Beschlussvorlage - B/18/1125
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische Maßnahmen im Kindergartenjahr 2026/2027 in städtischen Kindertageseinrichtungen (KTE)/ Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Britta Wirtgen
- Beteiligt:
- Kinder, Jugend und Familie; Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.09.2026
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2026
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.09.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von
- 3,0 Fachkraftstellen in Vollzeit bzw. einrichtungsorientiert in Teilzeit im Rahmen der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW mit einer Landesförderung von 40,2% der Kindpauschale,
- 3,0 Ergänzungskraftstellen in Vollzeit bzw. einrichtungsorientiert in Teilzeit im Rahmen der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW mit einer Landesförderung von 40,2% der Kindpauschale.
Damit wird der Stellenplan im Saldo um 6,0 Planstellen ausgeweitet.
Die Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. jährlich 564.000,00 EUR wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. in vollständiger Höhe im Deckungsring Personal - D00000001, Produkt 060101 - Kinderbetreuung berücksichtigt.
Die teilweise Refinanzierung der Personalkosten i. H. v. jährlich 181.382,40 EUR wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. unter der Haushaltsposition mit dem Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Sachkonto 414250 - Zuwendung von Gemeinden/GV – Personalkosten veranschlagt.
Sachverhalt
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2026 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen und der Tagespflege für Kinder zum Kindergartenjahr 2026/2027 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)- unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen- positiv vorberaten. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 02.02.2026 ebenfalls positiv vorberaten und der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 09.02.2026- unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen- die Angebotsprofile beschlossen.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird diese Profile voraussichtlich im Juni bzw. Juli 2026 genehmigen.
Aufgrund der Profilveränderungen für das Kindergartenjahr 2026/2027, sowie dem steigenden Bedarf an Fachkräften für Inklusion, dem auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Rechnung zu tragen ist, ergibt sich ein veränderter Personalbedarf.
Bei der Berechnung des Personals anhand der neuen Profilplanungen für das Kita-Jahr 2026/2027, fehlen nach den Rahmenbedingungen des Landesjugendamtes in den o. g. Einrichtungen die aufgeführten Fach- und Ergänzungskraftstellen. Da es sich um Vorgaben des Landesjugendamts nach dem Kinderbildungsgesetz handelt, müssen diese Stellen vorgehalten werden um den uneingeschränkten Betrieb zu gewährleisten. Die Bedarfsermittlung der Stunden ergibt sich aus dem Personalstundenrechner des Landesjugendamtes.
Nach Berücksichtigung aller Verlagerungen und Umwandlungen vorhandener Planstellen ergibt sich folgender Bedarf an neu einzurichtenden Planstellen:
- 3,0 sozialpädagogische Fachkraftstellen nach § 4 der Personalverordnung des Kinderbildungsgesetzes (Erzieherinnen/Erzieher)
- 3,0 Ergänzungskraftstellen nach § 6 der Personalverordnung des Kinderbildungsgesetztes (Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger).
Diese ergeben sich folgendermaßen:
KTE Biefang
Laut dem vorgegebenen Personalstundenrechner fehlen der Einrichtung Fachkraftstunden im sogenannten PKS-Bereich (sonstige Personalkraftstunden), diese Stellen sind den KTE fest zugeordnet, puffern Fehlzeiten durch krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und sind gemäß KiBiz vorzuhalten.
Umsetzung:
Einrichtung von 1,0 Fachkraftstelle Bewertung S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE
KTE Holten
Laut vorgegebenem Personalstundenrechner fehlen der Einrichtung Fachkraftstunden im sogenannten PKS-Bereich (sonstige Personalkraftstunden), diese Stellen sind den KTE fest zugeordnet und puffern Fehlzeiten durch krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und sind gemäß KiBiZ vorzuhalten.
Umsetzung:
Einrichtung von 0,5 Fachkraftstelle Bewertung S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE
KTE Rechenacker
Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergeben sich 1,5 zusätzliche Fachkraftstellen (Erzieherin/Erzieher).
Umsetzung:
Einrichtung von 1,5 Fachkraftstellen Bewertung S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE
KTE Königshardt
Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergibt sich eine zusätzliche Ergänzungs-kraftstelle (Kinderpfleger/Kinderpflegerin).
