Berichtsvorlage - M/18/1338
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Quartalsbericht 2026 zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Alexandra Guth
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Fr. Flöder-Kortz, Hr. Roth, Hr. Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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14.10.2026
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Sachverhalt
1. Einleitung
Der vorliegende Bericht der Erzieherischen Hilfen bezieht sich auf das zweite Quartal bzw. das erste Halbjahr des Jahres 2026 und zeigt im Folgenden die Transferaufwendungen und Fallzahlen im Fachbereich 3-1-40 auf. Diese werden unter Bezugnahme auf die Entwicklung seit Q4 2025 (ab 01.10.2025) dargestellt.
Bei der Darstellung der Transferaufwendungen ist das Ergebnis des jeweiligen Betrachtungszeitraums gegenübergestellt.
Im vorliegenden Bericht finden sich in der Grafik 2.6 „Haushaltsansatz, Stand 25.09.2026“ sowohl das aktuelle Ist, als auch die Prognose in Verbindung mit dem Haushaltsansatz 2026.
Alle Daten sind dem Modul Wirtschaftliche Jugendhilfe des Fachverfahrens LogoData entnommen und wurden für den vorliegenden Bericht am Stichtag 25.09.2026 erhoben.
Zur besseren Lesbarkeit sind detailliertere Darstellungen der Sachkonten dem Quartalsbericht als Anhang beigefügt und der Aufwand in Mio. EUR dargestellt. Auch die Grafik „2.6 Haushaltsansatz, Stand 25.09.2026“ ist zur besseren Lesbarkeit in Mio. EUR dargestellt.
Wie in den Vorberichten ist auch hier darauf hinzuweisen, dass die Verzögerung von entstehenden Kosten (im eigentlichen Leistungsmonat) aufgrund des tatsächlichen Rechnungseingangs mit entsprechender Sollstellung, das Gesamtergebnis noch geringfügig verändern kann. Diese Verzögerungen können ebenfalls zur Folge haben, dass valide Zahlen für die Quartalsberichte verspätet vorliegen. Dies gilt analog für Fallzahlen, die sich aufgrund von zeitlichen Verzögerungen nachträglich verändern können.
2. Übersichten
Die nachfolgenden Abbildungen stellen das Ist-Ergebnis der zugrundeliegenden Betrachtungszeiträume – zum oben genannten Stichtag – dar. Da das Fachverfahren LogoData monetären Aufwand bezogen auf seinen Leistungszeitraum verbucht, können sich diese Angaben noch ändern (s. o.).
Im Folgenden wird die Verteilung von Hilfen auf die entsprechenden Hilfearten [ambulant und stationär] und deren jeweilige Paragrafen im SGB VIII dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Summe der Hilfen nicht der Anzahl leistungsbeziehender Personen entspricht, da ein Hilfeempfänger mehrere Hilfen in Anspruch nehmen kann.
2.1 Hilfen ambulant Q4 2025 – Q2 2026
Die nachfolgende Grafik ist aufgeschlüsselt auf die einzelnen Hilfearten und zeigt, dass die ambulanten Hilfen weiterhin auf hohem Niveau liegen. Bei mehreren Hilfearten ist ein Abwärtstrend erkennbar, der sich im zweiten Quartal 2026 fortsetzt. Weiterhin besteht die Konzentration auf wenige Schwerpunktleistungen.
Die aktuelle Auswertung der ambulanten Hilfen nach SGB VIII für die Quartale Q4 2025 bis Q2 2026 zeigt ein insgesamt leicht rückläufiges Niveau der installierten Leistungen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII ist mit 441 Fällen im zweiten Quartal 2026 weiterhin die am häufigsten geleistete Hilfeform (Q1 2026: 475 Fälle). Es folgen die Erziehungsbeistandschaften nach §30 SGB VIII mit 309 Fällen (Q1 2026: 324) sowie die flexiblen ambulanten Hilfen nach §27 (2) SGB VIII mit 198 Fällen (Q1 2026: 224). Demnach liegt der Schwerpunkt der eingesetzten ambulanten Hilfen, wie im Quartalsbericht zum 1. Quartal 2026, auf den klassischen, alltagsorientierten Hilfen.
Im mittleren Bereich befinden sich die ambulante Eingliederungshilfe für Minderjährige (§35a, 174 Fälle) wie für junge Volljährige (40 Fälle), die pädagogische Therapie (Familienclearing, traumapädagogische Angebote etc.), die Beratung/Unterstützung im Rahmen der Umgangsregelung und der Ausübung der Personensorge, sowie soziale Gruppenangebote.
Insgesamt bestätigen die aktuellen Zahlen, dass sich die ambulanten Hilfen weiterhin auf die klassischen, alltagsorientierten Angebote konzentrieren. Die Entwicklung entspricht damit dem aktuellen Bedarf in den Familien und hebt die Bedeutung der bewährten Hilfeleistungen hervor.
