Beschlussvorlage - B/18/1376

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung vom …… zur Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 23.07.2026.

 

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Bezug

Drucksache-Nr. B/18/1049

Drucksache-Nr. B/16/4316-01

Drucksache-Nr. B/18/1377

 

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Sachverhalt

Mit der Vorlage B/18/1377, die dem Rat ebenfalls im heutigen Beratungsgang zur Entscheidung vorgelegt wird, wird die sozial gestaffelte Neuausrichtung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorgeschlagen. Die dort erläuterte Anpassung auf neun geglättete Einkommensstufen erfordert zugleich die entsprechende Anpassung der Einkommensgrenzen in der OGS-Elternbeitragssatzung.

Die Beibehaltung gleicher Einkommensgrenzen für KTE, KTP und OGS ist zwingende Voraussetzung für eine verwaltungseffiziente und einheitliche Bearbeitung im Fachverfahren. Auch in anderen Städten im Umkreis sind die Einkommensgrenzen in den Satzungen identisch.

  • Die monatlichen OGS-Beiträge je Stufe bleiben unverändert.
  • Aus der Glättung der Einkommensgrenzen und der damit verbundenen Fallzuordnung ergeben sich bei der OGS modellierte Mindererträge/-einzahlungen von ca. 15.000 EUR jährlich.

 

 Die finanzielle Modellierung beruht auf repräsentativen Abrechnungsdaten. Ihre Aussagekraft kann durch Bearbeitungsrückstände, nachträgliche Korrekturen und mögliche Zuordnungsfehler eingeschränkt sein. Auch Veränderungen in der Belegung, den Einkommen und der Inanspruchnahme der Betreuung können dazu führen, dass die tatsächlichen Erträge/Einzahlungen von der technischen Hochrechnung abweichen.

Die monatlichen OGS-Beiträge je Einkommensstufe bleiben verändert. Die Anpassung der Einkommensgrenzen kann einzelne Familien in Grenzbereichen entlasten. Genauso möglich sind einzelne Mehrbelastungen in den Grenzbereichen, die – bei ansonsten unveränderten Verhältnissen – durch eine Bestandsschutzregelung ausgeschlossen werden. Für die übrigen Familien ändert sich nichts.

Die Regelung wird im Rahmen der parallel vorgesehenen Gesamtüberarbeitung der Satzungen ausgestaltet; diese soll den politischen Gremien im ersten Halbjahr 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die beigefügte Synopse (Anlage 2) stellt die bisherigen und neuen Einkommensgrenzen sowie die unveränderten monatlichen OGS-Beiträge gegenüber.

 

2. Finanzielle Auswirkung und Deckung

Durch die Satzungsänderung ergeben sich für das Haushaltsjahr 2027 Mindererträge/-einzahlungen i. H. v. gesamt ca. 6.250 EUR auf der Haushaltsposition Auftrag 330003010100 / Grundschulen, Sachkonto 432100 / Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, für die Haushaltsjahre 2028 ff. i. H. v. ca. 15.000 EUR.

Deckungsvorschlag:

Die Mindererträge/-einzahlungen des Haushaltsjahres 2027 i. H. v. ca. 6.250 EUR und der Haushaltsjahre 2028 ff. i. H. v.ca. 15.000 EUR werden durch Minderaufwendungen/-auszahlungen in vollständiger Höhe auf den folgenden Haushaltspositionen kompensiert:

  •           Auftrag 320005020718 / Erlenstraße, Sachkonto 542210 / Aufwendungen für Mieten,
  •           Auftrag 320005020718 / Erlenstraße, Sachkonto 542142 / Aufwendungen für Mietnebenkosten und
  •           Auftrag 320005020718 / Erlenstraße, Sachkonto 524161 / FL Energiemanagement.

Die dargelegten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2027 für die Haushaltsjahre 2027 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Vorlage B/18/1377 (KTE/KTP) verwiesen.

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Anlagen

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