Beschlussvorlage - B/18/1314

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Straßenausbau und der damit verbundenen erstmaligen Herstellung des Olbergsweg im Abschnitt 2 a – f zu.

 

Die Gesamtkosten in Höhe von 140.000 € (brutto) sind für das Haushaltsjahr 2027 ff. im Straßenbauprogramm unter:

 

Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen

 

Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

angemeldet worden.

 

Für das Haushaltsjahr 2027 wurde insgesamt Auszahlungsbudget in Höhe von 4,9 Mio. EUR sowie Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 3 Mio. EUR (kassenwirksam 2028) angemeldet.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

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Bezug

 

B/18/0087 - Straßen- und Wegekonzept 2026-2030

 

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Sachverhalt

 

Das aktuelle Straßen- und Wegekonzept 2026 - 2030 sieht den erstmaligen Straßenausbau des Olbergsweg im Abschnitt 2 a – f unter der laufenden Nummer 520 vor. Der Olbergsweg ist Teil des Straßenbauprogramms.

 

Bei dem betrachteten Abschnitt des Olbergsweg handelt es sich um eine öffentliche Ver­kehrsfläche innerhalb einer Tempo-30-Zone. Der Bebauungsplan Nr. 41 sieht eine öffent­liche Verkehrsfläche mit einer Breite von 5,50 m für den Abschnitt 2 a – f vor. Der Straßen­abschnitt ist halbseitig bebaut. Gegenüber der Bebauung befindet sich eine im Bebauungs­plan festgesetzte Grünfläche.

 

Im aktuellen Bestand entspricht die verfügbare Verkehrsfläche weder baulich den Anfor­derungen einer öffentlichen Verkehrsfläche, noch ist diese ausreichend dimensioniert. Die Zustandserfassung der Fahrbahn zeigt, dass sich diese in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand befindet. Provisorische Instandsetzungsmaßnahmen prägen das Straßenbild. Aufgrund des unzureichenden Fahrbahnzustands ist die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung nicht mehr gewährleistet. Zusätzlich ragt Bewuchs aus der an­grenzenden öffentlichen Grünfläche in die Verkehrsfläche hinein und schränkt deren Nutz­barkeit ein.

 

Die Planung sieht vor, dass der Olbergsweg im Abschnitt 2 a – f als Mischverkehrsfläche hergestellt wird. Somit ist eine optimale Nutzung der Querschnittsbreite von 5,50 m möglich. Nach den aktuell geltenden Richtlinien wäre ein Ausbau im sogenannten Separationsprinzip (also mit getrennter Fahrbahn, Gehweg und Parkflächen) nicht möglich, ohne die einzelnen Bereiche deutlich einzuschränken. Parkflächen könnten dabei beispielsweise gar nicht her­gestellt werden. Der Ausbau als Mischverkehrsfläche ermöglicht es allen Verkehrsteilneh­menden den gesamten Querschnitt – unter Berücksichtigung anderer Verkehrsteilneh­mender – zu nutzen. Innerhalb der Mischverkehrsfläche ist es vorgesehen drei öffentliche Stellplätze herzustellen. Da es sich bei dem betrachteten Abschnitt um eine öffentliche Ver­kehrsfläche in einer Sackgasse handelt und alle angrenzenden Grundstücke über min­destens einen privaten Stellplatz verfügen, wird diese Anzahl als ausreichend angesehen. 

 

Es ist vorgesehen, dass das anfallende Oberflächenwasser über eine Rinne im Bereich der Grünfläche in den Kanal geleitet wird. Zuvor wurde eine Muldenentwässerung vorgesehen. In der weiteren Prüfung hat das Bodengutachten ergeben, dass der Boden nicht ausreichend versickerungsfähig ist. Dementsprechend wurde die Entwässerung in der Planung angepasst und auf eine Mulde verzichtet.

 

Für die Herstellung der öffentlichen Verkehrsfläche sind Rodungsarbeiten innerhalb der öffentlichen Grünfläche erforderlich. Im Zuge des Straßenumbaus müssen zudem mehrere Bäume gefällt werden. Die geplanten Maßnahmen wurden im Vorfeld mit den Servicebe­trieben der Stadt Oberhausen (SBO) abgestimmt. Dabei wurde sichergestellt, dass vitale und erhaltungswürdige Bäume erhalten bleiben und lediglich die für die Umsetzung der Baumaß­nahme unvermeidbaren Fällungen vorgenommen werden.

 

Die Anliegerinnen und Anlieger wurden am 18.03.2026 in einer Anliegerversammlung über den geplanten Ausbau informiert und angehört. Im Rahmen der Veranstaltung wurde insbe­sondere angeregt, die derzeit eingeschränkten Wendemöglichkeiten zu verbessern. Diese Anregung wurde in der weiteren Planung berücksichtigt. Die Vorplanung sieht nunmehr eine Wendemöglichkeit für Pkw vor. Diese wurde so dimensioniert, dass ein Rangieren und Wenden ermöglicht wird, gleichzeitig jedoch der hierfür erforderliche Eingriff in die angren­zende öffentliche Grünfläche möglichst gering bleibt. Auf diese Weise kann mit einem ver­gleichsweise geringen zusätzlichen Flächenbedarf eine deutliche Verbesserung der verkehr­lichen Situation erreicht werden.