Die Fallzahlverringerung z. B. im Bereich der Erziehungsbeistandschaften, ambulanten flexiblen Hilfen und der leichte Rückgang bei der sozialpädagogischen Familienhilfe geht zum einen auf eine engere Fallsteuerung im Hilfeplanverfahren zurück (auch haben im Rahmen der internen Fallprüfungen Abstellungen von Fällen zur Folge, dass insgesamt die Fallbelastung etwas sinkt), zum anderen wurden im Laufe des letzten Jahres Korrekturen in der Einpflege im Fachverfahren LogoData vorgenommen, sodass die Zuordnung zu den einzelnen Hilfeparagrafen nun valider darstellbar ist. Das betrifft aber hauptsächlich die Hilfen gemäß §27 (2) und §30 SGB VIII.
Ein deutlicher Anstieg ist im Bereich der Eingliederungshilfe zu erkennen. Besonders im Rahmen der schulischen Begleitung ist weiter festzustellen, dass die Anträge für eine Integrationshilfe stark zunehmen. Wir erwarten hier besonders mit Beginn des neuen Schuljahres einen weiteren Anstieg. Als Begründung ist im ambulanten Bereich sehr klar zu benennen, dass das Schulsystem an seine Grenzen stößt und vermehrt auf die Jugendhilfe zurückgreift. Die ambulanten Hilfen nach §35a SGB VIII liegen mit 174 Fällen im zweiten Quartal 2026 deutlich über dem Wert des vierten Quartals 2025 (160 Fälle); bei den jungen Volljährigen (§41_35A) zeigt sich dagegen kein weiterer Anstieg. Der Anstieg der Eingliederungshilfen ist ein bundesweiter Trend und bekanntermaßen Gegenstand der öffentlichen Fachdiskussion. Die Gründe sind vielfältig und liegen neben höherer Sensibilität und besserer Diagnostik, Zunahme psychischer Belastungen, komplexeren Fallkonstellationen vor allem auch an dem starken Anstieg schulbezogener Hilfen. Da das Regelsystem Schule immer häufiger an seine Grenzen stößt (fehlendes Personal, große Klassen, fehlende sonderpädagogische Unterstützungsmöglichkeiten) werden vermehrt individuelle Unterstützungsangebote über das Jugendamt angefragt, weshalb es in diesem Bereich auch weiterhin zu einer Verlagerung in das Jugendhilfesystem kommen wird.
2.2 Hilfen stationär Q4 2025 – Q2 2026
Die Entwicklung der stationären Hilfen (Q4 2025, Q1 2026, sowie Q2 2026) zeigt eine weitgehend stabile Inanspruchnahme mit leichten Rückgängen in den meisten Leistungsbereichen.
Auch in dieser Grafik ist die Aufschlüsselung nach den einzelnen Hilfeparagrafen gewählt. Im Detail ist festzustellen, dass die Vollzeitpflege nach §33 (1) SGB VIII die konstant häufigste stationäre Hilfe bleibt: Im zweiten Quartal 2026 wurden hier 395 Hilfen gewährt (Q1 2026: 398). Es folgt die Heimerziehung nach §34 SGB VIII mit 333 Hilfen. Nach dem Rückgang im ersten Quartal (325 Hilfen) ist die Zahl im zweiten Quartal wieder leicht angestiegen, liegt aber weiterhin unter dem Niveau des vierten Quartals 2025 (339 Hilfen). Hier befindet sich auch weiterhin der zentrale Schwerpunkt bei den stationären Hilfen. Die dritte zentrale Hilfeform ist die betreute Wohnform (§41_34 SGB VIII) mit 174 Fällen (Q1 2026: 188). Bei den Inobhutnahmen (§42 SGB VIII) setzt sich der Rückgang mit 80 Fällen fort (Q4 2025: 93). In den übrigen Hilfearten sind die Veränderungen meist marginal.
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII wird weiterhin nur in wenigen Fällen eingesetzt. Im zweiten Quartal 2026 waren es 8 Fälle, gegenüber 11 Fällen im vierten Quartal 2025. Zusätzlich wurden 3 junge Volljährige nach § 41 SGB VIII betreut. Aufgrund des hohen Betreuungs- und Unterstützungsbedarfs ist diese Hilfeform mit vergleichsweise hohen Ausgaben verbunden.
Die geringe Fallzahl ist aufgrund der besonderen Ausrichtung der Hilfe erwartungsgemäß. Es handelt sich um eine hochspezialisierte und individuell ausgerichtete Hilfe, die insbesondere bei komplexen und dynamischen Fallverläufen zum Einsatz kommt. Der Bedarf entsteht in der Regel kurzfristig und ist daher nur eingeschränkt planbar. Dies betrifft sowohl neue Fälle mit akutem Unterstützungsbedarf als auch Fälle, in denen eine weitere Betreuung in einer regulären Einrichtung aufgrund des hohen Unterstützungsbedarfs nicht mehr möglich ist.
