Beschlussvorlage - B/16/1257-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung durch die Baumkommission am 29.10.2010

 

 

3 Eichen Gesamtschule Osterfeld

Der Anwohner in der Lilienthalstraße befürchtet, dass von den Eichen, die oberhalb des Amphitheaters auf dem Schulhof der Gesamtschule Osterfeld nahe der Grundstücksgrenze stehen, eine Gefahr für seine Familie, sein Haus und seinen Garten ausgeht. Er beantragt einen Rückschnitt. Die städtischen Laubbäume machen einen guten, vitalen Eindruck.

Die Baumkommission verständigt sich einstimmig darauf, einem Kronenpflegeschnitt gemäß ZTV Baumpflege zuzustimmen. Diese Maßnahme soll durch die OGM GmbH bis zum Frühjahr 2016 ausgeführt werden.

 

1 Linde Rothebuschstr. 94

 Die bereits im Mai 2015 vorgestellte Linde wurde auf Wunsch des Antragstellers erneut in die Baumbereisung aufgenommen. Er nennt abermals die geringe Vitalität und damit einhergehende Gefahr durch Astausbruch für Leib und Leben als Gründe. Die in Rede stehende Linde wurde neben der regelmäßigen Kontrolle zusätzlich durch den Außendienstmitarbeiter der OGM GmbH und einen Mitarbeiter des Fachbereiches Ökologische Planung im vergangenen Sommer in Augenschein genommen. Es wurde ein späterer Laubaustrieb festgestellt. Ebenfalls trägt der Baum nicht ganz so viel Laub, wie die anderen Linden in der Rothebuschstraße. Dennoch zeigen sich keine nennenswerten Vitalitätsverluste. Die Krone ist gleichmäßig belaubt und zeigt keine sichtbaren Ausfälle. Gelegentliche Ausbildung von Totholz ist eine naturgemäße Lebenserscheinung und als allgemeines Lebensrisiko hinnehmbar.

 Die Baumkommission spricht sich einstimmig gegen die Fällung aus.


 

1 Hainbuche Siepenstraße 30

 Der Antragsteller hat einen zertifizierten Baumkontrolleur mit der Untersuchung der Bäume beauftragt und erbittet die Fällgenehmigung für drei städtische Laubbäume in der Parkanlage des Louise-Schröder-Heimes. Vorab wurden die Bäume durch den Stadtförster kontrolliert und für eine beantragte Robinie und Roteiche vorab eine Fällgenehmigung auf Grund der akuten Gefahr erteilt. Die beantragte Hainbuche hat massive Astabrisse.

 Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig dem Antrag zu und fordern als Ersatzpflanzung einen Laubbaum nach Wahl des Antragstellers, der auf dem Gelände innerhalb der Parkanlage gepflanzt werden soll. Die Leistungen sind durch den Antragsteller auszuführen.

 

12 Platanen Zieglerstraße

Die Anwohner beklagen sich über die großen Platanen und sprechen den Wunsch nach einer Kappung oder Fällung aus. Als Grund nennen sie zum einen die Gefahr, die bei Sturm durch umstürzende Bäume für die Anwohner und deren Grundstücke ausgehen könnte, Unfallgefahr durch regelmäßig herabfallende Äste, aber auch durch Verschattung, allergische Reaktionen, den gestörten Satellitenempfang, eine starke Verschmutzung durch Laub und verdreckte PKW durch Vogelkot. Sie würden die Anpflanzung kleinerer Bäume befürworten. Vor Ort wurden die Antragsteller angehört.