 

Im Rahmen der Anliegerversammlung wurde ebenfalls darüber informiert, dass es sich bei der Maßnahme um die erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage handelt und daher Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Oberhausen erhoben werden.

 

Von den Anliegerinnen und Anliegern wurde sowohl im Rahmen der Anliegerversammlung als auch im weiteren Austausch wiederholt deutlich gemacht, dass die mit dem Ausbau ver­bundenen Erschließungsbeiträge als erhebliche finanzielle Belastung empfunden werden und aus ihrer Sicht zu hoch ausfallen. Es wurde die Notwendigkeit eines Ausbaus in Frage gestellt und die Verwaltung darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Ausbau, der Kosten für sie erzeugt, nicht einverstanden sind. Eine einfache Instandsetzung würde bevorzugt werden.

 

Am 22.09.2026 hat ein Ortstermin an dem entsprechenden Straßenabschnitt stattgefunden, an dem Mitarbeiter der Verwaltung und die Anliegerinnen und Anlieger der Haus­nummern 2a, 2c, 2e und 2f teilgenommen haben. Dabei haben die anwesenden Anlie­gerinnen und Anlieger die Ansicht aller Anliegenden vertreten, sodass der Verwaltung durch diesen Termin die Gesamtstimmung vermittelt wurde.

 

Der Verwaltung wurde erneut mitgeteilt, dass die Anliegenden keine Notwendigkeit für die vorgesehene Maßnahme sehen. Die mit der Maßnahme verbundenen Beiträge werden von den Anliegenden als nicht tragbar und als unverhältnismäßig hoch eingeschätzt.

 

Bei dem betrachteten Straßenabschnitt handelt es sich um eine nicht öffentliche Sackgasse, die nach Einschätzung der Anliegenden nur in geringem Umfang von anderen Verkehrsteil­nehmenden genutzt wird. Müllfahrzeuge der WBO fahren nicht in die Sackgasse ein; die Leerung der Mülltonnen erfolgt an der vorderen Straßenecke der Einmündung Olbergsweg.

 

Im Rahmen des Termins wurde zudem die Befürchtung geäußert, dass ein Ausbau der Straße einschließlich einer Beleuchtung Auswirkungen auf die in der angrenzenden Grün­fläche lebenden Tiere haben und zu deren Vertreibung beitragen könnte. Darüber hinaus wurde die mit dem Ausbau verbundene zusätzliche Versiegelung als kritisch bewertet.

Von den Anliegenden wurde ferner darauf hingewiesen, dass der Stadt in den vergangenen Jahrzehnten nach ihrer Kenntnis keine entsprechenden Instandhaltungskosten für den Straßenabschnitt entstanden sind, da dort keine Instandhaltungsmaßnahmen durch die WBO durchgeführt worden seien.

 

Zusammenfassend wurde von den Anliegenden noch einmal zum Ausdruck gebracht, dass eine erstmalige Herstellung der Straße nicht gewünscht wird. Die von den Anliegenden zusammengestellten und im Termin vorgetragenen Punkte sind in Anhang 5 beigefügt. Die Antworten zu den angehängten Fragen wurden gemeinsam mit den Anliegenden beim Orts­termin besprochen.

 

Die Verwaltung hat diese Einwände aufgegriffen und insbesondere vor dem Hintergrund der von den Anliegerinnen und Anliegern wiederholt thematisierten Beitragshöhe geprüft, ob die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage mit einem einfacheren und kostengünstigeren Ausbaustandard und damit geringeren Erschließungsbeiträgen umgesetzt werden kann.

 

Als Alternative zum vorgesehenen Ausbau als Mischverkehrsfläche wurde eine vereinfachte Herstellung in Asphaltbauweise untersucht. Eine solche Ausführung würde jedoch weder dem für eine Mischverkehrsfläche vorgesehenen gestalterischen und funktionalen Standard entsprechen noch die im Rahmen der Anliegerbeteiligung gewünschte Verbesserung der Wendemöglichkeit in gleicher Weise berücksichtigen.

 

Um insbesondere die finanziellen Auswirkungen für die Beitragspflichtigen bewerten zu kön­nen, wurden für beide Varianten (Vollausbau als Mischverkehrsfläche und einfacher Ausbau in Asphaltbauweise) Kostenschätzungen erstellt und auf dieser Grundlage die jeweiligen voraussichtlichen Erschließungsbeiträge ermittelt. Die Gegenüberstellung zeigt, dass der voraussichtliche Beitragssatz bei einer vereinfachten Herstellung in Asphaltbauweise ledig­lich rund 3,00 €/m² unter dem Beitragssatz für den vorgesehenen Vollausbau als Misch­verkehrsfläche liegt.

