Antragsvorlage - A/18/1333
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der SPD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung zur Verwaltungsvorlage B/18/1246 "Beschluss zur Planung der Straßenbahnlinie 105"
- Antragsteller/-in:
-
SPD-Fraktion
Manuel Prohl
Silke Wilts
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
28.09.2026
|
Beschlussvorschlag
1.Der Rat der Stadt stimmt der vorliegenden Planung zur Straßenbahnlinie 105 zu. Die Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) wird beauftragt die nächsten Leistungsphasen 3-4 HOAI durchzuführen und das förmliche Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
2. Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des städtischen Straßennetzens im Zuge der Planungen zur Straßenbahnlinie 105 zu.
3. Der Rat der Stadt nimmt die beigefügte Leitidee zur Gestaltung der stadtbildprägenden Haltestellen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ansätze im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Leistungsphase 3 auszuarbeiten und wirtschaftlich sowie funktional zu bewerten.
Um diese Bewertung vollständig vornehmen zu können, soll eine detaillierte Kostenermittlung zu allen Haltestellen inklusive einer Varianten-Aufstellung erfolgen. Es sollen alle zur Zeit vorgesehenen Haltestellen einzeln betrachtet werden mit einer Variante zur Ausstattung mit der bisher üblichen, förderfähigen Haltestellen-Ausstattung und Gestaltung. Die Haltestellen, die ggf. eine besondere Gestaltung erfahren könnten, sollen zusätzlich mit einer Variante betrachtet werden, die bereits beschaffbare Module gängiger Anbieter verwendet, um hier noch eine weitere Alternative bewerten zu können.
Am Ende der Leistungsphase 3 soll die dann umfängliche Kostenermittlung erneut dem Rat der Stadt als Beschlusssvorlage vorgelegt werden, um die finale Entscheidung über Art und Umfang der Haltestellen zu treffen.
4. Der Rat der Stadt beschließt, den Regionalbahnhaltepunkt aufgrund der zu erwartenden Fahrgastpotenziale und der Synergien mit der geplanten Erweiterung der Straßenbahnlinie 105 vorsorglich planerisch zu berücksichtigen.
