Beschlussvorlage - B/18/1274
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung und Errichtung einer neuen integrierten Gesamtschule in Oberhausen – vorzeitige Errichtung zum Schuljahr 2027/2028 am Standort Eschenstraße 60 (ehemalige Hauptschule Lirich)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Tanja Helmig
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb SBO; Dezernat 4 / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT; Finanzen
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.09.2026
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.09.2026
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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28.09.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
- Die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (§ 17 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 auf Basis der Erkenntnisse einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW.
- Die Errichtung erfolgt sukzessive mit Wirkung vom 01.08.2027, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5.
- Die Integrierte Gesamtschule wird gemäß § 9 Abs. 1 SchulG NRW im gebundenen Ganztagsbetrieb errichtet.
- Die Integrierte Gesamtschule wird als Schule des gemeinsamen Lernens errichtet. Bis zum Umzug in das finale Schulgebäude sollen die nach den geltenden schulrechtlichen Vorgaben zulässigen Klassenhöchstwerte ausgeschöpft werden.
- Die Integrierte Gesamtschule wird unter dem Namen „Gesamtschule an der Eschenstraße" geführt. Eine Änderung des Schulnamens kann ggf. nach Errichtung erfolgen.
- Die Integrierte Gesamtschule wird vierzügig, d.h. mit vier parallelen Klassen je Jahrgang (von Klasse 5 bis 10), errichtet.
- Die Integrierte Gesamtschule wird am Standort Eschenstraße 60, 46049 Oberhausen (ehemalige Hauptschule Lirich zurzeit noch genutzt durch die VHS) errichtet.
- Der Standort wird zunächst temporär genutzt, bis der Neubau am noch festzulegenden neuen Standort fertiggestellt ist. Mit Umzug in das neue Schulgebäude wird die Schule in der Sekundarstufe I sechszügig geführt.
Sachverhalt
- Hintergrund und schulentwicklungsplanerischer Bedarf
Mit Beschluss vom 29.09.2025 hat der Rat der Stadt Oberhausen vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Stadtverwaltung beauftragt, die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule, vorzugsweise in Lirich, vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 01.08.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5, ggf. an einem Interimsstandort, erfolgen, um ein ausreichendes Schulplatzangebot in der Sekundarstufe I sicherstellen zu können. Hintergrund sind mehrere strukturelle Entwicklungen, die sich gegenseitig verstärken.
Hohe Übergangszahlen aus den Grundschulen in die Sekundarstufe I
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2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
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Gesamtschulen |
811 |
903 |
867 |
854 |
885 |
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Gymnasien |
777 |
861 |
824 |
817 |
833 |
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Realschulen |
419 |
448 |
433 |
428 |
437 |
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Gesamtanzahl Fünftklässler |
2.007 |
2.212 |
2.124 |
2.099 |
2.155 |
Tabelle 1: Prognose Fünftklässler an weiterführenden Schulen in Oberhausen Schuljahre 2026/2027 bis 2030/2031[1]
Datenquelle: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten von IT.NRW
Für das Schuljahr 2026/2027 wurden insgesamt 2.007 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien, Real- und Gesamtschulen angemeldet (Anmeldezahlen aus SchILDzentral Stand 16.06.2026). Wie aus Tabelle 1 (Kinder befinden sich bereits im Schulsystem) und Tabelle 2 (Prognose anhand von Geburtenzahlen – Kinder befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht im Schulsystem) zu erkennen ist, ergeben sich für die kommenden Schuljahre weiterhin hohe Schülerzahlen beim Übergang von den Grundschulen in die weiterführenden Schulen.
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2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
2035 |
2036 |
|
|
Gesamtschulen |
851 |
823 |
778 |
772 |
750 |
798 |
|
Gymnasien |
802 |
780 |
739 |
733 |
715 |
769 |
|
Realschulen |
423 |
409 |
392 |
389 |
375 |
405 |
|
Gesamtanzahl Fünftklässler |
2.076 |
2.012 |
1.909 |
1.894 |
1.840 |
1.972 |
Tabelle 2: Prognose Fünftklässler an weiterführenden Schulen in Oberhausen Schuljahre 2031/2032 bis 2036/2037[2]
Datenquelle: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten von IT.NRW
Besonders kritisch sind nach aktuellen Prognosen die Schuljahre 2027/2028 und 2030/2031 (vgl. Abbildung 1[3]). Dort wird von einem Peak von knapp 2.212 bzw. 2.155 Schülerinnen und Schülern im Jahrgang 5 ausgegangen. Die Prognosen basieren auf:
- stark besetzten Grundschuljahrgängen,
- steigenden Schülerzahlen in den unteren Jahrgängen,
- Wiederholungen in der Schuleingangsphase,
- Zuzügen nach Oberhausen,
- steigenden Förderbedarfen,
- zusätzlichen Seiteneinsteigenden.
Abbildung 1: Entwicklung der Schülerzahlen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen Schuljahre 2026/2027 bis 2032/2033
Datenquellen: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten von IT.NRW
Aus dem Prognosemodell der Schulentwicklungsplanung des Bereichs 3-3 / Schule lässt sich ab dem Schuljahr 2032/2033 ein Rückgang der Schülerzahlen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I erkennen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Prognosen für die Schuljahre 2026/2027 bis 2031/2032 auf der Anzahl der Lebendgeborenen in Oberhausen (Quelle: Tabelle 12612 – Lebendgeborene insgesamt von IT.NRW) und für die Schuljahre 2032/2033 bis 2036/2037 auf der Bevölkerungsvorausberechnung für Oberhausen (Quelle: Tabelle 12421 – U1 Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW) basieren, welche aufgrund leicht rückläufiger Geburtenzahlen bereits einen abnehmenden Trend zeigen. Die Prognosegenauigkeit nimmt jedoch mit zunehmendem Zeithorizont ab: Weltweite Krisen oder politische Entwicklungen können zu zusätzlichen Zuzügen führen und die gegenwärtigen Zahlen beeinflussen. Dies war in der Vergangenheit bereits der Fall (Stichwort Ukraine-Krieg).
Langfristige Entwicklung der Schülerzahlen im Oberhausener Schulsystem
Die Schulentwicklungsplanung stellt fest, dass die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an Real-, Gesamt- und Gymnasialschulen in den kommenden Jahren massiv ansteigen wird (das Maximum wird voraussichtlich im Schuljahr 2032/2033 mit 16.229 Schülerinnen und Schülern erreicht). Die Planung verweist ausdrücklich darauf, dass selbst bei künftig leicht sinkenden Geburtenzahlen und leicht sinkenden Schülerzahlen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler bis weit in die 2030er Jahre hoch bleibt. Das externe Beratungsunternehmen Lexis & Rother kommt zudem zu dem Ergebnis, dass bis mindestens 2040 von dauerhaft erhöhten Schülerzahlen im Oberhausener Schulsystem auszugehen ist.
Abbildung 2: Entwicklung der Schülerzahl an Real-, Gesamtschulen und Gymnasien von 2021/2022 bis 2036/2037
Datenquelle: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten von IT.NRW
Im Rahmen der politischen Beratung wurde darauf hingewiesen, dass der Bedarf für die Sekundarstufe I nachvollziehbar dargestellt wurde, für die Sekundarstufe II jedoch eine Darstellung zu ergänzen wäre. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich das dringliche Kapazitätsproblem in der Sekundarstufe I und nicht in der Sekundarstufe II als kritisch darstellt.
Nichtsdestotrotz ergeben die aktuellen Prognosen, dass sich im Peak (Schuljahr 2035/2036) insgesamt 1.453 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II der Gesamtschulen bzw. 1.724 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II der Gymnasien befinden werden, während es im Schuljahr 2026/2027 noch 929 bei Gesamtschulen, respektive 1.349 bei Gymnasien sind (vgl. Abbildung 3).
Entsprechend lässt sich daraus ableiten, dass der Bedarf an Schulplätzen sich von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II leicht zeitversetzt und entsprechend der berechneten Übergangsquoten fortsetzen wird und somit Kapazitätsbedarfe auch in der Sekundarstufe II vorliegen werden.
Abbildung 3: Prognose Sek II Gesamtschulen und Gymnasien 2026/2027 bis 2036/2037
Datenquelle: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten von IT.NRW
Neben den in Abbildung 3 dargestellten Prognosen für die Sekundarstufe II wurde die Bezirksregierung Düsseldorf um eine fachliche Einschätzung gebeten. Nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf bestehen aus schulfachlicher Sicht keine Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit einer gymnasialen Oberstufe an einer weiteren Gesamtschule in Oberhausen. Die derzeit vier Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe verfügen sämtlich über stabile Schülerzahlen. Die für eine tragfähige gymnasiale Oberstufe regelmäßig als kritisch angesehene Größenordnung von 42 Schülerinnen und Schülern in der Qualifikationsphase 1 (Q1) wurde an allen Oberhausener Gesamtschulen in den vergangenen Jahren durchgehend überschritten und wird, gemäß der aktuellen Prognosen, auch in den kommenden Jahren überschritten werden. Auch die bisher vierzügig geführte Gesamtschule Weierheide konnte ihre gymnasiale Oberstufe dauerhaft mit ausreichenden Schülerzahlen führen und ein eigenständiges Kursangebot sicherstellen.
