Antragsvorlage - A/18/1250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die aktuell festgelegte Geschwindigkeitsbegrenzung in den bewohnten Zonen auf der Forststraße im Hinblick auf den Lärmschutz rund um die Uhr ausreichend ist.

Bei gesichertem Handlungsbedarf bittet die Bezirksvertretung, Vorschläge für kurz-und langfristige Lösungen zu erarbeiten und diese vorzustellen. Die Neugestaltung der Forststraße soll dabei aufgrund der sehr langen Bauzeit unberücksichtigt bleiben.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Anwohnerinnen und Anwohner klagen wiederholt über verkehrsbedingte Lärmbelästigungen auf der Forststraße, vor allem in den Abendstunden. Wohnqualität und die Verkehrssicherheit, insbesondere an den Straßenübergängen, werden als beeinträchtigt empfunden. Die anhaltende Lärmbelastung mindert die Lebensqualität erheblich und gefährdet die Sicherheit.

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