Beschlussvorlage - B/18/1247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Neueinrichtung von 3,0 Vollzeitplanstellen (EG 8 TVöD bzw. A 8 LBesG NRW) für das Aufgabengebiet Gebührenabrechnung Rettungsdienst im Bereich 6-1/ Feuerwehr.

 

Das Gesamtvolumen der Personalkosten für 3,0 Vollzeitplanstellen beträgt gemäß den KGSt-Richtwerten und in Abhängigkeit der Besetzung durch Tarifbeschäftigte und/oder durch Beamtinnen und Beamte jährlich zwischen 271.740,00 EUR und 345.540,00 EUR. Eine Refinanzierung erfolgt zu 100 % über den Gebührenhaushalt der Rettungsdienstgebühren.

 

Die mit den Personalkosten einhergehenden Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. jährlich rund 303.240,00 EUR, bemessen am aktuell dort eingesetzten Personal, wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. in vollständiger Höhe im Deckungsring Personal - D00000001, Produkt 021601 - Rettungsdienst berücksichtigt.

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Bezug

VV-Beschluss vom 01.09.2026 (Drucksachen-Nr. V/18/1144)

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Sachverhalt

Das Sachgebiet Gebührenabrechnung ist organisatorisch dem Fachbereich 6-1-10/ Allgemeine Verwaltung der Feuerwehr Oberhausen zugeordnet. Dort werden sämtliche Gebührenabrechnungen des Rettungsdienstes bearbeitet. Das jährliche Gebührenvolumen beläuft sich mittlerweile auf rund 20 Mio. Euro. Um diese Gebührenerträge zeitnah und vollständig vereinnahmen zu können, ist eine dauerhaft leistungsfähige personelle Ausstattung des Sachgebiets zwingend erforderlich.

 

In der Vergangenheit bestanden über mehrere Jahre erhebliche Bearbeitungsrückstände in der Gebührenabrechnung, wodurch Gebührenerträge teilweise erst mit erheblicher Verzögerung vereinnahmt werden konnten. Zur Verbesserung der Situation wurden die Arbeitsabläufe grundlegend überarbeitet sowie eine digitale Abrechnungssoftware eingeführt. Darüber hinaus wurden dem Sachgebiet vier Mitarbeitende außerplanmäßig zugeordnet.

Durch diese Maßnahmen konnten die Bearbeitungsrückstände deutlich reduziert und die laufenden Abrechnungsprozesse nachhaltig stabilisiert werden.

 

Zur langfristigen Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Gebührenabrechnung ist daher eine Verstetigung der vorhandenen Personalressourcen erforderlich. Durch die Einrichtung entsprechender Planstellen wird die personelle Grundlage geschaffen, die Gebührenabrechnung dauerhaft sicherzustellen, Bearbeitungsrückstände zu vermeiden und die kontinuierliche Vereinnahmung der Gebühren sicherzustellen. Gleichzeitig erhalten die derzeit eingesetzten Mitarbeitenden eine verlässliche und dauerhafte Beschäftigungsperspektive. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung zusätzlicher Planstellen sowohl aus fachlicher als auch aus organisatorischer Sicht erforderlich.

 

Personal/Stellenbedarf

Die Arbeitsbelastung im Sachgebiet Gebührenabrechnung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, ohne dass eine entsprechende Anpassung des Stellenplans erfolgt ist. Ursächlich hierfür sind insbesondere die gestiegenen bzw. auf hohem Niveau etablierten Transportzahlen im Rettungsdienst sowie der damit verbundene Anstieg der abzurechnenden Einsatz- und Transportleistungen.

 

Die Entwicklung der rettungsdienstlichen Transportzahlen stellt sich wie folgt dar:

 

 

Krankentransportwagen
(KTW)

Rettungswagen
(RTW)

Notarzteinsatzfahrzeuge
(NEF)

insgesamt

2015

14.586

20.198

6.251

41.035

2022

17.189

25.985

7.142

50.316

2023

18.457

23.919

7.416

49.792

2024

17.490

23.022

6.611

47.123

2025

16.783

22.892

6.215

45.890

 

Im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2025 waren jährlich rund 48.000 rettungsdienstliche Einsätze abzurechnen. Da NEF im Regelfall (ca. 90 % der Einsätze) gemeinsam mit einem RTW alarmiert und gebührenrechtlich gemeinsam abgerechnet werden, ergibt sich ein jährliches Abrechnungsvolumen von rund 41.000 eigenständigen Abrechnungsvorgängen.

 

Auf Grundlage der im Sachgebiet gewonnenen Erfahrungswerte kann eine Vollzeitkraft jährlich etwa 7.000 Abrechnungsvorgänge sachgerecht bearbeiten. Dieser Erfahrungswert wurde im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs mit mehreren Feuerwehren bestätigt, die – wie die Stadt Oberhausen – eine mobile und digitale Datenerfassung einsetzen. Für die Bearbeitung von rund 41.000 Abrechnungsvorgängen werden somit dauerhaft 6,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) benötigt.