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Schule/ Schuljahr |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
|
Fasia-Jansen- Gesamtschule |
70 |
91 |
80 |
83 |
64 |
83 |
85 |
87 |
100 |
91 |
89 |
92 |
|
Heinrich-Böll- Gesamtschule |
97 |
99 |
102 |
125 |
89 |
100 |
100 |
116 |
113 |
112 |
105 |
125 |
|
Gesamtschule Osterfeld |
97 |
80 |
86 |
77 |
66 |
65 |
79 |
76 |
78 |
78 |
60 |
82 |
|
Gesamtschule Weierheide |
98 |
82 |
74 |
56 |
50 |
72 |
66 |
78 |
66 |
63 |
66 |
67 |
Tabelle 3: Anzahl SuS in der Qualifikationsphase 1 der Gesamtschulen[4] 2021/2022 bis 2032/2033
Datenquelle: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten von IT.NRW
Nach Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf ist daher davon auszugehen, dass auch eine weitere sechszügige Gesamtschule über eine dauerhaft tragfähige gymnasiale Oberstufe verfügen wird. Eine unmittelbare räumliche Nähe zu einer weiteren Schule mit gymnasialer Oberstufe oder die Einrichtung von Kooperationskursen ist hierfür nach den bisherigen Erfahrungen in Oberhausen nicht erforderlich.
Fehlende Kapazitäten und hohe Belastung der bestehenden Schulen
Die vorhandenen Schulen arbeiten bereits heute über ihren Kapazitätsgrenzen. Raumkapazitäten sind in nahezu jedem Schulstandort eingeschränkt und Erweiterungsmöglichkeiten an vielen Standorten nur selten oder gar nicht vorhanden. Im laufenden Schuljahr 2025/2026 befinden sich insgesamt 16 Mehrklassen im System der Sekundarstufe I (Auswertung SchILDzentral Stand Juni 2026). Aufgrund von Schulformwechselnden wurden zwei Mehrklassen gebildet sowie in der Mittelstufe zum Teil die Klassenfrequenzen erhöht, da insgesamt 125 Schülerinnen und Schüler aufgrund schulrechtlicher Vorgaben die Schulform wechseln mussten. Für das Schuljahr 2026/2027 wird aktuell von 14 Mehrklassen im System ausgegangen. Zusätzlich ist eine weitere Mehrklasse zu bilden sowie eine erneute Klassenfrequenzsteigerung nicht vermeidbar, da nach aktuellem Stand 120 Schülerinnen und Schüler von einem Schulformwechsel betroffen und entsprechend mit Schulplätzen zu versorgen sind.
Wie Tabelle 4 zu entnehmen ist, hat sich die Zahl der seiteneinsteigenden Schülerinnen und Schüler, die sich in der Sekundarstufe I in der Erstförderung befinden, im Vergleich zwischen den beiden betrachteten Stichtagen leicht verringert. Diese Kinder und Jugendlichen werden entweder im Rahmen innerer Differenzierung, in teilweiser oder in vollständig äußerer Differenzierung (z. B. in Form von internationalen Vorbereitungsklassen) unterrichtet. Je nach Differenzierungsart sind unterschiedliche schulorganisatorische Maßnahmen – insbesondere gesonderte Räumlichkeiten – erforderlich. Entsprechend trägt die hohe Zahl von Seiteneinsteigenden zu den bestehenden Kapazitätsengpässen bei.
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Stichtag |
Anzahl Schülerinnen und Schüler in Erstförderung |
|
03.12.2024 |
379 |
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10.06.2025 |
301 |
|
29.04.2026 |
246 |
Tabelle 4: Schülerinnen und Schüler in Erstförderung Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen der Stadt Oberhausen
Ein zukünftiges Risiko birgt zudem das sogenannte Stadtkinderprinzip (§ 46 SchulG NRW) benachbarter Städte, welches mittel- und langfristig zu höheren Platzbedarfen in Oberhausen führen könnte. Die Stadt Bottrop wendet dieses bereits seit dem Schuljahr 2021/2022 an. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Stadt Dinslaken ebenfalls von diesem Prinzip Gebrauch machen. Abbildung 4 stellt dar, wie viele Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2025/2026 in den weiterführenden Schulformen (Haupt-, Real-, Sekundar-, Waldorf-, Gesamtschulen und Gymnasien) zwischen Oberhausen und den angrenzenden Kommunen ein- und ausgependelt sind. Es zeigt sich, dass aktuell mehr Schülerinnen und Schüler aus Oberhausen in benachbarte Städte auspendeln als andersherum. Bei Betrachtung der Entwicklung seit dem Schuljahr 2021/2022 bis zum Schuljahr 2025/2026 ist zu erkennen, dass dieser Trend rückläufig ist. Pendelten im Schuljahr 2021/2022 noch 731 Schülerinnen und Schüler mehr aus als ein, sind dies im Schuljahr 2025/2026 nun nur noch 571 Schülerinnen und Schüler. Dieser Trend könnte sich aufgrund des angewandten Stadtkinderprinzips der genannten Nachbarkommunen fortsetzen.
Abbildung 4: Ein- und Auspendler*innen an weiterführenden Schulformen in angrenzenden Kommunen im Schuljahr 2025/2026
Datenquelle: Bereich Statistik (Schuldatensätze; IT.NRW) Stand Schuljahr 2025/2026
- Prüfung schulorganisatorischer Handlungsalternativen
Steigende Schülerzahlen und damit verbundene Kapazitätsengpässe stellen Schulträger regelmäßig vor die Aufgabe, geeignete schulorganisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Schulplatzangebots zu ergreifen. Hierfür stehen grundsätzlich verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung, deren Eignung jeweils unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der bestehenden Schulstruktur sowie der schulrechtlichen Rahmenbedingungen zu bewerten ist.
Zu den wesentlichen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Zügigkeitserhöhungen bestehender Schulen, sofern die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind,
- temporäre Mehrklassenbildungen
- Erhöhung von Klassenfrequenzen/Klassenstärken,
- bauliche Erweiterungen bestehender Schulstandorte,
- Errichtung neuer Schulen
Welche dieser Maßnahmen geeignet ist, hängt maßgeblich von der konkreten Bedarfslage, den vorhandenen räumlichen Kapazitäten, den langfristigen Schülerzahlentwicklungen sowie den schulorganisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Aus diesem Grund wurden für die Stadt Oberhausen verschiedene Handlungsoptionen geprüft und hinsichtlich ihrer Eignung bewertet.
Zügigkeitserhöhungen, Mehrklassenbildungen und bauliche Erweiterungen bestehender Schulstandorte
Eine Zügigkeitserhöhung bezeichnet die dauerhafte Erhöhung der Anzahl parallel geführter Klassen eines Jahrgangs an einer Schule (z. B. von vier auf fünf Züge). Sie dient der langfristigen Schaffung zusätzlicher Schulplatzkapazitäten. Eine Mehrklassenbildung bedeutet die vorübergehende Einrichtung zusätzlicher Klassen innerhalb eines Jahrgangs, um kurzfristige Kapazitätsengpässe aufzufangen. Sie kommt insbesondere bei unerwartet hohen Anmeldezahlen, Schulformwechseln oder zusätzlichen Schülerinnen und Schülern (z. B. Seiteneinsteigende) in Betracht, darf jedoch keine dauerhafte Lösung für strukturell steigende Schülerzahlen sein. Oftmals führen Mehrklassenbildungen zudem dazu, dass Fachunterricht nur eingeschränkt oder zeitweise gar nicht stattfinden kann, da Klassenräume vorranging zur Verfügung zu stellen sind. Ebenso reduzieren räumliche Erweiterungen anderweitig genutzte Außenflächen, wie zum Beispiel Schulhofflächen.
Voraussetzung zur Bildung von zusätzlichen Klassen in Form von Zügigkeitserhöhungen oder Mehrklassen sind insbesondere ausreichende räumliche Kapazitäten (Unterrichts- und Fachräume), eine entsprechende personelle Ausstattung sowie die schulorganisatorische Genehmigung nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW (hier die Bezirksregierung Düsseldorf).
Aufgrund der räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind – neben den bereits bestehenden oder aktuell laufenden Maßnahmen – keine zusätzlichen Zügigkeitserhöhungen an den bestehenden weiterführenden Schulen möglich. Für einen strukturellen Schulplatzbedarf wie er in Oberhausen vorliegt, kann außerdem das Werkzeug der Mehrklassenbildung nicht genutzt werden, da es nur für situative und temporäre Engpässe vorgesehen ist und ebenso, wie für die Zügigkeitserhöhungen, keine räumlichen Kapazitäten vorliegen.
