Antragsvorlage - A/18/1378
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der GRÜNEN × PARTEI-Ratsfraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Konsequentes Vorgehen gegen rechtswidrige Schottergärten sowie Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit zur klimagerechten Vorgartengestaltung
- Antragsteller/-in:
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GRÜNE x Partei Ratsfraktion
Stefanie Opitz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.10.2026
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Bereit
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur verstärkten Information und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger über die geltende Rechtslage hinsichtlich Schottergärten sowie deren Auswirkungen auf Klima, Biodiversität und Regenwasserversickerung zu entwickeln und umzusetzen.
Dabei soll insbesondere geprüft und umgesetzt werden:
• die Durchführung einer städtischen Informationskampagne über die gesetzlichen Vorgaben der Bauordnung NRW sowie die ökologischen Nachteile von Schottergärten,
• die Bereitstellung leicht verständlicher Informationsmaterialien mit Hinweisen auf naturnahe und pflegearme Alternativen,
• die systematische Erfassung rechtswidriger Schottergärten im Rahmen der bauaufsichtlichen Möglichkeiten,
• die Entwicklung eines abgestuften Verwaltungskonzeptes für den Umgang mit festgestellten Verstößen. Dieses soll zunächst auf persönliche Informations- und Beratungsschreiben setzen, anschließend bei ausbleibender Reaktion Verwarnungen und bauaufsichtliche Aufforderungen vorsehen und – sofern erforderlich – die konsequente Ausschöpfung der bestehenden ordnungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente bis hin zu Rückbauverfügungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren umfassen,
• den Rat der Stadt über die Umsetzung und die gewonnenen Erkenntnisse nach angemessener Zeit zu berichten.
Sachverhalt
Schottergärten nehmen in vielen Wohngebieten nach wie vor einen erheblichen Anteil der Vorgartengestaltung ein. Obwohl sie häufig als pflegeleicht wahrgenommen werden, wirken sie sich nachteilig auf das örtliche Mikroklima, die Artenvielfalt sowie die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser aus. Insbesondere während sommerlicher Hitzeperioden tragen stark versiegelte oder geschotterte Flächen zu einer zusätzlichen Erwärmung des Wohnumfeldes bei und bieten weder Insekten noch anderen Tierarten einen geeigneten Lebensraum.
Mit der seit dem 1. Januar 2024 geltenden Fassung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (sowie in der Fassung zum 1. September 2026 bestätigt) wurde klargestellt, dass nicht überbaute Grundstücksflächen grundsätzlich zu begrünen oder zu bepflanzen sind und Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen keine zulässige Verwendung darstellen.
Den Bauaufsichtsbehörden stehen bereits heute bauordnungsrechtliche Instrumente zur Verfügung, um gegen rechtswidrige Schottergärten vorzugehen.
Zunächst sollte der Schwerpunkt auf Information, Beratung und der freiwilligen Umgestaltung liegen. Gleichzeitig ist es jedoch erforderlich, bestehendes Recht konsequent anzuwenden, wenn Eigentümer trotz entsprechender Hinweise keine Bereitschaft zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands erkennen lassen. Ein transparentes, nachvollziehbares und abgestuftes Verfahren stärkt sowohl die Akzeptanz behördlichen Handelns als auch die Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, ein entsprechendes Handlungskonzept zu entwickeln, die bestehende Rechtslage aktiv zu kommunizieren und die bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten zum Schutz von Klima, Umwelt und Stadtbild konsequent auszuschöpfen.