Resümierend kann festgehalten werden, dass die Nachfrage nach stationären Hilfen im Jugendamt insgesamt konstant bleibt, sich allerdings zunehmend auf die etablierten Formen der Vollzeitpflege und Heimerziehung konzentriert. Neue oder sehr spezifische stationäre Angebote (wie Hilfen gem. §35 SGB VIII) werden nach wie vor punktuell benötigt. Die aktuelle Planung im Rahmen der Jugendhilfeplanung für die erzieherischen Hilfen zielt somit darauf ab, diese Hilfen in regelhafte Settings überführen zu können.
Die aktuellen Zahlen unterstreichen somit die Notwendigkeit, die verfügbaren Kapazitäten weiterhin auf die bewährten stationären Leistungsbereiche auszurichten und gleichzeitig flexibel auf Veränderungen im Bedarf zu reagieren.
Die Notwendigkeit für intensivpädagogische Maßnahmen wurde im Jahresbericht ausführlich begründet. Hier besteht weiterhin der Bedarf, passgenaue Angebote zu schaffen, die auf einer rechtlich sicheren Grundlage fußen. Es besteht weiterhin der Anspruch, die Häufigkeit von kostenintensiven Einzelfallentscheidungen zu reduzieren und bestenfalls intensive Angebote bei Trägern zu belegen, die vertraglich alle Regelungen vorgenommen haben.
Die beobachteten Trends stimmen mit den Ergebnissen für den ambulanten Bereich überein und zeigen insgesamt eine stabile Ausrichtung der Hilfelandschaft und Steuerung im Hilfeplanverfahren entsprechend dem Bedarf der Familien und jungen Menschen im Zuständigkeitsbereich.
2.3 Hilfeempfänger Q4 2025 – Q2 2026
Im Betrachtungszeitraum Q4 2025 bis Q2 2026 zeigt sich bei den Hilfeempfängerzahlen ein Rückgang im ambulanten Bereich, während die Zahl der Empfänger stationärer Hilfen nahezu konstant bleibt. Die ambulanten Hilfen werden weiterhin stärker nachgefragt als die stationären Angebote. Der Abstand zwischen den Empfängerzahlen beider Bereiche hat sich jedoch von 273 Personen im vierten Quartal 2025 auf 166 Personen im zweiten Quartal 2026 verringert.
Im Detail sank die Zahl der Empfänger ambulanter Hilfen im Zeitraum von 1.398 Personen im vierten Quartal 2025 auf 1.275 Personen im zweiten Quartal 2026 (Q1 2026: 1.373), das entspricht einem Rückgang von rund 9 %. Damit setzt sich der bereits zuvor beobachtete Abwärtstrend fort, wobei die ambulanten Hilfen dennoch das dominierende Leistungssegment darstellen.
Bei den stationären Hilfen bleibt die Zahl der Empfänger nahezu unverändert: Sie lag bei 1.125 Personen in Q4 2025, 1.104 Personen in Q1 2026 und 1.109 Personen in Q2 2026. Das Niveau bleibt damit insgesamt hoch und bestätigt die weiterhin große Bedeutung stationärer Angebote im Jugendhilfewesen.
Diese Entwicklungen spiegeln die bereits festgestellten Trends in den Zahlen der installierten Leistungen der jeweiligen Hilfearten wider, insbesondere den Rückgang bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe, den Erziehungsbeistandschaften und den flexiblen ambulanten Hilfen, und unterstreichen eine insgesamt stabile, an den Bedarfen der Zielgruppe orientierte Versorgungslage. Im stationären Bereich zeigen sich keine signifikanten Strukturverschiebungen.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Jugendhilfe im Betrachtungszeitraum eine stabile ambulante Versorgung der Hilfeempfänger gewährleistet hat. Dies spiegelt die strategische Ausrichtung des Jugendamtes wider, zunächst niedrigschwellig in den Familien anzusetzen und stationäre Maßnahmen möglichst nachrangig zu betrachten.
Um die Fallbelastung besonders bei den ambulanten Fällen gem. §35a SGB VIII zu senken und Hilfen zu bündeln, wird an Poolinglösungen und Gruppensettings gearbeitet. Das erste Modell an der „Glück auf Schule“ in Oberhausen ist nun in einer Klasse mit 4 Kindern und einer Fachkraft gestartet und wird über ein Jahr eruiert. Das Konzept wurde dem Jugendhilfeausschuss bereits zur Verfügung gestellt.
Das erste Umgangscafé im Rahmen eines Pilotprojektes ist zum 01.08.26 ebenfalls an den Start gegangen und wird für ein Jahr eruiert.