Erhöhung von Klassenfrequenzen/Klassenstärken
Die Klassenbildung an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen richtet sich nach § 6 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW. Diese legt für jede Schulform sogenannte Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten fest. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse (Jahrgang 5) von weiterführenden Schulen darf nur insoweit außerhalb der Bandbreite liegen, als dass der Durchschnittswert der Jahrgangsstufe insgesamt innerhalb der Bandbreite liegt oder bestimmte Ausnahmen geltend gemacht werden. Innerhalb dieser Bandbreiten entscheidet der Schulträger gemeinsam mit der Schulaufsicht über die konkrete Klassenbildung unter Berücksichtigung der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten.
-
Klassenbildungswerte Gesamtschulen Jahrgangsstufe 5 Sekundarstufe I
- Klassenfrequenzrichtwert: 27 Schülerinnen und Schüler
- Bandbreite: 25 bis 29 Schülerinnen und Schüler
-
Klassenbildungswerte Realschulen und Gymnasien Jahrgangsstufe 5 Sekundarstufe I
- Klassenfrequenzrichtwert: 27 Schülerinnen und Schüler
- Bandbreite: 25 bis 29 Schülerinnen und Schüler
- Ab vier Parallelklassen pro Jahrgang kann es im Einzelfall zur Klassenbildung erforderlich sein, die Bandbreite um eine Schülerin oder einen Schüler zu unterschreiten, an einer Realschule oder einem Gymnasium auch um eine Schülerin oder einen Schüler zu überschreiten.
-
Klassenbildungswerte Gesamtschulen und Gymnasien Sekundarstufe II
- Klassenfrequenzrichtwert: 19,5 Schülerinnen und Schüler
- Bandbreite: keine
Die zulässigen Klassenfrequenzen stellen ein wesentliches Instrument dar, um kurzfristig zusätzliche Schulplatzkapazitäten zu schaffen. Durch die Ausschöpfung der oberen Bandbreite können zusätzliche Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, ohne unmittelbar weitere Klassen bilden zu müssen. Höhere Klassenfrequenzen führen zu einer stärkeren Belastung der vorhandenen Raumkapazitäten sowie der schulischen Organisation. Dennoch stellen Klassenfrequenzsteigerungen oftmals eine geringere Belastung für Schulen dar, als Mehrklassen. Es wird kein weiteres Personal notwendig und weitere Räume werden ebenfalls nicht zwangsläufig benötigt, wodurch Fachunterricht in der Regel uneingeschränkt stattfinden kann.
Bei strukturell steigenden Schülerzahlen können ausgeschöpfte Klassenfrequenzen den strukturellen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen nicht dauerhaft ersetzen.
Errichtung neuer Schulen
Die Errichtung einer neuen Schule stellt die weitreichendste schulorganisatorische Maßnahme zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Schulplatzangebots dar. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn bestehende Schulen trotz Zügigkeitserhöhungen, Mehrklassenbildungen oder baulicher Erweiterungen den langfristigen Schulplatzbedarf nicht mehr decken können oder die vorhandenen Kapazitäten dauerhaft ausgeschöpft sind.
Die Errichtung einer neuen Schule setzt eine belastbare schulentwicklungsplanerische Begründung voraus. Nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW darf eine Schule nur errichtet werden, wenn ein entsprechendes Bedürfnis besteht und die Maßnahme auf Grundlage einer Schulentwicklungsplanung erfolgt. Darüber hinaus sind die schulrechtlichen Mindestgrößen nach § 82 SchulG NRW dauerhaft sicherzustellen sowie die geplante Schulform nach eingehender Analyse zu begründen. Die Errichtung bedarf der Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (hier Bezirksregierung Düsseldorf).
Im Rahmen einer Schulträgerberatung mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurde die Schulentwicklungsplanung diskutiert und die Zügigkeitserhöhungen an Bestandsschulen sowie die Gründung einer neuen weiterführenden Schule als Lösungsoptionen erörtert. Die Bezirksregierung steht der Gründung einer neuen Schule positiv gegenüber. Grundsätzlich ist der Schulträger bei der Entscheidungsfindung über die benötigte Schulform frei. Die Bezirksregierung wies in der Beratung darauf hin, dass für die Neugründung einer Haupt- oder Sekundarschule zuerst eine Elternbefragung durch den Schulträger durchzuführen ist, da es beide Schulformen aktuell in Oberhausen nicht (mehr) gibt. Für die Durchführung einer solchen stadtweiten Elternbefragung sowie der Auswertung der Ergebnisse ist mit einer Dauer von mindestens 6-10 Monaten zu rechnen. Da es bereits Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien in Oberhausen gäbe, können diese Formen ohne Elternbefragung neu gegründet werden. Grundsätzlich haben es die „reinen“ Schulformen der Sekundarstufe I – Haupt-, Real- und Sekundarschulen – schwerer, geeignetes Lehrpersonal zu akquirieren, da Studierende vermehrt die Lehramtsstudiengänge Gymnasium/Gesamtschule bzw. Grundschule anwählen. Angesichts der vorhandenen Gymnasialplätze ist die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialwunsch und der zu berücksichtigenden Schulformwechselbewegungen ab Klasse 7 in Oberhausen für den Bedarf ausreichend. Auf punktuelle Mehrbedarfe in einzelnen Schuljahren oder an einzelnen Schulen kann nach Abstimmung mit der Schulaufsicht und den Schulleitungen sowie nach Genehmigung durch die Bezirksregierung mit der Bildung von Mehrklassen reagiert werden (dies wird auch bereits so praktiziert).
Die drei Oberhausener Realschulen führen aufgrund einer temporären Genehmigung seitens der Bezirksregierung Düsseldorf zusätzlich den Hauptschulbildungsgang. Auch dadurch sind die Realschulen aktuell zusätzlich belastet und raumkapazitär ausgelastet. Die mittlerweile fünf Oberhausener Gesamtschulen werden von den Eltern gut angewählt und weisen hohe Anmeldezahlen teilweise über der Aufnahmekapazität auf. Im Rahmen des Schulentwicklungsworkshops im Juni 2025 mit schulpolitischen Sprecher:innen, Verwaltung, Schulleitungen und Bezirksregierung wies diese darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation in Oberhausen im Rahmen einer Schulneugründung nur die Schulform Gesamtschule genehmigungsfähig sei.
Mit der Gründung einer neuen Schule können zusätzliche Schulplatzkapazitäten dauerhaft geschaffen, bestehende Schulen entlastet und die langfristige Sicherstellung eines bedarfsgerechten Schulangebots gewährleistet werden. Gleichzeitig eröffnet eine Schulneugründung die Möglichkeit, pädagogische, räumliche und organisatorische Konzepte an aktuelle Anforderungen anzupassen und auf zukünftige Entwicklungen auszurichten sowie qualitative Aspekte bei der Kapazitätsplanung fokussieren zu können.
Fazit
Die verschiedenen schulorganisatorischen Handlungsoptionen wurden geprüft und solche mit schneller Umsetzbarkeit vollständig ausgeschöpft:
- Zügigkeitserhöhungen: ab dem Schuljahr 2026/2027 Theodor-Heuss-Realschule von vier auf fünf Züge und Heinrich-Böll-Gesamtschule von sechs auf sieben Züge sowie ab dem Schuljahr 2027/2028 Gesamtschule Weierheide von vier auf sechs Züge
- Mehrklassenbildungen (für das Schuljahr 2026/2027 insgesamt 15 Mehrklassen im System)
- Ausschöpfung der zulässigen Klassenfrequenzen im Einstiegsjahrgang 5 (für das Schuljahr 2026/2027 für alle Gymnasien 30, alle Schulen des Gemeinsamen Lernens 28 und die Gesamtschule Weierheide 29 Schülerinnen und Schüler)
Damit sind alle Möglichkeiten der Kapazitätserweiterung an den bestehenden Schulstandorten ausgeschöpft. Da der prognostizierte Schulplatzbedarf dauerhaft über die vorhandenen Kapazitäten (inklusive der neuen Gesamtschule an der Knappenstr.) hinausgeht, stellen diese Maßnahmen keine ausreichende Lösung dar, um den Bedarf zu decken. Zur langfristigen Sicherstellung eines bedarfsgerechten Schulplatzangebots sowie zur Entlastung der bestehenden weiterführenden Schulen ist die Errichtung einer neuen Gesamtschule daher die notwendige und nachhaltigste schulorganisatorische Maßnahme.
