Antragsvorlage - A/18/1237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Einrichtung einer Stelle zur strategischen Begleitung der Umgestaltung beziehungsweise Schließung kirchlicher Standorte und der damit verbundenen sozialen Einrichtungen.

Die Prüfung soll insbesondere folgende Aufgabenbereiche berücksichtigen:

  • die Analyse und Bewertung der sozialen Auswirkungen möglicher Standortschließungen, 
  • die Koordinierung des Austauschs zwischen kirchlichen Trägern, sozialen Institutionen, Verwaltung und weiteren Beteiligten, 
  • die Entwicklung von Perspektiven zur Sicherung beziehungsweise Weiterführung sozialer Angebote, 
  • die Prüfung möglicher kommunaler, freier oder gemeinwohlorientierter Trägerschaften,
  • die Begleitung und Steuerung möglicher Übergangs- und Weitergabeprozesse sozialer Aufgaben, 
  • die Entwicklung von Strategien für die gemeinwohlorientierte Nachnutzung kirchlicher Gebäude und Grundstücke
  • sowie die Prüfung, wie bestehende Frei- und Grünflächen im Sinne des Klimaschutzes, der Klimaanpassung, der Biodiversität und der Lebensqualität in den Quartieren gesichert und weiterentwickelt werden können.

Darüber hinaus soll geprüft werden, in welchem organisatorischen Rahmen sowie mit welcher personellen und finanziellen Ausstattung eine solche Stelle sinnvoll eingerichtet werden kann.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Der strukturelle Wandel der Kirchen ist längst keine interne Angelegenheit der kirchlichen Träger mehr. Rückläufige Mitgliederzahlen, sinkende finanzielle Spielräume und veränderte Nutzungen kirchlicher Immobilien führen zunehmend dazu, dass Standorte aufgegeben, zusammengelegt oder grundlegend verändert werden. Die Folgen dieser Entwicklung treffen jedoch nicht nur Gebäude, sondern ganze Quartiere.

Denn kirchliche Standorte sind in vielen Stadtteilen weit mehr als reine Immobilien. Sie sind Treffpunkte, Anlaufstellen, Orte der Unterstützung, der Nachbarschaft und des sozialen Zusammenhalts. Hier finden Beratung, Kinder- und Jugendarbeit, Senior*innenenarbeit, Unterstützung für vulnerable Gruppen, ehrenamtliches Engagement und gelebte Gemeinschaft statt. Wo solche Orte wegfallen, entstehen nicht einfach Leerstände - dort drohen Lücken in der sozialen Infrastruktur, der Verlust gewachsener Netzwerke und eine schleichende Schwächung des Quartiers.

Genau deshalb darf die Stadt diesen Wandel nicht tatenlos begleiten oder erst dann reagieren, wenn Entscheidungen längst gefallen sind. Wenn soziale Angebote verschwinden, Gebäude verkauft und Flächen neu disponiert werden, braucht es eine frühzeitige kommunale Perspektive. Es reicht nicht, auf Einzelentscheidungen zu reagieren. Erforderlich ist eine strategische, vorausschauende und gemeinwohlorientierte Steuerung.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, kirchliche Entscheidungen zu ersetzen. Es geht darum, die Verantwortung der Stadt für soziale Daseinsvorsorge, für lebenswerte Quartiere und für eine nachhaltige Stadtentwicklung wahrzunehmen. Wo kirchliche Strukturen wegbrechen, darf die Kommune nicht erst im Nachhinein feststellen, dass wichtige Angebote verlorengegangen und gewachsene Orte des Miteinanders unwiederbringlich verschwunden sind.

Es geht somit um mehr als die bloße Verwaltung von Schließungsprozessen. Der Wandel kirchlicher Standorte wirft immer auch die Frage auf, was aus diesen Orten künftig werden soll. Gebäude und Grundstücke in zentraler Lage prägen häufig das Gesicht eines Stadtteils. Ihre Nachnutzung ist deshalb keine rein technische oder eigentumsrechtliche Frage. Es muss darum gehen, Potenziale für soziale, kulturelle, bildungsbezogene und nachbarschaftliche Nutzungen frühzeitig zu sichern, anstatt wertvolle Standorte allein unter Verwertungsdruck zu betrachten.

Besonders deutlich wird dies bei den zugehörigen Frei- und Grünflächen. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen sind unversiegelte Flächen, Gärten und gewachsene Grünstrukturen keine Nebensache, sondern von hohem Wert. Sie tragen zur Kühlung des Stadtklimas bei, ermöglichen Regenwasserversickerung, stärken die Biodiversität und verbessern die Aufenthaltsqualität für die Menschen vor Ort. Wer solche Flächen ausschließlich als Reserve für bauliche Verwertung betrachtet, verkennt ihre ökologische und soziale Funktion für das Quartier. Der Erhalt und die qualitätsvolle Entwicklung dieser Freiräume ist ein Beitrag zu Umweltgerechtigkeit, Klimaanpassung und gesunder Stadtentwicklung.

Die Prüfung einer entsprechenden Stelle in der Stadtverwaltung wäre damit kein zusätzlicher Verwaltungszweck, sondern notwendig, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und wichtige Weichen rechtzeitig zu stellen. Sie würde helfen, soziale Infrastruktur zu sichern, Nutzungskonflikte frühzeitig zu bearbeiten und die Entwicklung kirchlicher Standorte nicht dem Zufall oder einseitigen Verwertungsinteressen zu überlassen.

Die Stadt Oberhausen braucht hier einen klaren politischen Gestaltungsanspruch: für den Erhalt sozialer Strukturen, für starke Quartiere, für eine verantwortungsvolle Nachnutzung von Gebäuden und Flächen und für eine Stadtentwicklung, die Gemeinwohl, Klima und Nachbarschaft zusammendenkt.

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