Beschlussvorlage - B/18/1418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt auf der Grundlage des ab dem 01.09.2027 gültigen Dezernatsverteilungsplans die Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für den Geschäftskreis Bildung, Kultur und Sport.

 

Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Ausschreibungstextes (siehe Anlage 1) unter Hinzuziehung eines zu beauftragenden Personalberatungsunternehmens. Die Verwaltung wird ermächtigt, aufgrund von Hinweisen des Personalberatungsunternehmens, den Text der Stellenausschreibung anzupassen.

 

Es wird ein Aufwand von rund 50.000 € erwartet. Entsprechendes Budget für die Personalberatungsakquise dieser zu erwartenden Stellenvakanz steht im Auftrag 4100010801000 ‚Personalwirtschaft,-abrechnung, Organisation‘ beim Sachkonto 543122 ‚Öffentliche Bekanntmachungen‘ zur Verfügung.

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Bezug

Beschlussvorlage B/18/1414; neuer Dezernatsverteilungsplan ab 01.09.2027

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Sachverhalt

a) Ausgangslage und Antragsbegründung

 

In der gleichen Sitzung des Rates am 09.11.2026 steht eine Vorlage (Nr.: B/18/1414) mit dem Vorschlag einer neuen Dezernatsverteilung zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Unter der Voraussetzung der Beschlussfassung eines neuen Dezernatsverteilungsplans, der dann ab dem 01.09.2027 gültig ist, sind im Jahre 2027 vier Beigeordnetenstellen neu zu besetzen. Die Beigeordneten sind kommunale Wahlbeamte. Sie werden vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt.

 

Die Amtszeit des Beigeordneten Herrn Schmidt endet mit Ablauf des 08. Juli 2027. Die Wahl oder Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden (§ 71 Abs. 2 GO NRW).

 

Herr Beig. Schmidt erreicht seine individuelle Altersgrenze nach dem LBG NRW mit Ablauf des 30.09.2027; seine Wiederwahl würde daher für weniger als drei Monate erfolgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Wiederwahl des Herrn Beig. Schmidt für einen so kurzen Zeitraum nicht angestrebt wird; daher wird bereits jetzt die Ausschreibung der Stelle vorgeschlagen.

 

Gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.

 

Gemäß § 119 Absatz 2 Satz 3 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) müssen die Beigeordneten bei ihrer erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit unter Berücksichtigung der Regelaltersgrenze nach § 31 Abs. 2 LBG NRW die Voraussetzungen zur Ableistung einer Dienstzeit nach Satz 1 erfüllen können.

 

b) Stellenausschreibung

 

Die Stellenausschreibung erfolgt aufgrund der zu erwartenden Vakanz der Beigeordnetenstelle auf Grundlage der neuen Geschäftsverteilung und des neuen Dezernatszuschnitts.

 

Der zu Grunde zu legende Ausschreibungstext ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Besetzungen der Beigeordnetenstellen sollen unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens erfolgen. Die Beauftragung wird unter Beachtung der Vergabegrundsätze im Rahmen eines Vergabeverfahrens erfolgen.

 

Die Beigeordnetenstelle für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeschrieben werden, um die Leitung des Geschäftskreises nach Ausscheiden des Beigeordneten Herrn Schmidt möglichst zeitnah sicherzustellen.

 

Das Personalberatungsunternehmen soll insbesondere folgende Leistungen erbringen

  • Akquise von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß vorgegebenem Anforderungsprofil
  • Akquise in Fachmedien (Online- und Print-Schaltung)
  • Übermittlung der Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist an die Stadt Oberhausen zur Herbeiführung einer Personalauswahl
  • Unterbreitung von Vorschlägen zu geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern

Die Kosten für eine Auftragserteilung werden auf ca. 50.000 Euro geschätzt.

 

Entsprechendes Budget für die Personalberatungsakquise dieser zu erwartenden Stellenvakanz steht im Auftrag 4100010801000 ‚Personalwirtschaft,-abrechnung, Organisation‘ beim Sachkonto 543122 ‚Öffentliche Bekanntmachungen‘ zur Verfügung.

 

Die eigentlichen Personalkosten sind im Personalkostenetat enthalten.

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Anlagen

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