Beschlussvorlage - B/18/1306
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für den Beirat für ältere Menschen der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Beteiligt:
- Recht
- Verantwortung:
- Frau Peters, Herr Motschull, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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08.10.2026
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Bereit
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für den Beirat für ältere Menschen der Stadt Oberhausen.
Mit ihrem Inkrafttreten ersetzt diese Satzung die in der konstituierenden Sitzung des Rates vom 17.11.2025 zu Tagesordnungspunkt 16 (Bildung und Besetzung eines Seniorenbeirats für die Wahlzeit 2025 bis 2030, Drucksachen-Nr. B/18/0018) zu Ziff. 1 bis 3 und zu Ziff. 5 gefassten Beschlüsse.
Die am 17.11.2025 ebenfalls vorgenommene Bestellung der Beiratsmitglieder und ihrer persönlichen Stellvertretungen und damit die gegenwärtige Besetzung des Beirats wird beibehalten.
Sachverhalt
Die demografische Entwicklung und der wachsende Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung unterstreichen die Bedeutung der Beteiligung von Seniorinnen und Senioren an der politischen Willensbildung sowie der Vertretung ihrer Interessen auf kommunaler Ebene.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat diesem Anliegen bereits seit 1991 durch die Bildung eines Seniorenbeirates Rechnung getragen. Dieser wurde bislang jeweils für die Dauer einer Wahlperiode durch einfachen Ratsbeschluss gebildet und besetzt, zuletzt in der konstituierenden Sitzung des Rates am 17.11.2025.
Der beigefügte Satzungsentwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Bereich Recht erarbeitet und in der Sitzung des Seniorenbeirates am 02.09.2026 beraten.
Mit dem Erlass einer Satzung soll die Arbeit des Beirates für ältere Menschen auf eine dauerhafte ortsrechtliche Grundlage gestellt werden. Die Satzung regelt insbesondere dessen Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise und schafft damit einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für die Interessenvertretung älterer Menschen in der Stadt Oberhausen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,6 kB
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