Antragsvorlage - A/18/1292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den bereits begonnenen Dialog mit den evangelischen und katholischen Kirchen mit hoher Priorität und dem Ziel und unter Einbindung aller gesellschaftlichen Kräfte der jeweiligen Sozialräume fortzuführen. Eine gesamtstädtische Strategie für die Entwicklung von Kirchenstandorten ist zu erarbeiten, deren kirchliche Nutzung bereits aufgegeben wurde oder künftig aufgegeben werden soll.Gemeinsam ist dabei eine gesamtstädtische Strategie für den Erhalt und/oder den Ausbau sozialer Begegnungsstätten zu erarbeiten. Priorität wird den Kirchenstandorten eingeräumt, deren kirchliche Nutzung bereits aufgegeben wurde oder künftig aufgegeben werden soll.

Dabei gilt der Grundsatz: Erhalt und gemeinwohlorientierte Umnutzung vor Abriss und Verwertung. Der Wert der Standorte darf nicht allein nach wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten der Grundstücke beurteilt werden.

Um diese Standorte als prägende Orte der Quartiere zukunftsfähig weiterzuentwickeln, sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

1. Auf der Grundlage einer gesamtstädtischen Übersicht über Kirchenstandorte, deren kirchliche Nutzung bereits aufgegeben wurde oder künftig aufgegeben wird, ist eine kriterienorientierte Bewertung der jeweiligen Standorte vorzunehmen. Dabei sind insbesondere die Potenziale für eine wohnbauliche Entwicklung sowie für eine nachhaltige städtebauliche und sozialräumliche Quartiersentwicklung zu bewerten. die sozialräumliche Entwicklung zu bewerten. Grundlagen hierfür sind vor allem die von der Sozialplanung entwickelten Strategiepapiere der jeweiligen Sozialräume. Bestehende Angebote und Nutzungen sowie die historische, baukulturelle und städtebauliche Bedeutung der Standorte sind einzubeziehen.

2. Möglichkeiten der Nachverdichtung, einer ergänzenden Neubebauung, der Umnutzung bestehender Gebäude sowie von Erbbaurechtsmodellen sind zu prüfen, in eine Entwicklungsstrategie einzubeziehen und durch konkrete Rahmenplanungen abzubilden. 2. Erhalt und gemeinwohlorientierte Umnutzung: Für jeden Standort ist vorrangig zu prüfen, ob vorhandene Gebäude erhalten, saniert und einer neuen oder erweiterten Nutzung zugeführt werden können. Dabei sind insbesondere Kultur, Begegnung, soziale Infrastruktur, Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, Beratung und Nachbarschaftsarbeit zu berücksichtigen.

3. Schutz der Frei- und Grünflächen: Der Erhalt der Frei- und Grünflächen hat aus Gründen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Vorrang vor baulicher Nachverdichtung. Zusätzliche Versiegelung ist möglichst zu vermeiden. Vorrang haben Sanierung, Modernisierung und Umnutzung des vorhandenen Gebäudebestandes sowie die Nutzung bereits versiegelter Flächen. Für die Nachnutzung der jeweiligen Kirchen werden bereits vorhandene Strategiepapiere genutzt.

3. Gemeinsam mit den Kirchen, kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und weiteren geeigneten Partnern sind qualifizierte Nachnutzungskonzepte zu entwickeln, bei denen die Schaffung von Wohnraum mit Angeboten für die Quartiere verbunden wird und Möglichkeiten zum Erhalt kirchlicher, sozialer und gemeinschaftlicher Nutzungen berücksichtigt wird, um einen nachhaltigen Mehrwert für den jeweiligen Stadtteil und die Menschen zu schaffen.

4. Frühzeitige Beteiligung: Die Entwicklung der Standorte erfolgt gemeinsam mit den Kirchen, den Menschen in den jeweiligen Quartieren, Initiativen sowie sozialen und kulturellen Trägern. Die Beteiligung muss stattfinden, bevor Entscheidungen über Verkauf, Aufgabe oder Abriss weitgehend vorbereitet sind.

5. Fördermöglichkeiten: Die Verwaltung prüft systematisch Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und weiterer Fördergeber für den Erhalt, die Sanierung und die gemeinwohlorientierte Umnutzung von Kirchengebäuden.

Die zuständigen Gremien sind über den Prozess regelmäßig zu informieren.

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Bezug

Die evangelische und die katholische Kirche befinden sich bundesweit – wie auch in Oberhausen – in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Sinkende Mitgliederzahlen, rückläufige Kirchensteuereinnahmen sowie veränderte kirchliche Strukturen führen dazu, dass Kirchengemeinden zusammengelegt werden und zahlreiche kirchliche Gebäude und Grundstücke langfristig nicht mehr für ihre ursprüngliche Nutzung benötigt werden.

Von dieser Entwicklung sind auch die insgesamt 26 evangelischen und katholischen Kirchengemeinden im Stadtgebiet betroffen. Bereits heute befinden sich zahlreiche Standorte in Umstrukturierungsprozessen oder wurden bereits einer neuen Nutzung zugeführt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter fortsetzen wird.

Dieser Strukturwandel der Gesellschaft betrifft den sozialen Auftrag, den beide Kirchen in den früheren Jahren für den größten Teil dieser Gesellschaft wahrgenommen haben.

Kirchenstandorte besitzen häufig eine besondere städtebauliche Qualität und sind identitätsstiftende Orte in den Quartieren. Sie prägen vielfach das gesellschaftliche Leben, schaffen Räume für Begegnung, ehrenamtliches Engagement und kirchliches Leben und übernehmen damit wichtige soziale Funktionen. Gleichzeitig liegen sie überwiegend in gewachsenen Wohnquartieren, verfügen über eine gute infrastrukturelle Anbindung und bieten durch ihre Grundstücksgrößen erhebliche Entwicklungspotenziale. Damit können sie einen wichtigen Beitrag sowohl zur Innenentwicklung und zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums als auch zur nachhaltigen Entwicklung der Quartiere leisten.

Vor diesem Hintergrund ist es mehr als wünschenswert, dass die Stadt Oberhausen den Transformationsprozess aktiv begleitet. Ziel ist es nicht, in die Eigentumsrechte der Kirchen einzugreifen, sondern frühzeitig gemeinsam mit den kirchlichen Trägern und allen anderen gesellschaftlichen Kräften tragfähige Konzepte für diese Standorte zu entwickeln, die den Erhalt oder Ausbau der notwendigen Begegnungsstätten beinhalten und damit die Potenziale für soziale, kulturelle, bildungsbezogene und nachbarschaftliche Nutzungen sichern. Damit werden vor allem demokratische Strukturen gefördert.

Besondere Priorität muss dabei den vorhandenen Grün- und Freiflächen eingeräumt werden. Gerade in dicht bebauten Stadtvierteln sind unversiegelte Flächen, Gärten und gewachsene Grünstrukturen keine Nebensache, sondern von hohem Wert. Sie tragen zur Kühlung des Stadtklimas bei, ermöglichen Regenwasserversickerung, stärken Biodiversität und verbessern die Lebensqualität für die Menschen. Der Erhalt und die qualitative Entwicklung dieser Freiräume tragen zur Klimaanpassung und zu einer gesunden Stadtentwicklung bei.

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Sachverhalt

A/18/1134 – Antrag der CDU-Fraktion „Strategie für starke Quartiere – Kirchenstandorte gemeinsam für die Quartiere entwickeln“

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