Beschlussvorlage - B/18/1125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von

 

  1. 3,0 Fachkraftstellen in Vollzeit bzw. einrichtungsorientiert in Teilzeit im Rahmen der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW mit einer Landesförderung von 40,2% der Kindpauschale,

 

  1. 3,0 Ergänzungskraftstellen in Vollzeit bzw. einrichtungsorientiert in Teilzeit im Rahmen der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW mit einer Landesförderung von 40,2% der Kindpauschale.

 

Damit wird der Stellenplan im Saldo um 6,0 Planstellen ausgeweitet.

 

Die Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. jährlich 564.000,00 EUR wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. in vollständiger Höhe im Deckungsring Personal - D00000001, Produkt 060101 - Kinderbetreuung berücksichtigt.

 

Die teilweise Refinanzierung der Personalkosten i. H. v. jährlich 181.382,40 EUR wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. unter der Haushaltsposition mit dem Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Sachkonto 414250 - Zuwendung von Gemeinden/GV – Personalkosten veranschlagt.

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Bezug

Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 09.02.2026 (B/18/0346)

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Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2026 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen und der Tagespflege für Kinder zum Kindergartenjahr 2026/2027 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)- unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen- positiv vorberaten. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 02.02.2026 ebenfalls positiv vorberaten und der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 09.02.2026- unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen- die Angebotsprofile beschlossen.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird diese Profile voraussichtlich im Juni bzw. Juli 2026 genehmigen.

 

Aufgrund der Profilveränderungen für das Kindergartenjahr 2026/2027, sowie dem steigenden Bedarf an Fachkräften für Inklusion, dem auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Rechnung zu tragen ist, ergibt sich ein veränderter Personalbedarf.

 

Bei der Berechnung des Personals anhand der neuen Profilplanungen für das Kita-Jahr 2026/2027, fehlen nach den Rahmenbedingungen des Landesjugendamtes in den o. g. Einrichtungen die aufgeführten Fach- und Ergänzungskraftstellen. Da es sich um Vorgaben des Landesjugendamts nach dem Kinderbildungsgesetz handelt, müssen diese Stellen vorgehalten werden um den uneingeschränkten Betrieb zu gewährleisten. Die Bedarfsermittlung der Stunden ergibt sich aus dem Personalstundenrechner des Landesjugendamtes.

 

Nach Berücksichtigung aller Verlagerungen und Umwandlungen vorhandener Planstellen ergibt sich folgender Bedarf an neu einzurichtenden Planstellen:

 

  •   3,0 sozialpädagogische Fachkraftstellen nach § 4 der Personalverordnung des Kinderbildungsgesetzes (Erzieherinnen/Erzieher)

 

  •   3,0 Ergänzungskraftstellen nach § 6 der Personalverordnung des Kinderbildungsgesetztes (Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger).

 

 

Diese ergeben sich folgendermaßen:

 

KTE Biefang

 

Laut dem vorgegebenen Personalstundenrechner fehlen der Einrichtung Fachkraftstunden im sogenannten PKS-Bereich (sonstige Personalkraftstunden), diese Stellen sind den KTE fest zugeordnet, puffern Fehlzeiten durch krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und sind gemäß KiBiz vorzuhalten.

 

Umsetzung:

Einrichtung von 1,0 Fachkraftstelle Bewertung S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE


KTE Holten

 

Laut vorgegebenem Personalstundenrechner fehlen der Einrichtung Fachkraftstunden im sogenannten PKS-Bereich (sonstige Personalkraftstunden), diese Stellen sind den KTE fest zugeordnet und puffern Fehlzeiten durch krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und sind gemäß KiBiZ vorzuhalten.

 

Umsetzung:

Einrichtung von 0,5 Fachkraftstelle Bewertung S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE

 

KTE Rechenacker

 

Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergeben sich 1,5 zusätzliche Fachkraftstellen (Erzieherin/Erzieher).

 

Umsetzung:

Einrichtung von 1,5 Fachkraftstellen Bewertung S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE

 

KTE Königshardt

 

Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergibt sich eine zusätzliche Ergänzungs-kraftstelle (Kinderpfleger/Kinderpflegerin).