- Auswahl des Interimsstandortes und Standortanalyse
Die Schulentwicklungsplanung des Bereichs 3-3 / Schule zeigt, dass ab dem Schuljahr 2027/2028 zusätzliche Schulplatzkapazitäten an weiterführenden Schulen erforderlich werden. Zur Deckung dieses Bedarfs wurde die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule im September 2025 grundsätzlich beschlossen, die ihren Betrieb zum Schuljahr 2027/2028 zunächst vierzügig an einem Interimsstandort aufnehmen soll. Im Rahmen der Standortsuche waren sowohl ein geeigneter Interimsstandort als auch ein langfristiger Schulstandort zu identifizieren.
Aus Gründen des Schutzes laufender Grundstücksverhandlungen und der Wahrung berechtigter wirtschaftlicher Interessen können in einer öffentlichen Beschlussvorlage nicht sämtliche standortbezogenen Einzelbewertungen und Verhandlungsstände dargestellt werden.
Interimsstandort
Verschiedene Standorte sind durch die Fachverwaltung und die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) geprüft worden. Hierzu zählen die ehemaligen Schulgebäude im Eigentum der Stadt Oberhausen:
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Standort |
Einschätzung |
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Ehemalige Osterfelder-Heide-Schule, Kapellenstraße 14 |
Keine Fachräume; hoher Umbauaufwand (Brandschutz, Elektroanlagen, Sanitäranlagen); zeitlich bis zum Beginn des Schuljahres 2027/2028 nicht realisierbar. |
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Ehemalige Hauptschule Bermensfeld, Nierfeldweg 1a |
Bis über 2027/2028 hinaus bereits als Ausweichstandort für die Gesamtschule an der Knappenstr. vorgesehen. |
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Niederrheinkolleg, Wehrstraße 69 |
Bis über 2027/2028 hinaus bereits als Ausweichstandort für die Gesamtschule an der Knappenstr. belegt. |
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Ehemalige Hauptschule Lirich, Eschenstraße 60
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VHS müsste verlagert werden; grundsätzlich geeignet. Fachräume stehen zur Verfügung. Mitnutzung Gebäude „Wunderhof“ (gegenüberliegend) notwendig. Verlagerung OGS-Nutzung Wunderschule, Überarbeitung Konzept Jugendarbeit Wunderhof. |
Tabelle 5: Interimsstandortanalyse
Es verbleiben somit zwei Optionen:
- Gründung am Standort der VHS an der Eschenstraße
- Nutzung/Kauf einer freien Fläche zur Errichtung einer Schule in Raumzellenanlagen
Option 1:
Der vom Bereich 3-3 / Schule benannte Raumbedarf kann an der Eschenstraße grundsätzlich gewährleistet werden. Dabei wird eine Nutzung des (gegenüberliegenden) Gebäudes „Wunderhof“ miteinbezogen. Welche konkreten schulspezifischen baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen, wurde durch die SBO ermittelt und wird im Abschnitt 4 genauer dargestellt.
Darüber hinaus muss die VHS ins Hans-Sachs-Berufskolleg temporär umziehen. Die dort vorhandenen Raumkapazitäten können die Bedarfe der VHS auffangen. Die hierfür notwendigen räumlichen Anpassungen sind ebenfalls dem Abschnitt 4 zu entnehmen.
Die Anbindung an den ÖPNV ist an diesem Standort mit den Haltestellen Ulmenstraße (Entfernung 350m), Wunderstraße (Entfernung 260m) und Concordiaplatz (Entfernung 400m) mit verschiedenen Buslinien (935, 955, 957, 995, E403, E439, E443, SB94 und SB97) für einen vierzügigen Interimsstandort ausreichend gegeben.
Option 2:
Geeignete Flächen im Eigentum der Stadt Oberhausen stehen nicht zur Verfügung.
Am Brammenring besteht voraussichtlich die Möglichkeit - nach Mitteilung des Bereichs 5-1/ Stadtplanung - ein Grundstück für die Errichtung einer Schule zu erwerben. Die Fläche könnte demnach auch vorerst für eine provisorische Gesamtschule als Raumzellenanlage genutzt werden, während zeitgleich die Baumaßnahme zur Errichtung eines Schulgebäudeneubaus erfolgt.
Um die Kapazitäten vorhalten zu können, müssten Raumzellen beschafft werden. Ebenso müsste das Grundstück zunächst erworben werden. Ein Kaufpreis der Grundstücke kann ohne Verhandlungsaufnahme noch nicht beziffert werden. Ein B-Plan zur Bebauung ist auf dieser Fläche nicht erforderlich.
Aufgrund des notwendigen Grundstückserwerbs, der Beschaffung der Raumzellenanlage sowie der Herrichtung des Grundstücks kann eine rechtzeitige Inbetriebnahme zum Schuljahr 2027/2028 nicht mit der erforderlichen Planungssicherheit gewährleistet werden.
Die Verwaltung hat nach Abwägung der baulichen, zeitlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen den Standort Eschenstraße als die einzige kurzfristig realisierbare Maßnahme identifiziert, um den Schulbetrieb zum Schuljahr 2027/2028 aufzunehmen.
Endgültiger Standort
Während der Interimsstandort ausschließlich die Aufnahme des Schulbetriebs zum Schuljahr 2027/2028 sicherstellen soll, erfolgt die Prüfung eines dauerhaften Schulstandortes unabhängig hiervon auf Grundlage langfristiger städtebaulicher, sozialplanerischer und schulentwicklungsplanerischer Kriterien. Durch den Fachbereich 5-1-20 / Städtebauliche Planung und Stadtgestaltung des Bereichs 5-1 / Stadtplanung wurden hierzu erste mögliche Standorte in den Blick genommen und geprüft, inwieweit die Standorte in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Flächen, die städtebauliche Situation sowie weitere Kriterien (Städtebau, Integration, Planungsrecht, Eigentumsverhältnisse, Verfügbarkeit) in Betracht gezogen werden können.
Den Anforderungen entsprechend wurden im Stadtgebiet verschiedene Flächen geprüft. Dazu zählten:
-
Nördliches Stadtgebiet
- Holtener Venn (Vennstraße)
- Wilhelmstraße (Gymnasialplatz)
- Schwarze Heide
-
Südliches Stadtgebiet
- Neue Mitte (Brammenring)
- Nördliche Duisburger Straße
- Südliche Duisburger Straße
- Alleestraße
Aufgrund des zu erwerbenden Grundstückes ist eine Entscheidung zum endgültigen Standort nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Rates nichtöffentlich zu treffen. Hierzu bedarf es einer gesonderten (nichtöffentlichen) Beschlussvorlage für den Rat der Stadt.
Sozial-, jugend- und schulentwicklungsplanerische Aspekte im Rahmen der Standortanalyse
Die gemeinsame Betrachtung sozial-, jugend- und schulentwicklungsplanerischer Kriterien spricht in besonderer Weise für den Sozialraum Alstaden/Lirich als Standort einer neuen Gesamtschule. Ausschlaggebend ist dabei nicht nur, dass dieser Sozialraum als einziger in Oberhausen über keine weiterführende Schule verfügt, sondern vor allem das Zusammentreffen einer hohen Nachfrage nach integrierten Bildungs- und Unterstützungsangeboten mit der Möglichkeit, an eine bereits gut entwickelte Bildungs- und Sozialinfrastruktur anzuknüpfen.
Der Oberhausener Sozialbericht stuft Lirich-Süd und die angrenzende Innenstadt – beide im unmittelbaren Einzugsbereich der geplanten Schule – seit Jahren als Sozialquartiere mit erhöhtem Armutsrisiko und besonderem Unterstützungsbedarf ein. Zugleich ist der Anteil an Familien mit Kindern dort höher als in jedem anderen Sozialquartier Oberhausens. Da sich die Schulwahl erfahrungsgemäß stark an der räumlichen Erreichbarkeit orientiert und der Rhein-Herne-Kanal für viele Familien eine natürliche Zäsur zwischen Nord- und Süd-Oberhausen darstellt, ist für die Betrachtung des Einzugsgebietes insbesondere Alt-Oberhausen relevant. Dort liegen sogar vier der fünf Sozialquartiere mit erhöhtem Armutsrisiko (vgl. Sozialbericht 2024).
Der Bildungsreport 2022 und die Daten des Stadtmonitors aus den letzten 5 Jahren zeigen, dass sich diese sozialen Rahmenbedingungen auch in den Bildungsbiografien widerspiegeln. Während der Bildungsreport einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Bildungshintergrund der Eltern und dem Übergang auf ein Gymnasium aufzeigt, verdeutlichen die kleinräumigen Daten des Stadtmonitors, dass in Sozialquartieren mit hohen Anteilen armutsgefährdeter Kinder deutlich seltener ein Übergang auf das Gymnasium erfolgt und häufiger Hauptschulempfehlungen ausgesprochen werden. Exemplarisch zeigt sich dies in Lirich-Süd sowie den angrenzenden Sozialquartieren Lirich-Nord, Innenstadt und Marienviertel-West – obwohl in Alt-Oberhausen mehr Gymnasien als Gesamtschulen angeboten werden. Damit bestätigt sich auch auf kommunaler Ebene der enge Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg.
