Beschlussvorlage - B/18/1234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, dem Europäischen Gartennetzwerk mit dem Kaisergarten als bedeutendem Baudenkmal beizutreten.
  2. Der Rat der Stadt stimmt der Bereitstellung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produktbereich 100301 „Denkmalschutz/-pflege“ für das Haushaltsjahr 2026 beim Auftrag 510010030100 – Denkmalschutz/Denkmalpflege“, Kostenart 543160 – Mitglieds- und Verbandsbeiträge u.a., in Höhe von 4.022,20 Euro zu.

Deckungsvorschlag:

Einsparungen beim Auftrag 510010030100 – Denkmalschutz/Denkmalpflege, Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen, da die hier eingestellten konsumtiven Mittel für allgemeine Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde vorgesehen sind und damit dem gesetzlichen Bildungsauftrag zur Vermehrung des Wissens über Denkmäler entsprechen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Das Europäische Gartennetzwerk (European Garden Heritage Network – EGHN) ist ein europäisches Netzwerk, das mehr als 200 Gärten, Parks und Kulturlandschaften in über 21 Ländern miteinander verbindet und deren Bedeutung für Städtebau, Landschaftsentwicklung, Kultur, Tourismus, regionale Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklung stärkt. Das Netzwerk agiert damit als Partnerschaft von Regierungsorganisationen, Tourismusagenturen, gemeinnützigen Vereinigungen, regionalen Kommunalverbänden, Stiftungen und anderen Gartenbesitzern mit dem Ziel, den Erhalt von Parks, Gärten und Grünanlagen zu fördern.

Zur Eröffnung der IGA-Ruhrgebiet 2027 veröffentlicht das EGHN eine Neuauflage der zur Gartenroute Ruhrgebiet zugehörigen Publikation, die dreisprachig in deutsch, französisch und englisch und online in allen EU-Sprachen angeboten werden wird. Die Publikation beinhaltet auf ca. 70 Seiten Informationen zu 18 hervorgehobenen Ausflugzielen, unter anderem dem Haus Ripshorst, dem Arboretum Trautmann (Mülheim a.d.R.), dem Gruga-Park (Essen), dem Landschaftspark Duisburg-Nord sowie dem Altstadtpark „Gärten der Erinnerung“ in Duisburg. Die Stadt Oberhausen wurde in diesem Zusammenhang angefragt, ob der Kaisergarten als bedeutende städtische Grünanlage und Baudenkmal in das Gartennetzwerk aufgenommen werden soll. Nach Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde und der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung kann die Mitgliedschaft dazu beitragen, den Kaisergarten als überregional bis (inter-)nationale sichtbaren Bestandteil der Stadtidentität zu etablieren und eine überregionale Attraktivierung des Kaisergartens durch Ansprache einer weiteren kulturtouristischen Zielgruppe zu erreichen. Im Oberhausener Stadtgebiet sind bereits der Revierpark Vonderort und das Haus Ripshorst über den Regionalverband Ruhr als Träger Teil des Netzwerkes.

Das EGHN unterstützt Kommunen nicht nur dabei, ihre Gartenanlagen stärker in den Bereichen Tourismus, Kultur, Bildung, Denkmalpflege, Stadtentwicklung und Klimaanpassung zu positionieren, sondern fördert gleichzeitig den internationalen Erfahrungsaustausch sowie die Entwicklung gemeinsamer Projekte, z. B. hinsichtlich neuer Konzepte, Bildungsangebote und Strategien für den Erhalt, sowie Vermittlung und nachhaltige Nutzung der Gartenanlagen. Auf fachlicher Ebene sollen Parks, historische Gärten, Grünzüge und Freiräume nicht isoliert, sondern als Teil der gesamtstädtischen bzw. regionalen Entwicklung betrachtet und ein Zusammenhang zu nachhaltiger Stadt- und Regionalentwicklung hergestellt werden. Dadurch können Erfahrungen aus unterschiedlichen Ländern unmittelbar für eigene Planungsfragen ausgetauscht und zunutze gemacht werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für jede Parkanlage bedarf es einer einzelnen Mitgliedschaft. Für die ersten drei Jahre ist einmalig ein Mitgliedsbeitrag i.H.v. 3.380 € zzgl. MwSt. zu entrichten. Ab dem vierten Jahr würde der jährliche Mitgliedsbeitrag 250 € betragen. Die Mitgliedschaft für den Kaisergarten als Baudenkmal der Stadt Oberhausen soll zunächst für drei Jahre erfolgen um während dieser Zeit die möglichen Mehrwerte beurteilen zu können. In der ersten Hälfte des dritten Jahres soll die Mitgliedschaft evaluiert werden und je nach Empfehlung der Verwaltung unter Einholung der erforderlichen politischen Beschlüsse fortgeführt oder aufgegeben werden. Der einmalig zu zahlende Betrag für die ersten drei Jahre der Mitgliedschaft in Höhe von 4.022,20 € inklusive MwSt. wird im Produktbereich 100301 “Denkmalschutz/-pflege” mit Auftrag 510010030100 – Denkmalschutz/Denkmalpflege, Kostenart 543160 – Mitglieds- und Verbandsbeiträge u.a., als außerplanmäßige Aufwendungen in den Haushalt 2026 eingestellt, die Deckung erfolgt über die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel im Auftrag 510010030100, Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen. Die dort vorhandenen Mittel sind für die Erfüllung der allgemeinen Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde vorgesehen, die Untere Denkmalbehörde kommt mit dem Beitritt zum EGHN mit dem Kaisergarten dem gesetzlichen Bildungsauftrag zur Vermehrung des Wissens über Denkmäler im Sinne des nordrhein-westfälischem Denkmalschutzgesetzes nach.

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Anlagen

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