Auszug aus der Leitungsbeschreibung des Trägers:
„Das Umgangscafé ist ein Ort, an dem sich Umgangsberechtigte mit Kindern treffen und ihre Zeit individuell gestalten können. Ziel ist es, eine sichere, strukturierte und vertrauensvolle Umgebung zu schaffen, in der die Beziehung zwischen Kind und umgangsberechtigter Person aufgebaut oder stabilisiert werden kann.
Ebenso ist dies ein geschützter und kindgerechter Ort für Geschwisterkontakte ohne erwachsene Umgangsberechtigte.
Die Durchführung von Umgangskontakten im Rahmen des Umgangscafés ist insbesondere geeignet für:
- Umgangsberechtigte und Kinder, die einen neutralen und freundlichen Ort benötigen, an dem sie unbeschwert Zeit verbringen können.
- Umgangsberechtigte, die den „begleiteten Umgang“ beendet haben.
- Umgangsberechtigte, die in und außerhalb von Oberhausen leben.
- Umgangsberechtigte, die einen neutralen Übergabeort benötigen.
- Geschwister, die an einem neutralen Ort Zeit miteinander verbringen können
Primäre Ziele sind:
- Förderung und Erhaltung einer Beziehung des jungen Menschen zu beiden Elternteilen nach Trennung oder Scheidung.
- Anbahnung, Wiederherstellung, Weiterführung sowie Kontakt- und Beziehungsaufbau zur umgangsberechtigten Person unter spannungsarmen Bedingungen.
- Die teilnehmenden Personen/Kinder sollen von der dynamischen Atmosphäre und dem Kontakt mit anderen Familien in ähnlichen Lebenssituationen profitieren. Es können dabei wertvolle Impulse und die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch entstehen“.
Weitere Gruppenangebote im Bereich der jungen Volljährigen werden derzeit geplant. Hier gilt es jedoch dringend zu beachten, dass nicht jeder Einzelfall gruppenfähig ist. Gerade bei Hilfen gem. §41 SGB VIII steht oft die Beziehungsarbeit im Vordergrund. Dennoch gibt es in anderen Kommunen bereits gute Erfahrungen mit Verselbständigungs-WGs und Gruppenangeboten zu Haushalt, Arbeit und psychischer Gesundheit.
2.4 Entwicklung laufender Fälle
Zusammenfassend zeigt die Entwicklung der laufenden Fälle im Zeitraum von Q1 2022 bis Q2 2026 einen deutlichen Anstieg der Personen im Leistungsbezug, der sich zuletzt jedoch nicht weiter fortgesetzt hat.
Im Detail lässt sich aus der Grafik entnehmen, dass die „Fallzahl gesamt“ im Betrachtungszeitraum um 16,9 % angestiegen ist. Während zu Beginn des Zeitraums (Q1 2022) noch 1.893 Fälle gezählt wurden, liegt die Zahl im Q2 2026 bei 2.213. Den Höchstwert erreichte die Fallzahl im Q3 2025 mit 2.317 Fällen; seither ist sie rückläufig (Q4 2025: 2.298, Q1 2026: 2.296) und sinkt im zweiten Quartal 2026 um 83 Fälle (–3,6 %). Der Zuwachs im Betrachtungszeitraum ist das Resultat sowohl einer höheren Zahl von Kindern und Jugendlichen, die reguläre erzieherische Hilfen erhalten, als auch einer parallel ansteigenden Zahl von UMA in der Zeit von 2022 bis Q1 2025. Seither sind die Fallzahlen im Bereich der UMA allerdings rückläufig.
Die Linie „Fallzahl“ beschreibt die Fälle ohne UMA und zeigt nach einem leichten Rückgang in den ersten Quartalen ab Mitte 2023 ebenfalls einen zunehmenden Trend (1.826 Fälle in Q1 2022, Höchstwert von 2.175 Fällen in Q3 2025). Im zweiten Quartal 2026 liegt sie bei 2.088 Fällen und damit unter dem Wert des Vorquartals (2.162 Fälle). Hier spiegeln sich die Nachwirkungen der Corona-Pandemie (z. B. gesteigerte Unterstützungsbedarfe in Familien nach der Pandemie) sowie sozialpolitische Faktoren wider. Seit dem Beginn der Nach-Corona-Phase ist erneut ein erhöhter Bedarf der Familien zu beobachten. Wie im Jahresbericht ausführlich erläutert, liegt dies an multiplen gesellschaftlichen, systemischen und familiären Ursachen.
