Beschlussvorlage - B/18/1259
Grunddaten
- Betreff:
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Beibehaltung der Mitgliedschaft im KOSIS-Verbund und Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin in die Mitgliederversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Integrierte Stadtentwickl. u. Statistik
- Bearbeitung:
- Sarah Stief
- Verantwortung:
- Herr Prof. Dr. Florack; Herr Jehn; Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.09.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
1. den Beschluss über die Beibehaltung der Mitgliedschaft der Stadt Oberhausen im KOSIS-Verbund in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen wieder an sich zu ziehen;
2. die Stadt Oberhausen behält ihre Mitgliedschaft im KOSIS-Verbund bei;
3. der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet Herrn Thomas Meister (Fachbereichsleitung 4-5-10/Statistik) in die Mitgliederversammlung.
Sachverhalt
1. Ausgangslage und Rechtsgrundlage
Seit 1989 ist die Stadt Oberhausen durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss Mitglied des KOSIS-Verbunds. Der KOSIS-Verbund ist ein Zusammenschluss aus Kommunen, Kreisen, Regionen und anderen Gebietskörperschaften und Institutionen, mit dem Ziel, einheitliche statistische Standards und (Software-) Programme zu entwickeln, Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern zu organisieren und Kommunale Statistische Informationssysteme zu verbessern. In diesem Zusammenhang nutzt die Statistik der Stadt Oberhausen zahlreiche der von den KOSIS-Gemeinschaften entwickelten Softwareprodukte (DUVA, AGK, EWO-PEAK, HHGEN, MigraPro, SIKURS) für den Aufbau und die Pflege ihres Datawarehouses sowie die für Aufbereitung diverser Datengrundlagen.
Ein Neubeschluss über die Beibehaltung der Mitgliedschaft ist erforderlich, da mit dem Mitgliederbeschluss der KOSIS-Gemeinschaft vom 11.06.2026 eine neue Satzung beschlossen wurde und damit einhergehend, eine neue Rechtsform der Gemeinschaft, angestrebt wird (siehe Anlage 1). Bislang ist der KOSIS-Verbund in der Rechtsform eines nichtrechtsfähigen Vereins nach §54 BGB organisiert. Zukünftig wird der KOSIS-Verbund in die Rechtsform eines eingetragenen Vereins überführt. Man folgt damit einer Empfehlung der Kanzlei Rödl & Partner, die eine entsprechende Änderung aufgrund von haftungs- und umsatzsteuerrechtlichen Belangen nahelegt (siehe Anlage 2).
Für die Stadt Oberhausen ergeben sich aus der Satzungs- und Rechtsformänderung keinerlei Änderungen im Vergleich zum vorherigen Zustand.
2. Aktuelle Besetzung
Die Notwendigkeit einer Neubenennung einer Interessensvertretung der Stadt Oberhausen im KOSIS-Verbund ergibt sich aus dem Ausscheiden der bislang benannten Person aus dem aktiven Dienst der Stadt.
3. Verfahren
In Fällen der Entsendung eines Vertreters bzw. einer Vertreterin ist § 50 Abs. 2 GO NRW anzuwenden [vgl. BeckOK KommunalR NRW/ Rohde GO NRW § 50 Rn. 32; Plückhahn/ Faber in Held/ Winkel/ Wansleben, Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, § 50 GO NRW Anm. 7.2 (Stand Dez. 2015)]. Gewählt ist, wer gemäß § 50 Abs. 2 Satz 3 GO NRW mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Eine Stellvertretung ist nicht vorgesehen.
Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeisters enthält in § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW nicht § 50 Abs. 2 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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175,3 kB
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2
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321,2 kB
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