Aus sozialplanerischer Sicht gehören Investitionen in Bildung zu den wirksamsten kommunalen Präventionsmaßnahmen, da sie individuelle Zukunftschancen verbessern und langfristig zur Verringerung von Armutsrisiken und sozialen Folgekosten beitragen können. Die Gesamtschule bietet dabei den besonderen Vorteil, Bildungswege länger offenzuhalten und individuelle Entwicklungen über einen längeren Zeitraum zu fördern, sodass Bildungserfolg weniger von der sozialen Herkunft abhängt. Gleichzeitig stärkt sie das Oberhausener Schulsystem, da sie Bildungsbiografien ohne schulformbedingte Wechsel ermöglicht und dadurch Brüche in der Schullaufbahn vermeiden kann. Damit werden schulische Übergänge reduziert, die sowohl für die betroffenen Schülerinnen und Schüler als auch für die Schulentwicklungsplanung mit erheblichen Herausforderungen verbunden sind.
Der Standort Lirich bietet darüber hinaus die Chance, die neue Schule als Bestandteil einer integrierten Bildungs- und Sozialinfrastruktur zu entwickeln und an die bereits vorhandenen Bildungs-, und Unterstützungsstrukturen wie die Familiengrundschulzentren der Wunderschule und der Concordiaschule sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit anzuknüpfen. Dadurch können insbesondere die für den Bildungserfolg so wichtigen Übergänge von der Grundschule in die weiterführende Schule enger begleitet, Bildungsbrüche reduziert und die Chancen aller Kinder auf eine erfolgreiche Bildungsbiografie nachhaltig verbessert werden. Es bieten sich des Weiteren Möglichkeiten zur Zusammenarbeit beispielsweise hinsichtlich Berufsorientierung oder Projektarbeit mit dem im Sozialraum befindlichen Hans-Sachs-Berufskolleg.
Mit einem Gesamtschulstandort in jedem der drei Sozialräume Alt-Oberhausens würde zudem eine räumlich ausgewogene Bildungsinfrastruktur entstehen, die wohnortnahe Bildungsangebote stärkt und insbesondere Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Lebenslagen zusätzliche Bildungs- und Entwicklungschancen eröffnet. Damit werden die Voraussetzungen verbessert, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg abzuschwächen, Bildungsaufstiege zu ermöglichen und soziale Mobilität zu fördern. Dies stärkt langfristig nicht nur die Zukunftsperspektiven der betroffenen Kinder und Familien, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit der Stadt Oberhausen.
Auch aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe sprechen die sozialräumlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines weiterführenden Schulstandortes in Lirich. Der Jugendquotient lag im Jahr 2025 bei 28,5 % und damit leicht über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Insbesondere das Sozialquartier Lirich-Süd weist einen erhöhten Jugendquotienten auf. Gleichzeitig lag der Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger unter 15 Jahren in Lirich-Süd mit 43,5 % deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Auch die Anteile arbeitsloser Jugendlicher liegen in den Sozialquartieren Lirich-Nord und Lirich-Süd auf einem erhöhten Niveau.
Darüber hinaus verfügt der Sozialraum bereits über eine ausgeprägte Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Mit dem Jugendtreff Wunderhof, dem Jugendtreff Pauluskirche, dem Jugend- und Kulturzentrum Druckluft, FRIPOLI/INTEGRATIONSGRUPPE sowie der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Wohnpark Bebelstraße bestehen insgesamt fünf Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum. Die vorhandenen Strukturen bieten gute Voraussetzungen für eine spätere Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und weiteren Akteuren im Sozialraum. Die hierzu sinnvolle Öffnung ins Quartier soll bei der Planung des neuen Schulgebäudes berücksichtigt werden. Bestehende Unterstützungs- und Bildungsangebote können so räumlich gebündelt und die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen im Sozialraum gestärkt werden.
Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht macht es Sinn, im Rahmen der Standortanalyse den Faktor der Schulformwechselnden mit zu betrachten, da diese wesentlich zu den Klassenfrequenzwerten in der Mittelstufe der Gesamt- und Realschulen beitragen. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass in den letzten Jahren keine Schulformwechselnden zu Realschulen koordiniert wurden. Begründet liegt dies darin, dass die Stadt Oberhausen keine Hauptschulen mehr vorhält und im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 15 Schulgesetz NRW durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Bedarfsfall einen Hauptschulbildungsgang an Realschulen ermöglicht, damit Schulformwechselnde der Realschulen intern in den Hauptschulbildungsgang wechseln können, um einen Schulabschluss zu erreichen. Gleichzeitig fällt auf, dass die Anzahl der Schulformwechselnden von Gymnasien hin zu den Gesamtschulen in den letzten Jahren tendenziell steigend ist und auf diese Weise die Jahrgangstufen 7 bis 9 der Gesamtschulen wesentlich belastet werden.
Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass die Schülerinnen und Schüler, welche aus den Sozialräumen Mitte / Styrum und Alstaden / Lirich stammen, zu Gesamtschulen im Oberhausener Norden koordiniert werden müssen, da ansonsten keine Schulplätze zur Verfügung stehen. Im Schuljahr 2025/2026 stammten 35 % aller Schulformwechselnden aus den beiden zuvor genannten Sozialräumen. Diese Schulformwechselnden mussten nahezu vollständig (95 %) zu Gesamtschulen im Oberhausener Norden koordiniert werden. Eine zusätzliche Gesamtschule im südlichen Stadtgebiet würde somit eine wohnortnähere Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler ermöglichen und gleichzeitig zur Entlastung der bestehenden Gesamtschulstandorte im Oberhausener Norden beitragen.
Im Ergebnis der städtebaulichen, sozial-, jugend- und schulentwicklungsplanerischen Bewertung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Standort im südlichen Stadtgebiet – insbesondere im Sozialraum Alstaden/Lirich – die geeignetsten Voraussetzungen für die dauerhafte Errichtung einer neuen Gesamtschule bietet. Von den zur Verfügung stehenden Standorten erfüllen die meisten Standorte nicht die Flächen- und Größenbedarfe, welche für eine neue weiterführende Schule benötigt würden. Einige der Standorte wären außerdem in unmittelbarer Nähe zu bereits bestehenden Standorten anderer weiterführender Schulen und würden auf diese Weise eine gleichmäßige Verteilung von weiterführenden Schulen im Stadtgebiet verhindern.
- Finanzielle Konsequenzen
Für die Aufnahme des Schulbetriebs der neuen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/2028 am Interimsstandort Eschenstraße 60 sind bauliche Anpassungen sowohl am Interimsstandort als auch am Hans-Sachs-Berufskolleg erforderlich. Die Volkshochschule (VHS), die derzeit am Standort Eschenstraße 60 untergebracht ist, soll hierzu in das Hans-Sachs-Berufskolleg verlagert werden. Eine Sanierung der Räumlichkeiten am Hans-Sachs-Berufskolleg wäre unabhängig von der vorübergehenden Nutzung durch die VHS notwendig. Darüber hinaus ist das städtische Gebäude „Wunderhof“, das derzeit als OGS-Standort der 4. Klassen der Wunderschule sowie als Jugendtreff genutzt wird, in die Nutzung des Interimsstandortes einzubeziehen. Die vorhandenen Räumlichkeiten am Hauptstandort der Wunderschule wurden geprüft. Diese sind ausreichend und können durch schulorganisatorische Maßnahmen für den OGS-Betrieb genutzt werden. Eine Zusammenführung des OGS-Betriebs am Hauptstandort war ohnehin geplant. Zudem wird derzeit eine neue Mensa am Hauptstandort der Wunderschule errichtet, der die Kapazitäten vor Ort zusätzlich erhöht. Die Kinder- und Jugendangebote am Nachmittag ab 16 Uhr im Wunderhof (im Rahmen einer Teiloffenen Tür, betrieben durch den Jugendhilfeträger Die Kurbel) können weiterhin stattfinden. Hierfür sind die Konzepte ggf. weiterzuentwickeln und mit der Schulnutzung bis 16 Uhr abzustimmen. Aktuell ist davon auszugehen, dass eine Nutzung des Gebäudes „Wunderhof“ erst ab dem Schuljahr 2028/2029 mit steigenden Schülerzahlen im Aufwachsen der neuen Gesamtschule notwendig wird.