Parallel dazu schwankt die Fallzahl der UMA, steigt jedoch insgesamt im Zeitraum an und erreicht zwischenzeitlich Spitzenwerte (z. B. 151 Fälle in Q4 2024 und Q1 2025). Hier ist deutlich der Einfluss internationaler Krisen und Kriege zu erkennen: Beispielsweise hat der Krieg in der Ukraine ab 2022 zu erhöhten Zugangszahlen unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in den Hilfebezug geführt. Nach einer Hochphase stabilisiert sich die UMA-Fallzahl im späteren Verlauf leicht unter den Höchstständen und reduziert sich aktuell (Q2 2026: 125 Fälle). Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Die grafisch dargestellte Entwicklung verdeutlicht, dass sowohl globale Krisenlagen – etwa kriegerische Konflikte und daraus resultierende Fluchtbewegungen – als auch gesellschaftliche Einschnitte wie die Corona-Pandemie einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII haben.
Die insgesamt hohe Inanspruchnahme, die sich zuletzt leicht rückläufig zeigt, macht deutlich, dass eine fortlaufende Überprüfung und bedarfsgerechte Anpassung der Planungsgrößen sowie der personellen und strukturellen Kapazitäten im kommunalen Jugendhilfesystem erforderlich bleiben.
2.5 Entwicklung der Kosten
Die Entwicklung der Kosten im Zeitraum von Q1 2022 bis Q2 2026 erfährt einen signifikanten Anstieg. Die Gesamtkosten stiegen im Betrachtungszeitraum um 58,3 % von 12,98 Mio. EUR auf 20,55 Mio. EUR. Den bisherigen Höchstwert erreichten sie im ersten Quartal 2026 mit 20,73 Mio. EUR; im zweiten Quartal liegen sie geringfügig darunter (–0,8 %).
Über den gesamten Betrachtungszeitraum verläuft die Kostenentwicklung im Trend parallel zur Entwicklung der laufenden Fallzahlen, welche – wie bereits beschrieben – durch gesellschaftliche und globale Ereignisse wie die Corona-Pandemie, ihre Nachwirkungen und die Zunahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer beeinflusst wurden. Seit dem Höchstwert der Fallzahlen im dritten Quartal 2025 haben sich beide Größen jedoch entkoppelt: Während die Fallzahlen bis zum zweiten Quartal 2026 um 4,5 % sanken, stiegen die Kosten um 3,0 %. Rechnerisch erhöhte sich der Aufwand je Fall von 8.615 € auf 9.288 € (+7,8 %). Ersichtlich wird ein Kostenanstieg bei den Hilfen zur Erziehung sowie den UMA (gesondert betrachtet ab Q2 2023. Hier wird ein sukzessiver Anstieg bis auf 1,95 Mio. EUR in Q3 2025 deutlich, aktuell zeigt sich eine Reduzierung des Kostenanteils auf 1,69 Mio. EUR in Q2 2026.) Auch hier der Hinweis, dass die Aufwendungen für UMA nahezu vollständig durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) refinanziert werden, sodass sich die unmittelbare Belastung des kommunalen Haushalts entsprechend relativiert.
Die insgesamt gestiegenen Aufwendungen sind insbesondere auf die Zunahme der Fallzahlen, veränderte und zunehmend komplexe Unterstützungsbedarfe sowie die hiermit verbundenen längeren Hilfeverläufe zurückzuführen. Darüber hinaus führen eingeschränkte Kapazitäten in angrenzenden Hilfesystemen dazu, dass notwendige Übergänge und Anschlussmaßnahmen nur verzögert möglich sind. Dies wirkt sich zusätzlich belastend auf die Hilfen zur Erziehung aus und erschwert eine zeitnahe Beendigung einzelner Maßnahmen.
Der Schwerpunkt der ambulanten Hilfen liegt weiterhin auf den klassischen, alltagsorientierten und vergleichsweise wirtschaftlichen Unterstützungsangeboten. Hochspezialisierte Einzelmaßnahmen treten demgegenüber weiterhin nur vereinzelt auf. Diese können zwar im Einzelfall zu erhöhten Kosten führen, beeinflussen das allgemeine Kostenniveau insgesamt jedoch nur in geringem Umfang.
2.6 Haushaltsansatz, Stand 25.09.2026
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ausgaben des Jugendamtes zum Stichtag 25.09.2026 für das erste Halbjahr 2026. Sie entsprechen einer planmäßigen Mittelverwendung, die weitgehend den Erwartungen aus den Haushaltsansätzen entspricht.
In dieser Grafik ist der Aufwand der einzelnen Sachverhalte im gesamten Deckungsring „Erzieherische Hilfen“ mit geringen Rundungsdifferenzen dargestellt. Im oberen Block sind die bekannten und in der Vergangenheit regelmäßig berichteten Hilfearten aufgeführt. Im unteren Block sind weitere Positionen aufgeführt, welche diese ergänzen und vervollständigen. Dies dient der Transparenz in der Gesamtdarstellung der untereinander deckungsfähigen Positionen.