 

Diese Berechnung berücksichtigt ausschließlich die eigentliche Gebührenabrechnung. Daneben fallen zahlreiche weitere Tätigkeiten an, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung der Gebührenerträge stehen. Hierzu gehören insbesondere:

 

  •            die Bearbeitung von Rückläufern der Krankenkassen,
  •            die Nachforderung fehlender oder fehlerhafter Unterlagen,
  •            die Abrechnung von Eigenanteilen,
  •            die Klärung von Abrechnungssachverhalten mit Krankenhäusern, Krankenkassen sowie niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.

 

Hinzu kommt, dass die Einführung der Mobilen Datenerfassung zwar zu einer Verbesserung der Dokumentationsqualität geführt hat, bislang jedoch keine wesentliche Verringerung des Bearbeitungsaufwandes in der Gebührenabrechnung bewirken konnte. Insbesondere verlangen die  beteiligten Abrechnungsstellen Originalbelege (Verordnungen zum Transport o.ä.), sodass zahlreiche Arbeitsschritte weiterhin manuell durchgeführt werden müssen.

 

Darüber hinaus ist infolge der Krankenhausreform künftig mit einer Zunahme von Verlegungstransporten und einem hieraus resultierenden Anstieg der Gebührenabrechnungen zu rechnen.

 

Aus fachlicher Sicht ist daher zusätzlich zu den für die eigentliche Gebührenabrechnung erforderlichen 6,0 VZÄ ein weiteres halbes VZÄ zur Wahrnehmung der beschriebenen ergänzenden Aufgaben erforderlich. Der dauerhafte Personalbedarf im Sachgebiet Gebührenabrechnung beträgt somit insgesamt 6,5 VZÄ.

Derzeit stehen dem Sachgebiet Gebührenabrechnung lediglich 3,5 planmäßige VZÄ zur Verfügung. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung werden die Aufgaben der Gebührenabrechnung zusätzlich durch vier außerplanmäßig eingesetzte Mitarbeitende (zwei Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte) wahrgenommen. Die Aufgaben können derzeit nur durch diesen außerplanmäßigen Personaleinsatz ordnungsgemäß erfüllt werden. Eine dauerhafte organisatorische Absicherung besteht jedoch nicht, da hierfür keine entsprechenden Planstellen vorhanden sind und eine Nachbesetzung im Falle eines Ausscheidens nicht möglich wäre. Zur dauerhaften Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Gebührenabrechnung besteht daher ein zusätzlicher Bedarf von 3,0 Vollzeitplanstellen.

 

Stelleneinrichtung
Zur Deckung des dargestellten Stellenbedarfs sollen im Sachgebiet 6-1-10-200/ Gebührenabrechnung 3,0 Vollzeitplanstellen eingerichtet und mit dem Stellenwert EG 8 TVöD bzw. A 8 LBesG ausgewiesen werden. Der Stellenwert orientiert sich an den übrigen Stellen im Sachgebiet und wird als sachgerecht angesehen.

 

Stellenbesetzung

Die neu einzurichtenden Planstellen sollen mit den derzeit außerplanmäßig im Sachgebiet eingesetzten Mitarbeitenden besetzt werden.

 

Kosten der Stellen

Das jährliche Gesamtvolumen für 3,0 Vollzeitplanstellen (EG 8 TVöD bzw. A 8 LBesG) beträgt gemäß den KGSt-Richtwerten einschließlich Sach- und Gemeinkosten 271.740,00 EUR bzw. 345.540,00 EUR.

 

Refinanzierung/Kompensation
Mit der Umsetzung der Maßnahme wäre eine Ausweitung des Stellenplans um 3,0 VZÄ verbunden, insofern wurde in Zusammenarbeit mit dem Bereich 6-1/ Feuerwehr geprüft, ob eine Kompensation innerhalb des vorhandenen Stellenbestandes möglich ist. Entsprechende kompensatorische Maßnahmen stehen nicht zur Verfügung.

Eine Refinanzierung im Rahmen der Kalkulation der Rettungsdienstgebühren erfolgt jedoch zu 100 %. Die Personalkosten fließen im Rahmen der Gebührenkalkulation in die Rettungsdienstgebühren ein und werden vollständig durch die Kostenträger refinanziert.

Die Gebühren werden unter den Haushaltspositionen 610002160101 – Krankentransport, 610002160102 – Rettungstransport, 610002160103 – Notarzteinsatz, Sachkonto 432100 – Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte vereinnahmt.

Bereits heute werden die entsprechenden Tätigkeiten durch außerplanmäßig eingesetzte Mitarbeitende wahrgenommen. Die hierfür entstehenden Personalkosten werden bereits im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

Durch die Einrichtung der Planstellen entstehen daher keine zusätzlichen Personalaufwendungen für den städtischen Haushalt. Vielmehr erfolgt eine organisatorische Verstetigung der bereits bestehenden Personalressourcen bei gleichzeitiger vollständiger Refinanzierung über den Gebührenhaushalt.

 

Vor dem Hintergrund, dass das Personal zur Besetzung der künftigen Planstellen bereits vorhanden und außerplanmäßig eingesetzt ist, wurden die Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. jährlich rund 303.240,00 EUR, bemessen am aktuell dort eingesetzten Personal, im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. in vollständiger Höhe im Deckungsring Personal - D00000001, Produkt 021601 - Rettungsdienst berücksichtigt.

 

Vor der Einrichtung der Stellen sind die Beteiligungsgremien einzubinden.

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Anlagen

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