Für die erforderlichen Maßnahmen wurden folgende Kosten ermittelt:
|
Gebäude |
Kostenannahme (€ - brutto) |
Aufwand / Leistungen |
|
Umbau Hans-Sachs-Berufskolleg |
420.000 € |
- Herrichtung von 8 Unterrichtsräumen - Umbau einer Flurzone zu Bürofläche |
|
Umbau VHS - Eschenstraße 60 |
980.000 € |
- Brandschutzrelevante Umbauten wie z. B. Ertüchtigung der Fluchttreppen - Erneuerung der Elektrounterverteilung - Einbau der standardisierten EDV-Vernetzung für Schulen inkl. Amokalarm - Einbau einer Brandmeldeanlage - Einbau einer temporären Mensa für Warmanlieferungen - Herrichtung der Außenanlagen (Einfriedung/Trennung zwischen Stadtarchiv u. Schule, Herrichtung Stellplätze, Einbau Spielgeräte) |
|
Umbau Wunderhof |
350.000 € |
- Neuer Bodenbelag, neuer Wandanstrich inkl. Nebenleistungen + kleinere Reparaturen |
|
Gesamt |
1.750.000 € |
|
Tabelle 6: Kostenannahmen der SBO für die Einrichtung des Interimsstandortes
Im Rahmen der Standortprüfung wurde neben der Nutzung des bestehenden Schulgebäudes an der Eschenstraße auch die Errichtung einer temporären Schule in Raumzellenbauweise am Brammenring als Alternative betrachtet. Für diese Variante wurden Kosten von insgesamt rund 3.800.000 € (exklusive der Kosten für den Grundstückserwerb) ermittelt:
- Raumzellen (31 Räume) ca. 2.900.000 €
- Herrichtung des Schulhofs 420.000 €
- Bauseitige Kosten wie Fundamente und Erdarbeiten 450.000 €
- Honorarkosten 40.000 €.
Damit liegen die bislang ermittelten Kosten für die Nutzung des bestehenden Schulstandortes an der Eschenstraße mit rund 1.750.000 € deutlich unter den Kosten der alternativen Raumzellenlösung am Brammenring von rund 3.800.000 €. Bereits ohne Berücksichtigung eines möglichen Grundstückskaufpreises ergibt sich somit ein Kostenunterschied von rund 2.050.000 € zugunsten der Nutzung des bestehenden Standortes.
Die Nutzung der Eschenstraße stellt damit sowohl unter zeitlichen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die geeignetere Lösung für die Aufnahme des Schulbetriebs zum Schuljahr 2027/2028 dar. Die erforderlichen Investitionen schaffen zugleich die baulichen Voraussetzungen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb am Interimsstandort.
Im Haushalt der Stadt Oberhausen ergibt sich folgendes Bild:
|
Position |
Haushaltsjahr 2026 |
Haushaltsjahr 2027 |
|
Bedarf Umbau Eschenstraße |
0 € |
-980.000 € |
|
330003010600010 – Lirich Neue Schule, FiPo 7821.00 – Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
100.000 € |
0 € |
|
330003010600010 – Lirich Neue Schule, FiPo 7851.00 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
10.000 € |
0 € |
|
330003010600010 – Lirich Neue Schule, FiPo 7851.01 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen
|
15.000 €
-10.000 € -5.000 € |
0 € |
|
331003010600010 – Gesamtschule Lirich, FiPo 7851.00 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
0 € |
980.000 € |
|
331003010600010 – Gesamtschule Lirich, FiPo 7851.01 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen (Planungskosten Neubau und somit nicht für Eschenstraße vorgesehen) |
0 € |
+/- 150.000 € |
|
Saldo Eschenstraße |
110.000 € |
0 € |
|
|
|
|
|
Bedarf Umbau Wunderhof |
0 € |
-350.000 € |
|
331003010600021 – Wunderhof OGS GS Lirich, FiPo 7851.00 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
0 € |
350.000 € |
|
Saldo Wunderhof |
0 € |
0 € |
|
|
|
|
|
Bedarf Umbau Hans-Sachs-Berufskolleg |
-420.000 € |
0 € |
|
330003010700000 – Hans-Sachs-Berufskolleg, FiPo 7851.00 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
|
30.000 €
-5.500 € |
0 € |
|
Saldo Hans-Sachs-Berufskolleg |
-395.500 € |
0 € |
|
|
|
|
|
Gesamtsaldo |
-285.500 € |
0 € |
Tabelle 7: Haushälterische Darstellung der Inbetriebnahme des Interimsstandortes
Sollte die Gründung und Inbetriebnahme der neuen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/2028 beschlossen werden, würde der Umbau des Hans-Sachs-Berufskollegs noch im Haushaltsjahr 2026 erfolgen. Zur Deckung der Kosten stehen im laufenden Haushaltsjahr 2026 unter den o.g. Finanzstellen und Finanzpositionen insgesamt 134.500 € zur Verfügung. Darüber hinaus wäre die Differenz in Höhe von 285.500 € über die Finanzstelle 330003010600000 – Gesamtschule an der Knappenstr., Finanzposition 7851.00 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen kompensierbar, sodass es im Haushaltsjahr 2026 zu keiner Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit kommen würde.[5] Für den noch zu beschließenden und von der Bezirksregierung Düsseldorf noch zu genehmigenden Haushalt 2027 wurden insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 1.130.000 € (Eschenstraße 980.000 € und 150.000 € Planungskosten für den Neubau) sowie 350.000 € (Wunderhof) angemeldet, sodass die Haushaltsmittel für den Haushalt 2027 auskömmlich sind.
Die Abschreibungsaufwendungen zu den genannten Maßnahmen werden entsprechend der Restnutzungsdauer der dazugehörigen Gebäude berechnet:
- Umbau Hans-Sachs-Berufskolleg Restnutzungsdauer ab 2027 noch 18 Jahre: jährlich 23.334 €
- Umbau Eschenstraße 60 Restnutzungsdauer ab 2027 noch 24 Jahre: jährlich 40.834 € (in 2027 jedoch nur hälftig)
- Umbau Wunderhof Restnutzungsdauer ab 2027 noch 17 Jahre: jährlich 20.589 € (in 2027 jedoch nur hälftig).
Im Haushaltsjahr 2027 ergeben sich insgesamt ca. 54.046 € und im Haushaltsjahr 2028 ff. ca. 84.757 € an Abschreibungsaufwendungen für den Ergebnishaushalt.
Die finanziellen Konsequenzen des endgültigen Standortes werden aktuell durch die SBO geprüft bzw. können erst nach Abschluss der Standortsuche/-findung weiterverfolgt werden. Ebenso wird durch die SBO geprüft, welche Möglichkeiten zur Zeit- und Kostenersparnis für den Neubau des Schulgebäudes genutzt werden können (z. B. Modulbauweise, General-/Totalunternehmer).
- Folgen eines Verzichts auf die Schulgründung
Die Kapazitätsanalyse für die weiterführenden Schulen, welche als Teil der aktuellen Prognosen der Schulentwicklungsplanung der Stadt Oberhausen mit Unterstützung durch das externe Beratungsunternehmen Lexis & Rother erstellt wurde, ergibt, dass in den nächsten Schuljahren ohne weitere Maßnahmen de facto Schulplätze fehlen werden.
Unter Berücksichtigung der zurzeit für die Oberhausener Gesamt-, Realschulen und Gymnasien beschlossenen Zügigkeiten und der bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen, wurden die für die nächsten Schuljahre in der Eingangsklasse prognostizierten Schülerinnen- und Schülerzahlen den vorhandenen sowie perspektivischen Kapazitäten gegenübergestellt und saldiert. Es ergibt sich folgendes Bild:
|
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
|
Bedarfsprognose gemäß gew. Durchschnitt |
2.007 |
2.212 |
2.124 |
2.099 |
2.155 |
2.076 |
|
Gesicherte Kapazitäten |
2.072 |
2.016 |
2.016 |
2.016 |
2.016 |
2.016 |
|
Saldo gesicherte Kapazitäten |
65 |
-196 |
-108 |
-83 |
-139 |
-60 |
|
Saldo gesicherte Kapazitäten bei + 2 % Bedarf |
24 |
-241 |
-151 |
-125 |
-183 |
-102 |
|
Saldo gesicherte Kapazitäten bei - 2 % Bedarf |
105 |
-152 |
-66 |
-42 |
-96 |
-19 |
|
Kapazitäten mit neuer Gesamtschule |
2.072 |
2.132 |
2.132 |
2.132 |
2.132 |
2.178 |
|
Saldo mit neuer Gesamtschule |
65 |
-80 |
8 |
33 |
-23 |
102 |
|
Saldo mit neuer Gesamtschule bei + 2 % Bedarf |
24 |
-125 |
-35 |
-9 |
-67 |
60 |
|
Saldo mit neuer Gesamtschule bei - 2 % Bedarf |
105 |
-36 |
50 |
74 |
20 |
143 |
Tabelle 8: Kapazitätsanalyse für die Eingangsklasse an weiterführenden Schulen 2026/2027 bis 2031/2032
Datenquelle: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten von IT.NRW
Die vorzeitige Gründung einer neuen Gesamtschule zum Schuljahr 2027/2028 würde die dargestellten Kapazitätsengpässe durch die Schaffung von zusätzlichen 116 (ab 2031/2032 162) Schulplätzen zwar reduzieren, aber nicht vollständig decken. Entsprechend werden voraussichtlich zusätzliche Mehrklassen und Klassenfrequenzsteigerungen nötig sein. Ohne die Schulgründung gibt es nur die Möglichkeit, im bestehenden Oberhausener Schulsystem Kapazitäten zu schaffen und die bereits angespannte Situation an den bestehenden Schulen weiter zu verschärfen. Das bedeutet:
- Weitere Mehrklassen an bestehenden Schulen, ohne dass aktuell räumliche Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und die vorhandenen Schulgrundstücke weiter eingeschränkt würden. Dies führt zu einem vermehrten Ausfall von Fachunterricht sowie noch kleineren Schulhofflächen. Darüber hinaus müssen weitere Dependancen geprüft werden (Anmerkung: alle weiterführenden Schulen haben Dependancen, zum Teil in erheblicher Entfernung bzw. sind in viele verschiedene Gebäudeteile am Standort aufgeteilt. Dies stellt für den Schulbetrieb eine große schulorganisatorische Herausforderung dar).
