Beschlussvorlage - B/18/1377
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 05.07.2017 - Neufassung der Elternbeitragstabelle ab 01.08.2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Tanja Helmig
- Beteiligt:
- Recht; Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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14.10.2026
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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15.10.2026
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Bereit
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Sachverhalt
1. Frühkindliche Bildung und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit stärken
Die Stadt Oberhausen will Familien den Zugang zu frühkindlicher Bildung erleichtern und ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit stärken. Auch unter den angespannten finanziellen Rahmenbedingungen soll gezielt in die frühkindliche Bildung investiert werden. Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) fördern die Entwicklung der Kinder, unterstützen die Erziehung in der Familie und erleichtern die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und familiären Aufgaben. Die Entlastung bei den Elternbeiträgen ergänzt diesen Bildungs- und Förderungsauftrag.
Bildung beginnt nicht erst mit dem Eintritt in die Schule, sondern legt bereits in den ersten Lebensjahren einen wesentlichen Grundstein für den weiteren Bildungsweg. Gute Bildungschancen von Anfang an verbessern die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulabschluss, eine berufliche Ausbildung und den späteren Eintritt in den Arbeitsmarkt. Die Neuausrichtung der Elternbeiträge soll damit auch die künftigen Erwerbschancen der Kinder stärken und kann langfristig dazu beitragen, soziale Folgekosten zu vermeiden.
Gerade bei niedrigeren Einkommen und Familien mit alleinerziehendem Elternteil schränken regelmäßige Betreuungskosten den verfügbaren Spielraum für den Familienalltag ein. Die Stadt setzt deshalb dort einen Schwerpunkt, wo eine Beitragssenkung relativ zum Einkommen besonders wirksam sein kann. Familien sollen verlässlicher planen können; finanzielle Belastungen sollen die Inanspruchnahme frühkindlicher Bildung möglichst wenig erschweren.
Vorgeschlagen wird eine vollständige Beitragsfreiheit in den ersten drei Einkommensstufen bis einschließlich 37.000 EUR. Oberhalb dieser Grenze nimmt die prozentuale Entlastung mit steigendem Einkommen ab. Damit werden niedrige und mittlere Einkommen besonders berücksichtigt, während auch die höchste Einkommensstufe eine begrenzte Entlastung erhält. Die Entlastung wird in keiner Stufe durch Beitragserhöhungen gegenfinanziert.
Die Empfehlung der Fachverwaltung, die Freigrenze auf 37.000 EUR anzuheben, erweitert die bisherige Beitragsfreiheit bis 20.000 EUR deutlich und knüpft an die bisherige dritte Einkommensgrenze von 36.813 EUR an. Sie verbindet die soziale Schwerpunktsetzung mit einer verständlichen Fortentwicklung der vorhandenen Stufen. Die Grenze ist eine kommunale Entscheidung und keine statistisch bestimmte Armutsgrenze.
Mit der vorgesehenen Neuausrichtung sollen Familien gezielt und sozial ausgewogen entlastet werden. Die erweiterte Beitragsfreiheit und die degressiv ausgestalteten Beitragssenkungen schaffen insbesondere für Familien in den unteren Einkommensgruppen zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume, bauen finanzielle Zugangshürden ab und unterstützen insbesondere Familien und Alleinerziehende bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zugleich werden auch die übrigen beitragspflichtigen Einkommensgruppen in die Entlastung einbezogen. Bestehende gesetzliche und satzungsrechtliche Beitragsbefreiungen sollen erhalten bleiben.
2. Ausgestaltung und Folgen der Neuausrichtung für KTE, KTP und OGS
Die folgenden neun Einkommensstufen gelten künftig für KTE, KTP und OGS. Die Entlastungsquoten gelten ausschließlich für KTE, KTP. Die Staffelung setzt den stärksten Abschlag unmittelbar oberhalb der Freigrenze und nimmt danach bis auf 5 Prozent ab.
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Stufe |
Maßgebliches Jahreseinkommen¹ |
Entlastung KTE, KTP² |
OGS je Monat |
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1 |
bis 20.000 € |
bereits beitragsfrei |
unverändert (0 €) |
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2 |
bis 25.000 € |
um 100 % |
unverändert (45 €) |
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3 |
bis 37.000 € |
um 100 % |
unverändert (50 €) |
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4 |
bis 49.000 € |
um 40 % |
unverändert (62 €) |
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5 |
bis 61.500 € |
um 35 % |
unverändert (67 €) |
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6 |
bis 73.500 € |
um 30 % |
unverändert (77 €) |
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7 |
bis 86.000 € |
um 20 % |
unverändert (95 €) |
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8 |
bis 98.000 € |
um 10 % |
unverändert (130 €) |
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9 |
über 98.000 € |
um 5 % |
unverändert (150 €) |
¹ Obere Grenzen jeweils einschließlich. ² Rechnerische Abschläge auf die zugeordneten bisherigen Tabellenwerte.
