Antragsvorlage - A/18/1257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  1. ob der stark in den Gehweg hineinragende Bewuchs an der Hartmannstraße, kurz vor der Kreuzung Kirchhellener Straße, zurückgeschnitten werden kann, so dass die ursprünglich vorgesehene Gehwegbreite wieder möglichst vollständig zur Verfügung steht; und
  2. ob sich der betreffende Bewuchs auf städtischen oder privaten Grundstücken befindet und welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, um eine ausreichende und sichere Nutzbarkeit des Gehweges wiederherzustellen.
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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Im genannten Bereich der Hartmannstraße ragt der seitliche Bewuchs mittlerweile erheblich in den Gehweg hinein. Wie die beigefügte Aufnahme (siehe Anlage) zeigt, ist die tatsächlich nutzbare Breite des Gehweges dadurch deutlich eingeschränkt.

Dies kann insbesondere bei Begegnungsverkehr auf dem Gehweg sowie für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen zu Behinderungen führen.

Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang ein Rückschnitt erforderlich und möglich ist, um die uneingeschränkte und sichere Nutzung des Gehweges wieder zu gewährleisten.

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Anlagen

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