-
Nutzung oder sogar Überschreitung der gesetzlich zulässigen Bandbreiten (25 bis 29 Schülerinnen und Schüler, vgl. hierzu § 6 Abs. 5 Satz 2 und Nummer 2 Buchstabe a Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz) bereits in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen
- Aktuell werden allen Schulen mit Gemeinsamen Lernen (GL) nur 27 bzw. in 2026/2027 bereits 28 Schülerinnen und Schüler zugewiesen (Gesamtschule Weierheide bis zum Schuljahr 2027/2028 kein GL, daher 29 Schülerinnen und Schüler).
- Für Gymnasien wird eine Ausnahmeregelung genutzt, welche eine Zuweisung von 30 Schülerinnen und Schülern ermöglicht.
- Höhere Klassenfrequenzen in den Eingangsklassen bedeuten automatisch noch höhere Klassenfrequenzen in den Jahrgängen 6 bis 10, welche meist bereits ausgelastet sind, aufgrund von Schulformwechselnden und Wiederholern
- Aktuell können Kinder, die freiwillig einen Schulformwechsel vollziehen möchten, bei der jährlichen Koordinierung nicht berücksichtigt werden, da aufgrund der fehlenden Kapazitäten lediglich die gesetzlich notwendigen Schulformwechsel betrachtet werden können.
Die bereits angespannte Situation an den bestehenden Schulen lässt sich deutlich erkennen, wenn die aktuellen Mehrklassen (in Tabelle 9 in Orange hervorgehoben) im System der weiterführenden Schulen pro Jahrgangsstufe betrachtet werden:
|
Schule |
Beschlossene Zügigkeit |
Jgst. 5 |
Jgst. 6 |
Jgst. 7 |
Jgst. 8 |
Jgst. 9 |
Jgst. 10 |
|
Gesamtschule an der Knappenstraße |
6 |
6 |
4 |
|
|
|
|
|
Fasia-Jansen-Gesamtschule |
6 |
6 |
6 |
7 |
7 |
7 |
7 |
|
Heinrich-Böll-Gesamtschule[6] |
6 |
7 |
6 |
6 |
6 |
7 |
6 |
|
Gesamtschule Osterfeld |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
|
Gesamtschule Weierheide[7] |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
5 |
4 |
|
Zügigkeiten Gesamtschulen |
30 |
31 |
28 |
25 |
25 |
27 |
25 |
|
Anne-Frank-Realschule |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
6 |
|
Friedrich-Ebert-Realschule |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
6 |
6 |
|
Theodor-Heuss-Realschule[8] |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
5 |
|
Zügigkeiten Realschulen |
14 |
14 |
14 |
14 |
14 |
15 |
17 |
|
Bertha-von-Suttner-Gymnasium[9] |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
4 |
|
Elsa-Brändström-Gymnasium |
5 |
5 |
5 |
5 |
4 |
4 |
3 |
|
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium |
5 |
6 |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
|
Heinrich-Heine-Gymnasium |
4 |
5 |
4 |
4 |
4 |
5 |
4 |
|
Sophie-Scholl-Gymnasium[10] |
5 |
5 |
6 |
6 |
5 |
5 |
5 |
|
Zügigkeiten Gymnasien |
24 |
26 |
25 |
25 |
23 |
24 |
21 |
Tabelle 9: Mehrklassen im System der weiterführenden Schulen Schuljahr 2025/2026 Stand Juni 2026
Datenquelle: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten aus SchILDzentral
Die Mehrklassen an den Oberhausener Gymnasien in den Jahrgangsstufen 5 und 6 sind u.a. auch auf den Elternwillen bei der Schulformwahl im Übergang zu den weiterführenden Schulen zurückzuführen. Die Belastung durch Mehrklassen geht bei den Gymnasien in den höheren Jahrgangsstufen deutlich zurück, da ein Teil der Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Sekundarstufe I die Schulform wechselt. Aus demselben Grund steigt gleichzeitig die Anzahl an Mehrklassen bei den Gesamtschulen ab Jahrgangsstufe 7 deutlich an, da die Schulformwechselnden überwiegend dort aufgenommen und koordiniert werden. Bei den Mehrklassen der Realschulen handelt es sich größtenteils um Schülerinnen und Schüler, die schulintern in den Hauptschulbildungsgang wechseln. Wie bereits dargestellt, müssten diese Schulformwechselnden grundsätzlich zu Gesamtschulen koordiniert werden, sofern dort ausreichende Schulplatzkapazitäten zur Verfügung stünden.
Außerdem zeigt Abbildung 5, dass sich die Klassenstärken bei den Gymnasien tendenziell von der Jahrgangsstufe 5 bis zur Jahrgangsstufe 10 verringern, während die Klassenstärken bei den Real- und Gesamtschulen steigen, da die Schulformwechselnden von den Gymnasien zu den Gesamtschulen koordiniert werden. Wie bereits weiter oben angemerkt, wechseln die Schulformwechselnden der Realschulen aktuell intern die Schulform. Dies ist jedoch grundsätzlich nicht auf diese Weise vorgesehen. Im Rahmen der befristeten Genehmigung des Hauptschulbildungsgangs an Realschulen gemäß § 15 Schulgesetz NRW weist die Bezirksregierung Düsseldorf ausdrücklich darauf hin, dass die Gesamtschulform die geeignetere Schulform wäre, um die Schülerinnen und Schüler der Realschulen aufzufangen, welche in den Bildungsgang der Hauptschulen wechseln müssten. Die Genehmigung wird nur erteilt, da es keine freien Kapazitäten an den Gesamtschulen gibt, um Schülerinnen und Schüler dorthin zu koordinieren.
Abbildung 5: Vergleich der Schülerzahlen in den verschiedenen Jahrgangsstufen der Sek I Schuljahr 2025/2026 Stand Juni 2026
Datenquelle: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten aus SchILDzentral
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurde in Aussicht gestellt, dass eine erfolgreiche Genehmigung der Schulneugründung und die Möglichkeit ein Schulleitungsteam aufstellen zu können, bei einem positiven Beschluss im September 2026 weiterhin möglich sein wird. Sollte die Schulneugründung jedoch vom Rat der Stadt Oberhausen in der Sitzungsfolge im September 2026 nicht beschlossen werden, ergibt sich, neben den oben dargestellten schulentwicklungsplanerischen Problemen, das Problem, dass eine Genehmigung einer neuen Schule durch die Bezirksregierung Düsseldorf für das Schuljahr 2027/2028 nicht mehr möglich sein wird.
- Schlussfolgerung und Beschlussempfehlung
Die vorangegangenen Untersuchungen zeigen, dass der bestehende Schulplatzbedarf in der Sekundarstufe I durch die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen allein nicht dauerhaft gedeckt werden kann. Zügigkeitserhöhungen, Mehrklassenbildungen und die Ausschöpfung der zulässigen Klassenfrequenzen können zwar zur Bewältigung kurzfristiger Bedarfsspitzen beitragen, stellen angesichts der langfristig hohen Schülerzahlen jedoch keine ausreichende nachhaltige Lösung dar. Gleichzeitig sind die räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten an zahlreichen bestehenden Schulstandorten weitgehend ausgeschöpft.
Besonders an den Gesamtschulen besteht aufgrund von Schulformwechseln, Wiederholungen und weiteren zusätzlichen Schülerinnen und Schülern ein erheblicher und dauerhaft bestehender Kapazitätsbedarf. Eine zusätzliche Schule ist daher erforderlich, um dauerhaft zusätzliche Schulplätze zu schaffen, die bestehenden Schulen zu entlasten und insbesondere auch künftig ausreichend Kapazitäten für schulformwechselnde Schülerinnen und Schüler vorzuhalten.