Für den gesamten Deckungsring der Erzieherischen Hilfen wurden für das Haushaltsjahr 2026 97,13 Mio. EUR angemeldet. Zum Stichtag 25.09.2026 wurden hiervon 47,61 Mio. EUR verausgabt, was 49,0 % der Mittel entspricht. Darin enthalten sind bereits Buchungen für das dritte und vierte Quartal in Höhe von 1,90 Mio. EUR, die im Wesentlichen auf Erstattungen an Gemeinden (1,83 Mio. EUR) entfallen.
Das Budget für die HzE-Leistungen innerhalb des Deckungsrings beträgt 89,85 Mio. EUR, von denen zum Stichtag 41,28 Mio. EUR verausgabt wurden, was einer Mittelverwendung von 45,9 % entspricht.
Der fiskalische Aufwand zeigt, dass sich die Ausgaben des Jugendamts zum Stichtag innerhalb der erwarteten Mittelverwendung in Bezug auf die Haushaltsanmeldung befinden.
Die Zahlungen für Erstattungen an Gemeinden liegen für die ersten beiden Quartale mit 4,25 Mio. EUR (65,3 % des Ansatzes von 6,50 Mio. EUR) um 15,3 Prozentpunkte über dem anteiligen Halbjahresbudget; unter Einbeziehung der bereits gebuchten Beträge für das dritte Quartal sind es 6,08 Mio. EUR (93,5 %).
Die finanzielle Planung von Erstattungen an Gemeinden wird maßgeblich durch die Unvorhersehbarkeit von dynamischen Zuständigkeitswechseln nach den §§ 86 ff. SGB VIII infolge von Wohnortswechseln betroffener Familien erschwert. Die daraus resultierenden, oft jahrelangen rechtlichen Prüfungen zwischen den Kommunen verzögern die Feststellung von Erstattungsansprüchen erheblich. Zudem führen Personalengpässe in den wirtschaftlichen Jugendhilfen zu massiven Bearbeitungsstaus und zeitversetzten Rechnungseingängen. In der Folge fließen Erstattungsgelder meist nicht in dem Haushaltsjahr zurück, in dem die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Die Prognose für das Haushaltsjahr 2026 liegt aktuell bei 96,13 Mio. EUR und damit um 1,00 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz von 97,13 Mio. EUR. Innerhalb der untereinander deckungsfähigen Ausgaben zeichnen sich deutliche Verschiebungen ab. Nach derzeitigem Stand wird der Gesamtansatz des Deckungsrings eingehalten.
Für die ambulanten Hilfen (+1,65 Mio. EUR), die Eingliederungshilfe (+0,84 Mio. EUR) und die Erstattungen an Gemeinden (+1,00 Mio. EUR) wird ein Mehraufwand gegenüber dem jeweiligen Ansatz prognostiziert. Bei den ambulanten Hilfen entfällt der größte Anteil auf die Erziehungsbeistandschaften nach §30 SGB VIII (+2,36 Mio. EUR) sowie in geringerem Umfang auf die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII (+0,64 Mio. EUR); bei den übrigen ambulanten Hilfen wird ein Minderaufwand erwartet. Dem stehen prognostizierte Minderaufwendungen bei den stationären Hilfen (–1,29 Mio. EUR), den Hilfen für Volljährige ohne UMA (–1,05 Mio. EUR), den UMA (–0,87 Mio. EUR), den teilstationären Angeboten (–0,50 Mio. EUR) und weiteren Positionen gegenüber. Die Prognose beruht auf dem Datenstand zum Stichtag; nachträgliche Buchungen können sie noch verändern.
Da die Erträge im Haushaltsansatz nicht dargestellt werden, wird daher an dieser Stelle darauf verwiesen, dass in den maßgeblichen Bereichen „Kostenerstattung von Gemeinden“ sowie „Kostenerstattungen UMA“ zum Stichtag insgesamt 114,7 % des Jahresziels (= Mehrertrag zum Haushaltsansatz = 1,6 Mio. EUR) auf der Ertragsseite in der wirtschaftlichen Jugendhilfe erreicht wurde. Dies ist zurückzuführen auf eine aktuell gute Personalausstattung sowie auf die Anpassung der Arbeitsorganisation innerhalb des Teams.
Auch auf Produktebene der Erzieherischen Hilfen (alle Haushaltspositionen inkludiert) ist ein signifikanter Mehrertrag erwirtschaftet worden. Insgesamt liegt dieser zum Stichtag um 2,2 Mio. EUR über dem Haushaltsansatz für Ertragspositionen in diesem Produkt.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die angespannte kommunale Haushaltslage eine frühzeitige und verbindliche Planung der Haushaltsansätze für das Jahr 2027 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2028 bis 2030 erforderlich macht. Die Fachverwaltung hat die Haushaltsplanung für 2027 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2028 bis 2030 mit Frist bis zum 17.07.2026 vorgelegt.
