Antragsvorlage - A/18/1275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung prüft, an welchen Gefahrenstellen (z. B. steile Treppen oder abschüssige Straßen) eine Aufstellung von Streugutbehältern erfolgen kann.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

An gefährlichen Stellen oder abschüssigen Straßen würden es Streugutbehälter den Bürgern erlauben, bei Glatteis selbst auf Streugut zugreifen zu können, ohne auf den städtischen Winterdienst warten zu müssen.

Zugleich mit der Selbsthilfe übernimmt die Nachbarschaft freiwillig Verantwortung für ihr Wohnumfeld. Streugut lagert direkt dort, wo es im Ernstfall wirklich gebraucht wird.

Weiterhin entlastet die angemessene Verteilung von Streugutbehältern den städtischen Winterdienst auf Nebenstraßen und Gehwegen.

 

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