Die Platanen werden einer regelmäßigen Sichtkontrolle unterzogen und zeigen sich vital. Eine akute Gefahr sowie eine starke Verschattung auf Grund des verhältnismäßig großen Abstandes zwischen den Häusern und den Bäumen sind nicht zu erkennen. Jahreszeitlich bedingter Laub- und Fruchtfall sind nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung zu dulden. Verdreckung durch Vogelkot ist zumutbar. Gelegentlich auftretendes Totholz ist eine natürliche Lebensäußerung der Platanen und wird als hinnehmbares Lebensrisiko angesehen. Der Reizhusten wird durch Sternhaare an den Fruchtständen ausgelöst. Ein Allergienachweis sowie ein Nachweis darüber, dass kein Kabelanschluss alternativ zum Satellitenempfang möglich ist, liegen nicht vor.

Es wird durch die Mitglieder der Baumkommission einstimmig empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Des Weiteren soll die OGM GmbH im Jahr 2016 einen Kronenpflegeschnitt gemäß ZTV Baumpflege an den Platanen durchführen.

 

1 Platane Baststraße 2 a

Laut Rückschnittsantrag stellen die herabfallenden Äste eine Unfallgefahr dar. Ebenfalls würde die Baumkrone die Räumlichkeiten und das Dach des Hauses so sehr verschatten, dass die Zimmer zur Straße permanent mit künstlichem Licht beleuchtet werden müssen und das Dach sowie die Hausfassade stark vermoosen. Der gestörte Satellitenempfang ist ebenfalls ein Ärgernis der Antragsteller, da ein Kabelanschluss als Alternative in der Straße nicht möglich sei.

Vor Ort stellte die Baumkommission fest, dass die Satellitenschüssel vom Dach in den Garten umgesetzt wurde. Die relativ hoch aufgeastete Platane steht nicht direkt vor einem Fenster des Gebäudes. Eine unzumutbare Verschattung ist daher nicht nachvollziehbar und somit wird der Antrag einstimmig abgelehnt.

 

1 Roteiche Bocholter Straße 8

Der Anwohner beklagt Schäden durch die Eicheln an seinem Kraftfahrzeug. Weiterhin erlitt er in der Vergangenheit Wurzeleinwüchse in die Hausanschlussleitungen, welche durch die WBO GmbH im Jahr 2011 saniert wurden. Des Weiteren beschädigen die Wurzeln den Pflasterbelag der Zufahrt. Darüber hinaus beschwert sich der Antragsteller über die enorme Größe des Straßenbaumes und über hochgedrückte Bordsteine in der gesamten Straße.

Die Bäume in der Straße werden jährlich kontrolliert. Alle Bäume wurden im Jahr 2011 einer Kronenpflege unterzogen. Totholz wurde bei der Kontrolle im März 2015 nicht gemeldet. Nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung stellt das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Blüten, Laub, Ästen und Früchten keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit zu dulden.

Die Baumkommission spricht sich einstimmig gegen die Fällung der Roteiche aus und empfiehlt, Unebenheiten im Bereich der Gehwege und Bordsteine durch die WBO GmbH regulieren zu lassen.

 

1 Roteiche Dorstener Straße 427

Der Antragsteller bemängelt die Verschattung seines Hauses, welche durch den städtischen Baum verursacht wird. Die Baumkrone verhindere den Zufluss von Sonnenlicht in das Kinderzimmer. Die Gesundheit des an Bronchitis-Asthma leidenden Kindes würde dadurch beeinträchtigt. Weiterhin besteht der Wunsch, eine Satellitenanlage auf dem Dach zu errichten. Ein störungsfreies Signal sei jedoch nicht zu erwarten.

Vor Ort stellt die Baumkommission fest, dass sich die Roteiche in einem guten, vitalen Zustand befindet. Die unzumutbare Verschattung kann auf Grund des relativ großen Abstandes zwischen Baum und Haus nicht nachvollzogen werden. Ein Nachweis, dass ein Kabelanschluss als Alternative zu der Satellitenanlage nicht möglich ist, liegt nicht vor.

Die Mitglieder der Baumkommission sehen hier keine Veranlassung, dem beantragten Rückschnitt beziehungsweise der Fällung zuzustimmen.

 

 

 

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