Beschlussvorlage - B/18/1287

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung nach § 24 GO NRW zur Kenntnis.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung im Rahmen eines zukünf­tigen Neubaus der Straße neue Baumbeete zu prüfen und nach Möglichkeit einzuplanen.

 

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat der Stadt oder die entsprechende Bezirksvertretung zu wenden. Für die Erledigung der vorliegenden Anregungen ist kommunalverfassungsrechtlich grundsätzlich der Rat zuständig.

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW kann der Rat die Erledigung von Anregungen und Be­schwerden einem Ausschuss übertragen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat Gebrauch gemacht; gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen („Haupt­satzung“) werden Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, wenn die Ange­legenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den Haupt- und Finanzausschuss erledigt.

Gemäß § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung werden Anregungen und Beschwerden, die bis dreißig Tage vor der Sitzung des Hauptausschusses eingehen, in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung behandelt.

Die vorliegende Anregung ist am 24.07.2026 eingegangen und wird daher entsprechend § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2026 behandelt.

Die in § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte formelle Voraussetzung der Schriftlichkeit ist mit den vorliegenden Eingaben erfüllt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Herstellung von Pflanz- und Baumbeeten im öffentlichen Straßenraum stellt im Rahmen der Klimaanpassung und des Hitzeschutzes grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme dar. In Oberhausen werden daher bei allen Straßenneubauvorhaben im Rahmen der örtlichen Mög­lichkeiten und Gegebenheiten zusätzliche Pflanz- und Baumbeete eingeplant und hergestellt.

 

Auch im bestehenden Straßenraum wird regelmäßig geprüft, ob nicht mehr benötigte Flächen entsiegelt und dadurch neue Pflanz- und Baumstandorte geschaffen werden können.

 

Auf der Rolandstraße sind in den meisten Abschnitten derzeit keine Pflanz- und Baumbeete vorhanden. Aus Sicht des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ist auch hier die Anord­nung von Pflanz- und Baumbeeten grundsätzlich als sinnvolle Maßnahme anzusehen. Auf­grund der örtlichen Gegebenheiten ist eine Umsetzung jedoch nur im Rahmen eines umfas­senden Umbaus der Straße möglich.

 

Die Rolandstraße ist derzeit nicht Bestandteil des Straßen- und Wegekonzepts und eine ent­sprechende Ausbauplanung liegt daher aktuell nicht vor. Sollte die Straße in den kommen­den Jahren in das Straßen- und Wegekonzept aufgenommen werden, könnten im Rahmen der anschließenden Ausbauplanung zusätzliche Pflanz- und Baumbeete berücksichtigt und eingeplant werden.

 

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Anlagen

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