Eine passgenaue Planung der Aufwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist dabei nur eingeschränkt möglich. Die Ausgabenentwicklung hängt wesentlich von der Anzahl und dem Umfang individueller Hilfebedarfe ab, die sich im Jahresverlauf verändern können. Insbesondere bei kostenintensiven und spezialisierten Hilfen sind Entwicklungen daher nur begrenzt vorhersehbar. Gleichzeitig sind die erforderlichen Hilfen entsprechend dem jeweiligen Bedarf sicherzustellen. Dies führt zu entsprechenden Unsicherheiten bei der mittelfristigen Haushaltsplanung.
Die Haushaltsplanung des Jugendamtes ist damit von einem Spannungsfeld zwischen einer möglichst realistischen und belastbaren Finanzplanung einerseits und der notwendigen Flexibilität zur Reaktion auf nicht vorhersehbare Entwicklungen im individuellen Fallgeschehen andererseits geprägt. Insbesondere die mittelfristige Planung bis 2030 kann daher nur auf Grundlage der zum Planungszeitpunkt bekannten Fallzahlen, Kostenentwicklungen und Erfahrungswerte erfolgen und bleibt mit entsprechenden Prognoseunsicherheiten verbunden.
2.7 Aufwand HzE 1. Halbjahr im Jahresvergleich
Der kostenbezogene Jahresvergleich für das jeweils erste Halbjahr der Jahre 2022 bis 2026 zeigt einen signifikanten und kontinuierlichen Anstieg der Ausgaben im Bereich der Erzieherischen Hilfen.
Im Detail stiegen die Ausgaben von 26,06 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2022 auf 41,28 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2026. Dies entspricht einer Steigerung von rund 58 % innerhalb von vier Jahren. Während die Ausgaben in den Jahren 2022 bis 2023 noch vergleichsweise moderat von 26,06 Mio. EUR auf 28,69 Mio. EUR anwuchsen, ist insbesondere ab 2024 ein verstärkter Kostenanstieg zu verzeichnen: Zwischen 2023 und 2024 stiegen die Ausgaben um 5,28 Mio. EUR auf 33,97 Mio. EUR, zwischen 2024 und 2025 um weitere 5,07 Mio. EUR auf 39,05 Mio. EUR. Im ersten Halbjahr 2026 setzt sich der Anstieg mit 41,28 Mio. EUR weniger dynamisch fort (+2,23 Mio. EUR bzw. +5,7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum); dies ist der Höchstwert im Betrachtungszeitraum.
Die Entwicklung verdeutlicht, dass die Jugendhilfe weiterhin stark in Anspruch genommen wird. Neben den seit 2022 gestiegenen Fallzahlen, die zuletzt rückläufig sind, wirken sich dabei auch komplexere Hilfebedarfe, höhere Qualitätsanforderungen, sowie inflations- und tarifbedingte Kostensteigerungen aus.
Die Jugendhilfe in Oberhausen kommt der Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Familien unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht zu unterstützen, im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben gem. SGB VIII weiterhin nach.
2.7.1 Aufwand HzE im Quartalsvergleich
Die Entwicklung der Kosten im Bereich der Erzieherischen Hilfen zeigt ab dem ersten Quartal 2025 einen Anstieg des Ausgabenvolumens. Im ersten Quartal 2025 lagen die Kosten bei 19,26 Mio. EUR. Diese steigen im Jahresverlauf sukzessive an: Im zweiten Quartal 2025 werden 19,79 Mio. EUR erreicht, gefolgt von 19,96 Mio. EUR im dritten Quartal und 20,58 Mio. EUR im vierten Quartal. Der Höhepunkt im Betrachtungszeitraum ist im ersten Quartal 2026 mit 20,73 Mio. EUR zu verzeichnen.
Im zweiten Quartal 2026 liegt der Aufwand mit 20,55 Mio. EUR geringfügig unter dem Vorquartal (–0,8 %) und damit weiterhin auf hohem Niveau; der Aufwärtstrend flacht somit ab. Da Rechnungen teilweise zeitversetzt eingehen, kann sich der Wert für das zweite Quartal noch geringfügig verändern.
Da das dritte Quartal erfahrungsgemäß von einem Anstieg der Fallzahlen (hauptsächlich Integrationshilfe nach Beginn des neuen Schuljahres) geprägt ist, ist zu erwarten, dass hier ein Kostenanstieg aufkommen wird.