Die Prüfung der möglichen schulorganisatorischen Alternativen hat ergeben, dass die Errichtung einer neuen Schule gegenüber einer weiteren Ausweitung bestehender Kapazitäten die geeignetste nachhaltige Maßnahme darstellt. Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Gesamtschulplätzen und der Funktion der Gesamtschulen bei der Aufnahme schulformwechselnder Schülerinnen und Schüler wird die Errichtung einer weiteren Gesamtschule als sachgerechte schulorganisatorische Lösung bewertet.
Auch die Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt die Gründung einer weiteren Gesamtschule in Oberhausen. Bezüglich der gymnasialen Oberstufe bestehen nach Einschätzung der Bezirksregierung keine Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit einer weiteren sechszügigen Gesamtschule. Die bisherigen Erfahrungen mit den Oberhausener Gesamtschulen zeigen, dass die für eine tragfähige Oberstufe erforderlichen Schülerzahlen regelmäßig erreicht werden. Eine Kooperation mit einer weiteren Schule mit gymnasialer Oberstufe ist nach den bisherigen Erfahrungen nicht erforderlich. Damit bestehen auch hinsichtlich der Sekundarstufe II keine Anhaltspunkte, die der Errichtung einer weiteren Gesamtschule entgegenstehen.
Die nachfolgende Abbildung 6 stellt die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 den bereits gesicherten zukünftigen Kapazitäten sowie den nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung stehenden Kapazitäten gegenüber. Sie verdeutlicht, dass auch unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Kapazitätserweiterungen die Errichtung einer weiteren Schule erforderlich ist, um das Schulplatzangebot insbesondere ab dem Schuljahr 2027/2028 bedarfsgerecht sicherzustellen.
Gesicherte zukünftige Kapazitäten berücksichtigen:
- die Umsetzung von sechs Zügen an der Gesamtschule an der Knappenstr. seit dem Schuljahr 2025/2026
- die Erweiterung der Gesamtschule Weierheide auf sechs Züge ab dem Schuljahr 2027/2028
- Zügigkeitserweiterungen an der Heinrich-Böll-Gesamtschule von sechs auf sieben und an der Theodor-Heuss-Realschule von vier auf fünf Züge ab dem Schuljahr 2026/2027
- eine temporäre Klassenstärkenanpassung an allen Gesamt- und Realschulen des Gemeinsamen Lernens auf 28 Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2026/2027
- Mehrklassenbildungen in der Jahrgangsstufe 5 am Sophie-Scholl-Gymnasium und Bertha-von-Suttner-Gymnasium im Schuljahr 2026/2027.
Die Kapazitäten nach Maßnahmen ergänzen die gesicherten zukünftigen Kapazitäten um
- die neue Gesamtschule, die ab dem Schuljahr 2027/2028 vierzügig und ab dem Schuljahr 2031/2032 sechszügig geführt werden soll
- langfristige Zügigkeitsreduktionen und Anpassungen der Klassenfrequenzen, um stark belastete Schulen entlasten und qualitative Aspekte bei der Kapazitätsplanung berücksichtigen zu können.
Abbildung 6: Darstellung der Kapazitätsentwicklung nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen für die Jahrgangstufe 5.
Datenquellen: Prognosemodell Schulentwicklungsplanung vom Bereich 3-3 / Schule basierend auf Daten von IT.NRW
Um temporäre Bedarfsspitzen decken zu können, wird es auch zukünftig notwendig sein, situativ mit der Bildung von Mehrklassen zu reagieren. Gleichzeitig besteht bei zukünftigen Kapazitätsüberhängen die Möglichkeit, die Zügigkeit sowohl an Schulen, an denen diese zuletzt erhöht wurde (z. B. Theodor-Heuss-Realschule, Heinrich-Böll-Gesamtschule), wieder zu reduzieren als auch entsprechende Reduzierungen an anderen Schulen vorzunehmen (z. B. Gesamtschule Osterfeld). Darüber hinaus könnten vorhandene Kapazitätsüberhänge dazu genutzt werden, die Klassenstärken an allen Schulen zu reduzieren und hierdurch die Rahmenbedingungen für einen qualitativ hochwertigen Unterricht weiter zu verbessern.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die neue Integrierte Gesamtschule zum Schuljahr 2027/2028 zunächst vierzügig mit einer Klassenstärke von 29 Schülerinnen und Schülern am Interimsstandort Eschenstraße 60 zu errichten. Nach Fertigstellung des dauerhaften Schulstandortes soll die neue Gesamtschule sechszügig als Schule des Gemeinsamen Lernens entsprechend mit einer Klassenstärke von 27 Schülerinnen und Schülern geführt werden. § 82 Abs. 1 SchulG NRW gibt vor, dass die für die Errichtung einer neuen Gesamtschule erforderliche Klassenmindestgröße 25 Schülerinnen und Schüler umfassen muss und diese prognostisch für mindestens fünf Jahre gewährleistet sein muss. Wie Abbildung 6 zu entnehmen ist, zeigen die aktuellen Zahlen, dass der Bedarf vorhanden sein und die Vorgabe voraussichtlich erfüllt werden wird. Mit der Errichtung der Schule wird ein wesentlicher Beitrag zur langfristigen Sicherstellung eines bedarfsgerechten Schulplatzangebots in Oberhausen und zur Entlastung der bestehenden Schulen geleistet.
Die Angebote der VHS, die aktuell in der Eschenstraße 60 vorgehalten werden, sollen in Räumlichkeiten des Hans-Sachs-Berufskollegs umziehen und nach jetzigem Stand nach Freiziehen durch die neue Gesamtschule wieder zur Eschenstraße 60 verlagert werden.
[1] Schuljahre werden zur besseren Lesbarkeit der Tabellen sowie der Abbildungen verkürzt dargestellt. 2026 steht entsprechend für das Schuljahr 2026/2027, 2027 für das Schuljahr 2027/2028 usw.
[2] Es ist zu beachten, dass die Einschulungen der Schuljahre 2032/2033 bis 2036/2037 auf den Bevölkerungsvorausberechnungen von IT.NRW basieren und aufgrund des langen Zeithorizonts nur bedingt aussagekräftig sind.
[3] Die gesicherten zuk. Kapazitäten verringern sich im Saldo vom Schuljahr 2026/2027 zum Schuljahr 2027/2028:
- Temporäre Klassenstärkenanpassung an allen Gesamt- und Realschulen des Gemeinsamen Lernens auf 28 Schülerinnen und Schüler entfallen (minus 42 Schulplätze)
- Mehrklassenbildungen in der Jahrgangsstufe 5 am Sophie-Scholl-Gymnasium und Bertha-von-Suttner-Gymnasium entfallen (minus 60 Schulplätze)
- Gesamtschule Weierheide wird ab dem Schuljahr 2027/2028 sechszügig geführt (plus 46 Schulplätze)
[4] Die Gesamtschule an der Knappenstr. wird hier nicht aufgeführt, da diese sich zurzeit noch im Aufbau befindet und somit noch keine Oberstufe führt.
[5] Hinweis für den Finanzcheck: Der Saldo im Finanzplan bildet alle dem Projekt „Interimsstandort“ zugehörigen Finanzstellen ab. Dementsprechend sind 155.000 € als Budget im Haushalt 2026 und 440.500 € als Bedarf laut Vorlage 2026 vorhanden. Es ergibt sich ein Saldo 2026 von 285.500 €, welcher über eine Finanzstelle außerhalb des Projektes zu kompensieren ist. Vom Budget im Haushalt 2026 wurden bereits 15.500 € anderweitig ausgezahlt sowie 5.000 € als Planungskosten vorgesehen, welche somit nicht als Kompensation zur Verfügung stehen. Von den noch vorhandenen 134.500 € stehen lediglich 24.500 € auf der Finanzstelle „Hans-Sachs-Berufskolleg“ zur Verfügung und die übrigen 110.000 € auf der Finanzstelle „Lirich Neue Schule“. Da diese Haushaltsmittel jedoch auf der Finanzstelle „Hans-Sachs-Berufskolleg“ benötigt werden, müssen sie unterjährig verlagert werden. Dementsprechend werden im Deckungsvorschlag auch diese Haushaltsmittel angegeben, ohne, dass hieraus eine Überdeckung entsteht. Effektiv müssen 395.500 € im Haushalt verlagert werden.
[6] Zügigkeitserhöhung zum Schuljahr 2026/2027 auf 7 Züge sowie eine Mehrklasse in Jahrgangstufe 9 im Schuljahr 2026/2027
[7] Zügigkeitserhöhung zum Schuljahr 2027/2028 auf 6 Züge
[8] Zügigkeitserhöhung zum Schuljahr 2026/2027 auf 5 Züge
[9] Mehrklasse in Jahrgangstufe 5 im Schuljahr 2026/2027
[10] Mehrklasse in Jahrgangstufe 5 im Schuljahr 2026/2027
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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