Umsetzung:
Einrichtung von 0,5 Ergänzungskraftstelle Bewertung S4 TvöD SuE
KTE Ackerstraße
Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergibt sich eine zusätzliche Ergänzungs-kraftstelle (Kinderpfleger/Kinderpflegerin).
Umsetzung:
Einrichtung von 1,0 Ergänzungskraftstelle (2 x 0,5 VzÄ) Bewertung S4 TvöD SuE
KTE City-West
Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergibt sich eine zusätzliche Ergänzungs-kraftstelle (Kinderpfleger/Kinderpflegerin).
Umsetzung:
Einrichtung von 1,0 Ergänzungskraftstelle (2 x 0,5 VzÄ) Bewertung S4 TvöD SuE
KTE Stemmersberg
Laut vorgegebenem Personalstundenrechner ergibt sich eine zusätzliche Ergänzungs-kraftstelle (Kinderpfleger/Kinderpflegerin).
Umsetzung:
Einrichtung von 0,5 Ergänzungskraftstelle Bewertung S4 TvöD SuE
Finanzielle Konsequenzen
Personalkosten:
Neustellen:
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Grund |
Stellen |
Eingruppierungen |
KGST-Wert/Stelle/p.a. |
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KTE Biefang |
1,0 |
S8a + Z S8b TVöD SuE |
79.500,00 EUR |
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KTE Holten |
0,5 |
S8a + Z S8b TVöD SuE |
39.750,00 EUR |
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KTE Rechenacker |
1,5 |
S8a + Z S8b TVöD SuE |
119.250,00 EUR |
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KTE Königshardt |
0,5 |
S4 TVöD SuE |
35.450,00 EUR |
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KTE Ackerstraße |
1,0 |
S4 TVöD SuE |
70.900,00 EUR |
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KTE City-West |
1,0 |
S4 TVöD SuE |
70.900,00 EUR |
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KTE Stemmersberg |
0,5 |
S4 TVöD SuE |
35.450,00 EUR |
|
Gesamt |
6,0 |
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451.200,00 EUR |
Nach § 38 (2) KiBiz beträgt der Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft insgesamt 40,2%.
Refinanzierung für 12 Monate (Kindergartenjahr 2026/2027):
Personalkosten gesamt: 451.200,00 EUR
Refinanzierung durch Landesanteil 40,2%: 181.382,40 EUR
Fehlbetrag (Nicht refinanzierter Personalkostenanteil): 269.817,60 EUR
Davon anteilig für die Zeit vom 01.08. – 31.12.2026: 112.424,00 EUR
Die jährlich anfallenden reinen Personalkosten betragen nach den zugrunde gelegten KGSt-Personalkostenwerten insgesamt 451.200,00 EUR.
Bei Berücksichtigung der Sachkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes (10 % der Personalkosten; insgesamt 45.120,00 EUR) sowie der Gemeinkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes (15 % der Personalkosten; insgesamt 67.680,00 EUR) sind Kosten
i. H. v. insgesamt 564.000,00 EUR zu prognostizieren. Hierbei handelt es sich um KGSt-Vollkosten, die nicht automatisch in Gänze eine Refinanzierung i. H. v. 40,2 % über
§ 38 Abs. 2 Kibiz erfahren.
Entsprechend bezieht sich die Refinanzierung von 40,2 % auf die reinen Personalkosten.
Das Personal zur Besetzung der künftigen Planstellen ist bereits vorhanden und wird derzeit außerplanmäßig in den entsprechenden Kindertageseinrichtungen eingesetzt.
Vor diesem Hintergrund wurden die Aufwendungen/Auszahlungen i. H. v. jährlich 564.000,00 EUR im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. in vollständiger Höhe im Deckungsring Personal - D00000001, Produkt 060101 - Kinderbetreuung berücksichtigt.
Die teilweise Refinanzierung der Personalkosten i. H. v. jährlich 181.382,40 EUR wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. unter der Haushaltsposition mit dem Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Sachkonto 414250 - Zuwendung von Gemeinden/GV – Personalkosten veranschlagt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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