Berichtsvorlage - M/18/1298

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Sachverhalt

 

Luftqualitäts-Messnetz

 

Zur kontinuierlichen Erfassung der Luftqualität betreibt das LANUK in NRW ein Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) mit ortsfesten Messstationen. Die Bewertung der Messergebnisse erfolgt auf Grundlage der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV).

 

In Oberhausen werden seit 2021 unverändert an drei Stellen im Stadtgebiet Messwerte erhoben. Zwei Stationen, die kontinuierlich die Luftqualität messen und deren aktuelle Messwerte online einsehbar sind, stehen auf der westlichen Seite der Mülheimer Straße in Höhe der Hausnummer 117 (seit Januar 2010) sowie an der Duisburger Straße vor der Hausnummer 208 (seit Januar 2021). Hier werden die Konzentrationen von Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) gemessen. Zusätzlich gibt es am Standort Mülheimer Straße auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Höhe der Hausnummer 116 einen Passivsammler, der ca. monatlich im Labor ausgewertet wird und NO2-Mittelwerte über den Einsatzzeitraum erfasst (seit Dezember 2006).

 

Aufgrund von in den Jahren 2025/2026 in der Fachverwaltung durchgeführten Modellierungen mit dem Screeningprogramm „IMMIS_Luft“ ist davon auszugehen, dass der Messort an der Mülheimer Straße das höchste Belastungsniveau im gesamten Stadtgebiet repräsentiert. Eine Einhaltung der Grenzwerte an den bestehenden Messpunkten würde also einer flächendeckenden Einhaltung der zukünftigen Grenzwerte im Stadtgebiet Oberhausens gleichkommen.

 

Messwerte 2025

 

Das LANUK hat im August in seinem jährlichen Bericht die abschließend validierten Werte für das Jahr 2025 veröffentlicht. Da die Luftqualität in Oberhausen maßgeblich durch den Verkehr beeinträchtigt wird, sind hier von der Vielzahl der dort betrachteten Luftschadstoffe vor allem Stickstoffdioxid und Feinstaub von Bedeutung. Von den verschiedenen Feinstaub-Messwerten wird in diesem Bericht lediglich auf den PM2,5-Jahresmittelwert eingegangen, da für die anderen Feinstaub-Messwerte eine Grenzwertüberschreitung ab 2030 in Oberhausen weniger wahrscheinlich ist.

 

Um zu veranschaulichen, wie sich die Luftqualität an den Oberhausener Messstellen im zeitlichen Verlauf entwickelt hat, sind der Vorlage als Anlage zwei Grafiken beigefügt. Darin werden Messergebnisse zur NO2-Belastung (Anlage 1) und zur Feinstaub-Belastung (PM2,5, Anlage 2) in Oberhausen sowie die jeweiligen Mittelwerte der Verkehrsstationen im Basismessnetz des LANUK, einem seit 2010 nahezu unveränderten Stationspool dargestellt. Weiterhin sind die jeweils geltenden Grenzwerte und WHO-Empfehlungen aufgeführt worden.

 

Beide Diagramme zeigen eine langfristig positive Entwicklung, die allerdings aktuell eine geringere Dynamik aufweist. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren, die aus lufthygienischer Sicht besonders günstige Wetterbedingungen aufwiesen, ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Das Niveau von 2023 wird aber weiterhin unterschritten.

 

Der höchste NO2-Jahresmittelwert wurde in Oberhausen mit 31 µg/m³ an der Mülheimer Straße ermittelt. Der aktuelle Grenzwert von 40 µg/m³ wird somit weiterhin sicher eingehalten, der ab 2030 geltende Grenzwert von 20 µg/m³ aber noch erheblich überschritten.

 

Die PM2,5-Belastung lag an beiden Oberhausener Messorten mit 11 µg/m³ deutlich unter dem aktuellen Grenzwert von 25 µg/m³. Der ab 2030 geltende Grenzwert von 10 µg/m³ wird aber noch leicht überschritten.

 

 

Grenzwertverschärfung 2030 und voraussichtliche Notwendigkeit zur Aufstellung eines Luftreinhaltefahrplans 2028

 

Das bereits am 06.09.2023 im Umweltausschuss vorgestellte EU-Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Luftqualitätsgrenzwerte ist ohne größere Änderungen gegenüber dem seinerzeit dargestellten Verhandlungsstand abgeschlossen worden. Die bisher maßgebliche EU-Richtlinie 2008/50/EG wird ersetzt durch die neue Richtlinie 2024/2881, die am 10.12.2024 in Kraft getreten ist und bis zum Jahresende 2026 mit einer Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in deutsches Recht überführt wird.

 

Die aus hiesiger Sicht bedeutendsten Änderungen sind die erheblich niedrigeren Jahresmittel-Grenzwerte für NO2 (20 µg/m³ statt bisher 40 µg/m³) und Feinstaub PM2,5 (10 µg/m³ statt bisher 25 µg/m³), die mit 31 µg/m³ deutlich bzw. mit 11 µg/m³ noch leicht überschritten werden. Das LANUK rechnet in den nächsten Jahren ohne weitere Maßnahmen mit einer Abnahme des NO2-Werts von etwa 1 µg/m³ pro Jahr.

 

Die neue EU-Richtlinie sieht erstmals die Erarbeitung sogenannter Luftreinhaltefahrpläne vor, die weitestgehend den bisherigen Luftreinhalteplänen entsprechen, aber bereits vor Inkrafttreten neuer Grenzwerte aufzustellen sind, sofern eine rechtzeitige Einhaltung der zukünftigen Grenzwerte ohne zusätzliche Maßnahmen unwahrscheinlich ist. Maßgeblich dafür, ob für Oberhausen ein Luftreinhaltefahrplan aufzustellen ist, sind die Belastungswerte aus dem laufenden Jahr. Auf Grundlage der bisher veröffentlichen Monatswerte für Januar bis Juli ist keine grundlegende Änderung der Belastungssituation zu erwarten. Daher muss aller Voraussicht nach bis zum 31.12.2028 ein Luftreinhaltefahrplan erarbeitet und beschlossen werden. Die für die Planaufstellung zuständige Bezirksregierung Düsseldorf hat den entsprechenden Prozess in Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung bereits eingeleitet und zu einer verwaltungsinternen Auftaktveranstaltung am 01.10.2026 eingeladen. Die politischen Gremien werden regelmäßig über die Ergebnisse und weiteren Schritte des Erarbeitungsprozesses informiert.

 

In jedem Fall ist es aus lufthygienischer Sicht – wie auch aus der des Klimaschutzes – nach wie vor geboten, die Verkehrs-, Energie- und Wärmewende in Oberhausen voranzutreiben und die jeweiligen Belange in politischen Entscheidungen zu berücksichtigen.

 

Die zukünftigen Grenzwerte sind als Zwischenschritt auf dem Weg zur langfristigen Umsetzung der WHO-Empfehlungen zur Luftqualität zu verstehen, die im Jahr 2021 auf Grundlage des aktuellen Wissensstands veröffentlicht wurden. Dabei sind die WHO-Empfehlungen so zu interpretieren, dass bereits bei einer Überschreitung dieser Werte eine schädigende Wirkung auf die Gesundheit nachweisbar ist. Daher wird die EU-Richtlinie regelmäßig überprüft und die Grenzwerte jeweils verschärft, wenn ein niedrigeres Belastungsniveau erreichbar ist.

 

 

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Anlagen

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