 

Damit wurde dem von den Anliegerinnen und Anliegern wiederholt vorgebrachten Wunsch nach einer deutlichen Reduzierung der finanziellen Belastung durch die untersuchte Alter­nativvariante Rechnung getragen. Im Ergebnis lässt sich eine solche deutliche Reduzierung jedoch nicht erreichen. Der finanzielle Vorteil der vereinfachten Ausbauvariante ist im Ver­hältnis zu den damit verbundenen funktionalen und qualitativen Einschränkungen gering. Die wesentliche finanzielle Belastung der Beitragspflichtigen resultiert somit aus der erstmaligen endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage selbst und kann nicht allein durch die Wahl eines deutlich reduzierten Ausbaustandards wesentlich verringert werden.

 

Demgegenüber bietet der vorgesehene Ausbau als Mischverkehrsfläche eine dauerhafte und den heutigen funktionalen Anforderungen entsprechende Gestaltung des Straßenraums und ermöglicht zugleich die Verbesserung der Wendesituation. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, auf die vereinfachte Asphaltbauweise zu verzichten und den Olbergsweg im Abschnitt 2a–f entsprechend der vorliegenden Planung als Mischverkehrsfläche herzu­stellen.

 

Neben den Auswirkungen auf die Erschließungsbeiträge ist bei der Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahme auch der derzeitige Zustand des Straßenabschnitts zu berück­sichtigen. Solange die erstmalige endgültige Herstellung nicht erfolgt, verbleibt die Verkehrs­fläche in ihrem derzeitigen, nicht endgültig ausgebauten Zustand. Auch eine solche provi­sorisch hergestellte Verkehrsfläche ist durch die Stadt dauerhaft zu unterhalten und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

 

Der bestehende schlechte bis sehr schlechte Fahrbahnzustand macht bereits heute wieder­kehrende Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Hinzu kommt, dass aufgrund des derzeitigen baulichen Zustands keine dauerhaft zufriedenstellende Ober­flächenentwässerung gewährleistet werden kann. Die Straßenbaubehörde ist zugleich im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht gehalten, Gefahrenstellen zu beseitigen und die sichere Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsfläche zu gewährleisten.

 

Ein Verzicht auf die erstmalige endgültige Herstellung führt daher nicht dazu, dass für die Stadt keine weiteren Aufwendungen entstehen. Vielmehr sind bis zu einem endgültigen Aus­bau weiterhin Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls Maß­nahmen zur Gewährleistung einer ausreichenden Entwässerung und zur Erfüllung der Ver­kehrssicherungspflicht erforderlich. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind von dem städtischen Haushalt zu tragen. Eine Verschiebung der Maßnahme würde damit einerseits die grundsätzliche Notwendigkeit einer erstmaligen endgültigen Herstellung und die damit verbundene Beitragserhebung nicht beseitigen. Andererseits würden während des Weiteren provisorischen Betriebs zusätzliche, allein von der Stadt zu tragende Aufwendungen für Un­terhaltung und Verkehrssicherung entstehen.

 

Unter Abwägung der von den Anliegerinnen und Anliegern vorgebrachten finanziellen Inte­ressen, der geprüften alternativen Ausbauvariante, des bestehenden baulichen Zustands sowie der dauerhaft bestehenden Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten empfiehlt die Verwaltung daher, die erstmalige endgültige Herstellung des Olbergswegs im Abschnitt 2a–f nicht weiter aufzuschieben und im Jahr 2027 entsprechend der vorliegenden Planung als Mischverkehrsfläche umzusetzen.

 

Die Vorplanung kann den Anlagen entnommen werden.

 

Die geschätzten Baukosten betragen 140.000 € (brutto).

 

Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen und es wird von einer Bauzeit von etwa 3 Monaten ausgegangen.

 

Die Gesamtkosten in Höhe von 140.000 € (brutto) sind für das Haushaltsjahr 2027 ff. im Straßenbauprogramm unter:

 

Finanzstelle 560012010190000 - Straßenbauprogramm Gemeindestraßen

 

Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

angemeldet worden.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Für die erstmalige endgültige Herstellung des Olbergsweges im Abschnitt 2a–f werden Er­schließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der zur­zeit gültigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Oberhausen erhoben.

 

Der voraussichtlich beitragsfähige Erschließungsaufwand beläuft sich nach derzeitigem Pla­nungsstand aufgrund der in und für die Vergangenheit angefallenen Kosten insgesamt auf rund 320.000 Euro. Die endgültige Höhe des beitragsfähigen Erschließungsaufwands kann jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorliegen der letzten Schlussrechnung festgestellt werden.

 

Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit der zurzeit gültigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Oberhausen trägt die Stadt Oberhausen 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. Der verbleibende umlagefähige Aufwand wird entsprechend den Regelungen der Erschließungsbeitragssatzung auf die beitragspflichtigen Grundstücke ver­teilt.

 

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Anlagen

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