Antragsvorlage - A/18/1318
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der AfD-Fraktion Oberhausen/Rhld. gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zum Antrag A/18/1198 der GRÜNE x Partei Fraktion Prüfung eines Konzeptes für öffentliche Toiletten und provisorische Vorab-Lösungen
- Antragsteller/-in:
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AfD-Fraktion
Wolfgang Kempkes
Bruno Wolff
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.09.2026
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Sachverhalt
Das Thema Toiletten im öffentlichen Raum ist ein seit Jahren immer wiederkehrendes Thema, welches die Politik in den unterschiedlichen Gremien und im Rat beschäftigt.
Wir als AfD-Fraktion würden es begrüßen, wenn die Verwaltung ein Konzept erstellt und folgende Punkte berücksichtigt:
Es soll geprüft und berücksichtigt werden, in welchen Bereichen des Stadtgebiets ein zusätzlicher Bedarf an öffentlich zugänglichen Toiletten besteht bzw. künftig zu erwarten ist. In die Prüfung sollen insbesondere stark frequentierte öffentliche Plätze, Fußgängerbereiche, Grün- und Parkanlagen, Spielplätze, Bereiche mit hohem Publikumsverkehr, touristisch relevante Orte sowie Standorte mit regelmäßigen Veranstaltungen einbezogen werden.
Die Prüfung soll zudem umfassen, an welchen Standorten die Errichtung dauerhafter öffentlicher Toiletten sinnvoll und umsetzbar wäre. Dabei sollen unter anderem die vorhandene Infrastruktur, Grundstücksverhältnisse, Erreichbarkeit, Frequentierung, mögliche Synergien mit bestehenden Einrichtungen sowie die voraussichtlichen Investitions- und Folgekosten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, wo im Stadtgebiet kurzfristig mobile bzw. provisorische barrierefreie Toiletten aufgestellt werden können und aufgrund des bestehenden Bedarfs auch aufgestellt werden sollten, bis ein gesamtstädtisches Konzept erstellt ist, auf dessen Grundlage dauerhafte Maßnahmen umgesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere Bereiche berücksichtigt werden, in denen aktuell keine oder nur unzureichend zugängliche öffentliche Toiletten vorhanden sind.
Bei allen vorgeschlagenen Standorten und Übergangslösungen sollen die Anforderungen an Barrierefreiheit, Hygiene, Sicherheit, Erreichbarkeit und eine dementsprechende Personalausstattung für eine möglichst ganzjährige Nutzbarkeit berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Prüfung außerdem darzustellen, welche Kosten für die verschiedenen Lösungsansätze voraussichtlich entstehen, welche Fördermöglichkeiten gegebenenfalls bestehen und in welcher Reihenfolge Maßnahmen aufgrund von Bedarf und Dringlichkeit umgesetzt werden könnten.
Das Ergebnis der Prüfung soll einschließlich einer Übersicht möglicher Standorte, einer Bedarfsbewertung sowie konkreter Handlungsempfehlungen für kurzfristige und langfristige Maßnahmen den zuständigen Ausschüssen bzw. dem Rat vorgelegt werden.