3. Fazit und Ausblick
Die Entwicklung der erzieherischen Hilfen im Zeitraum bis zum zweiten Quartal 2026 ist durch eine weiterhin hohe Inanspruchnahme und einen deutlichen Anstieg sowohl der Fallzahlen als auch der Kosten seit 2022 geprägt. Die Fallzahlen sind seit dem Höchstwert im dritten Quartal 2025 rückläufig (Q2 2026: 2.213 Fälle); der Rückgang zeigt sich vor allem bei den ambulanten Hilfen. Trotz der Rückgänge in einzelnen ambulanten und stationären Leistungsbereichen bleibt das Gesamtvolumen der Hilfen auf einem hohen Niveau und entspricht dem anhaltenden Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Familien in Oberhausen.
Gleichzeitig zeigt sich im Mehrjahresvergleich weiterhin ein deutlicher Anstieg der Aufwendungen. Trotz rückläufiger Fallzahlen sind sie zuletzt nicht nennenswert gesunken, sondern haben sich im zweiten Quartal 2026 auf hohem Niveau stabilisiert (20,55 Mio. EUR; erstes Halbjahr 2026: 41,28 Mio. EUR, +5,7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Ursächlich für das hohe Kostenniveau sind insbesondere komplexere Hilfebedarfe bei fehlenden passgenauen Hilfen, steigende Anforderungen an die Ausgestaltung der Hilfen sowie gesellschaftliche Rahmenbedingungen, etwa die Folgen multipler Krisenlagen, psychosozialer Belastungen und integrationsbezogener Unterstützungsbedarfe.
Die aktuelle Haushaltsentwicklung stellt sich zum Berichtszeitpunkt insgesamt planmäßig dar. Von den im Deckungsring veranschlagten Mitteln wurden zum Stichtag 49,0 % verausgabt. Für das Gesamtjahr wird derzeit ein Aufwand von 96,13 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die aktuelle Prognose um 1,00 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz von 97,13 Mio. EUR.
Die insgesamt planmäßige Entwicklung ist jedoch mit deutlichen Verschiebungen innerhalb der einzelnen Leistungsbereiche verbunden. Mehraufwendungen werden insbesondere bei den ambulanten Hilfen, der Eingliederungshilfe sowie bei den Erstattungen an andere Gemeinden erwartet. Dem stehen prognostizierte Minderaufwendungen vor allem bei den stationären Hilfen, den Hilfen für Volljährige und den Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) gegenüber. Eine Überschreitung des Gesamtansatzes zeichnet sich nach aktuellem Kenntnisstand nicht ab. Die Prognose bleibt aufgrund zeitversetzter bzw. nachträglicher Buchungen mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet.
Fachlich ist insbesondere die Entwicklung der ambulanten Hilfen und der Eingliederungshilfe weiter zu beobachten. Mehraufwendungen in diesen Bereichen können sowohl aus einer veränderten Fallstruktur, als auch aus einem höheren individuellen Unterstützungs- und Betreuungsbedarf resultieren. Gleichzeitig sind die rückläufigen Fallzahlen nicht unmittelbar mit einem entsprechenden Rückgang der Aufwendungen gleichzusetzen. Bei komplexen Fallverläufen können einzelne kostenintensive Hilfen einen erheblichen Einfluss auf die Ausgabenentwicklung haben. Zudem können sich Hilfebedarfe im Jahresverlauf kurzfristig verändern und zu einem Wechsel oder einer Intensivierung der Hilfeform führen.
Für die verbleibenden Monate des Haushaltsjahres ist daher weiterhin von einem hohen Kostenniveau auszugehen. Ob sich der zuletzt festgestellte Rückgang der Fallzahlen verstetigt und in welchem Umfang sich dieser auf die tatsächliche Ausgabenentwicklung auswirkt, ist derzeit nicht belastbar abzuschätzen.
Vor diesem Hintergrund kommt der fachlichen Steuerung der Hilfen weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es, Hilfen entsprechend dem individuellen Bedarf passgenau einzusetzen, Hilfeverläufe regelmäßig zu überprüfen und, soweit fachlich vertretbar, frühzeitig auf Veränderungen des Unterstützungsbedarfs zu reagieren. Gleichzeitig müssen die vorhandenen Angebotsstrukturen flexibel auf veränderte Bedarfslagen ausgerichtet werden. Dies betrifft insbesondere das Verhältnis von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten sowie die Verfügbarkeit geeigneter und bedarfsgerechter Plätze.
Für die Haushaltssteuerung bleibt ein kontinuierliches Monitoring der Fallzahlen, Hilfearten, durchschnittlichen Fallkosten und der Entwicklung besonders kostenintensiver Einzelfälle erforderlich. Dadurch können Abweichungen von der Haushaltsplanung frühzeitig erkannt und sowohl fachliche als auch finanzielle Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund möglicher kurzfristiger Veränderungen durch externe Krisen, veränderte Bedarfslagen oder eine zunehmende Komplexität einzelner Fallverläufe.
Die beigefügte Übersicht der Sachkonten stellt die Aufwendungen im Detail dar.
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