In der Modellierung führt dies dazu, dass damit knapp über 50% der Fälle beitragsfrei gestellt werden, die übrigen 50 % erfahren eine Beitragssenkung.
Die zusätzliche Beitragsfreiheit bis einschließlich Stufe 3 führt im Modell zu einem jährlichen Minderertrag von rd. 175.000 EUR. Auf die degressive Entlastung ab Stufe 4 entfallen weitere rd. 700.000 EUR. Zusammen ergibt sich eine rechnerische Entlastung von rd. 875.000 EUR jährlich.
Die Beibehaltung gleicher Einkommensgrenzen für KTE, KTP und OGS ist nach den Vorgaben der Fachverwaltung zwingende Voraussetzung für eine verwaltungseffiziente und einheitliche Bearbeitung im Fachverfahren.
Die OGS-Beiträge je Stufe bleiben unverändert.
Aus der Glättung der Einkommensgrenzen und der damit verbundenen Fallzuordnung ergibt sich bei der OGS ein modellierter Minderertrag von ca. 15.000 EUR jährlich.
Die Modellberechnung beruht auf repräsentativen Abrechnungsdaten deren Aussagekraft durch Bearbeitungsrückstände, nachträgliche Korrekturen oder mögliche Zuordnungsfehler eingeschränkt sein kann. Künftige Veränderungen in der Belegung, der Einkommen und der gebuchten Betreuungsumfänge – insbesondere durch die neuen 30- und 40-Stunden-Modelle – lassen sich derzeit nicht verlässlich abschätzen und wurden in der Betrachtung als „neutral“ berücksichtigt.
Die Verwaltung wird für KTE, KTP und OGS durch eine Bestandsschutzregelung sicherstellen, dass allein die Anpassung der Einkommensgrenzen bei ansonsten unveränderten Verhältnissen zu keiner höheren Beitragsbelastung führt. Bei einem Wechsel der Betreuungsstunden gilt der neue Betrag für den gebuchten Umfang innerhalb der geschützten Stufe.
Die bereits jetzt zu treffende Entscheidung über die Entlastung schafft frühzeitig Planungssicherheit für Familien, städtischem Haushalt und technische Vorbereitung. Parallel werden die Satzungen insgesamt überarbeitet, insbesondere mit Blick auf die KiBiz-Reform, die neuen Betreuungsumfänge und den zuvor genannten Bestandsschutz und den politischen Gremien im ersten Halbjahr 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Anlagen A bis D zeigen bisherige Beiträge, neue Beiträge und den Alt-/Neu Vergleich.
3. Finanzielle Auswirkung und Deckung
Durch die vorgenannte Satzungsänderung ergeben sich für das Haushaltsjahr 2027 Mindererträge/-einzahlungen i. H. v. gesamt 364.500 EUR auf der Haushaltsposition Auftrag 310006010190 / Kindergärten, Sachkonto 432100 / Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte.
Für die Haushaltsjahre 2028 ff. entstehen dort Mindererträge/-einzahlungen i. H. v. gesamt 875.000EUR.
Deckungsvorschlag:
Die Mindererträge/-einzahlungen des Haushaltsjahres 2027 i. H. v. 364.500 EUR und der Haushaltsjahre 2028 ff. i. H. v. 875.000 EUR werden durch Minderaufwendungen/-auszahlungen in vollständiger Höhe auf den folgenden Haushaltspositionen kompensiert:
- Auftrag 320005020718 / Erlenstraße, Sachkonto 542210 / Aufwendungen für Mieten,
- Auftrag 320005020718 / Erlenstraße, Sachkonto 542142 / Aufwendungen für Mietnebenkosten und
- Auftrag 320005020718 / Erlenstraße, Sachkonto 524161 / FL Energiemanagement.
Die dargelegten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2027 für die Haushaltsjahre 2027 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
Die zur Deckung herangezogenen Minderaufwendungen ergeben sich aus der Aufgabe der Gemeinschaftsunterkunft Erlenstraße. Durch den verstärkten Einsatz der Sozialarbeit sowie des Jobcenters ist es gelungen, immer mehr Geflüchtete und Hilfesuchende erfolgreich in Arbeit und privaten Wohnraum vermittelt werden; die Wohnraumvermittlung erfolgte unmittelbar in Oberhausen. Damit wird ihre Integration gestärkt und zugleich der Bedarf an der bisherigen Unterbringungsform verringert. Auf Grundlage dieser Entwicklung wurde nach einer Gesamtbetrachtung seitens der Verwaltung entschieden, den Standort Erlenstraße aufzugeben; die hierdurch möglichen Einsparungen bei Miete, Mietnebenkosten und Energiemanagement werden zur Deckung der dargestellten Mindererträge bei den Elternbeiträgen eingesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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56,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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42 kB
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5
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(wie Dokument)
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61,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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825,2 kB
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