 

Umsetzung:

Einrichtung von 0,5 Ergänzungskraftstelle Bewertung S4 TvöD SuE

 

KTE Ackerstraße

 

Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergibt sich eine zusätzliche Ergänzungs-kraftstelle (Kinderpfleger/Kinderpflegerin).

 

Umsetzung:

Einrichtung von 1,0 Ergänzungskraftstelle (2 x 0,5 VzÄ) Bewertung S4 TvöD SuE

 

KTE City-West

 

Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergibt sich eine zusätzliche Ergänzungs-kraftstelle (Kinderpfleger/Kinderpflegerin).

 

Umsetzung:

Einrichtung von 1,0 Ergänzungskraftstelle (2 x 0,5 VzÄ) Bewertung S4 TvöD SuE

 

KTE Stemmersberg

 

Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergibt sich eine zusätzliche Ergänzungs-kraftstelle (Kinderpfleger/Kinderpflegerin).

 

Umsetzung:

Einrichtung von 0,5 Ergänzungskraftstelle Bewertung S4 TvöD SuE

 

 

 


Finanzielle Konsequenzen

 

Personalkosten:

 

Neustellen:

Grund

Stellen

Eingruppierungen

KGST-Wert/Stelle/p.a.

KTE Biefang

1,0

S8a + Z S8b TVöD SuE

  79.500,00 EUR

KTE Holten

0,5

S8a + Z S8b TVöD SuE

  39.750,00 EUR

KTE Rechenacker

1,5

S8a + Z S8b TVöD SuE

119.250,00 EUR

KTE Königshardt

0,5

S4 TVöD SuE

  35.450,00 EUR

KTE Ackerstraße

1,0

S4 TVöD SuE

  70.900,00 EUR

KTE City-West

1,0

S4 TVöD SuE

  70.900,00 EUR

KTE Stemmersberg

0,5

S4 TVöD SuE

  35.450,00 EUR

Gesamt

6,0

 

451.200,00 EUR

 

Nach § 38 (2) KiBiz beträgt der Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft insgesamt 40,2%.

 

Refinanzierung für 12 Monate (Kindergartenjahr 2026/2027):

 

Personalkosten gesamt:     451.200,00 EUR

 

Refinanzierung durch Landesanteil 40,2%:   181.382,40 EUR

 

Fehlbetrag (Nicht refinanzierter Personalkostenanteil): 269.817,60 EUR

 

Davon anteilig für die Zeit vom 01.08. – 31.12.2026: 112.424,00 EUR

 

Die jährlich anfallenden reinen Personalkosten betragen nach den zugrunde gelegten KGSt-Personalkostenwerten insgesamt 451.200,00 EUR.

 

Bei Berücksichtigung der Sachkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes (10 % der Personalkosten; insgesamt 45.120,00 EUR) sowie der Gemeinkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes (15 % der Personalkosten; insgesamt 67.680,00 EUR) sind Kosten
i. H. v. insgesamt 564.000,00 EUR zu prognostizieren. Hierbei handelt es sich um KGSt-Vollkosten, die nicht automatisch in Gänze eine Refinanzierung i. H. v. 40,2 % über
§ 38 Abs. 2 Kibiz erfahren.

Entsprechend bezieht sich die Refinanzierung von 40,2 % auf die reinen Personalkosten.

 

Das Personal zur Besetzung der künftigen Planstellen ist bereits vorhanden und wird derzeit außerplanmäßig in den entsprechenden Kindertageseinrichtungen eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund wurden die Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. jährlich 564.000,00 EUR im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. in vollständiger Höhe im Deckungsring Personal - D00000001, Produkt 060101 - Kinderbetreuung berücksichtigt.              

Die teilweise Refinanzierung der Personalkosten i. H. v. jährlich 181.382,40 EUR wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. unter der Haushaltsposition mit dem Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Sachkonto 414250 - Zuwendung von Gemeinden/GV – Personalkosten veranschlagt.

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Anlagen

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