Beschlussvorlage - B/16/1254-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die Planung zum Ausbau der Arminstraße zwischen Wiesenstraße und Breilstraße umzusetzen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/15/1820-01 „Straßenbauprogramm 2012“ im Rat der Stadt am 13.02.2012
B/16/0718-01 im Landschaftsbeirat am 26.03.2015
B/16/0919-01 in der Bezirksvertretung Osterfeld am 09.06.2015

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Arminstraße liegt im Stadtteil Osterfeld und erstreckt sich als Haupterschließungsanlage von der Osterfelder Straße bis zur Stadtgrenze Bottrop. In dem Teilstück zwischen der Wie­senstraße und der Breilstraße hat die Arminstraße Anbaufunktion.

 

Der Ausbauzustand der Arminstraße zwischen der Wiesenstraße und der Breilstraße ent­spricht dem Standard der 60er Jahre. Aufgrund ihres hohen Alters weist die Straße erhebli­che Schäden auf. Daher wurde der o. g. Abschnitt der Arminstraße in das Straßen­bauprogram 2012 aufgenommen. Vorgesehen war zunächst nur eine Deckenerneuerung im gesamten Abschnitt von der Wiesenstraße bis zur zweiten Einmündung der Breilstraße. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass in dem Abschnitt zwischen den beiden Einmündungen der Breilstraße außerdem die Neuverlegung des Kanals notwendig ist und im Bereich zwi­schen der Wiesenstraße und der ersten Einmündung der Breilstraße Hausanschlüsse er­neuert werden müssen. Im Planungsprozess wurde zudem deutlich, dass die Oberflächen­entwässerung im Abschnitt zwischen der Wiesenstraße und der ersten Einmündung der Breilstraße nur ungenügend funktioniert. Die Ursache hierfür liegt bei den Wurzeln des alten Baumbestandes (Platanen), welche Fahrbahnaufwürfe verursachen. Auch die Nebenanlagen im gesamten Abschnitt weisen Schäden auf, die nur mit erhöhten Mitteln und Auswechslung des Materials beseitigt werden können.

 

Die Baumaßnahme wird in die beiden folgenden Bauabschnitte (BA) unterteilt:

1. BA: Breilstraße bis Breilstraße

2. BA: Wiesenstraße bis Breilstraße (erste Einmündung)

 

Im 1. BA wurden die Fahrbahn und die Gehwege nach der Neuverlegung des Kanals „neu wie alt“ hergestellt. Der Straßenquerschnitt wird nicht verändert.

 

Im 2. BA ist nach der Erneuerung der Hausanschlüsse ein Vollausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen geplant. Aufgrund der dabei einzuhaltenden Maße und der Lage des Kanals ist es erforderlich die bestehenden 15 Platanen zu fällen. Auf der nördlichen Straßenseite ist ein 3,0 m breiter Gehweg vorgesehen, der von insgesamt neun Baumscheiben unterbrochen wird. Neben den Baumscheiben verbleibt ein Gehweg von 1,0 m Breite. Zusätzlich wird in den Baumscheiben ein 30 cm breiter Streifen mit wasserdurchlässigem Pflaster befestigt, sodass sich die nutzbare Gehwegbreite vergrößert. Die Fahrbahnbreite beträgt insgesamt 7,25 m, wobei davon 1,25 m auf den nördlichen und 1,50 m auf den südlichen Schutzstreifen für den Radverkehr entfallen. Auf der südlichen Straßenseite werden 11 Parkplätze in Form von Hochbord-Parken eingerichtet. Dazwischen werden weitere elf Baumscheiben angeord­net. Hinter den Parkplätzen verbleibt ein Schrammbord von ca. 60 - 80 cm Breite, der haupt­sächlich zum Ein- und Aussteigen dient. Um die Straßenseite barrierefrei wechseln zu kön­nen, werden auf Höhe der Hausnummern 87a/89 und 92/93 die Bordsteine abgesenkt.

 

Die Anwohnerinnen und Anwohner der Arminstraße wurden durch eine Bürgerversammlung und eine gemeinsame Ortsbegehung über die Planungen informiert. In Abstimmung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern wurden im 2. BA verschiedene geplante Baumstandorte und die Parkplätze angepasst. Außerdem wurden auf Anregung der Anwohnerinnen und Anwoh­ner zwei Verschwenkungsinseln zur Verkehrsberuhigung eingeplant. Über die endgültige Planung und den Umgang mit ihren Anregungen und Wünschen wurden die Anwohnerinnen und Anwohner in einer weiteren Bürgerversammlung am 09. September 2015 informiert wer­den.

 

Nach Abstimmung mit der Energieversorgung Oberhausen (EVO) werden die Kabel für die Beleuchtungseinrichtungen im 2. BA im Zuge der Baumaßnahme aus dem Fahrbahnbereich in den Gehwegbereich verlegt. Die Beleuchtungseinrichtungen werden an den Gehwegrand versetzt. Auch das in der gleichen Trasse liegende Fernmeldekabel soll in den Gehwegbe­reich verlegt werden. Die Kosten für die Verlegung werden von der EVO selbst getragen.

 

Die Wasserleitungen im 1. BA wurden bereits von der Rheinisch-Westfälische Wasserwerks­gesellschaft mbH (RWW) erneuert. Im 2. BA soll die auf der nördlichen Straßenseite verlau­fende Wasserleitung (DN 100) außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Die Hausanschlüsse werden an der Leitung auf der südlichen Straßenseite (DN 200) ange­schlossen. Die Arbeiten werden unmittelbar vor Beginn der Straßenbaumaßnahme im 2. BA durchgeführt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme im 1. BA erfolgte etwa ab der 34. KW 2015. Die Bauzeit wird schätzungsweise 50 Arbeitstage betragen. Die Baukosten belaufen sich auf rund 240.000 € brutto. Der Auftrag ist an die Fa. Mesken erteilt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme im 2. BA erfolgt ab Sommer 2016. Die Bauzeit wird schät­zungsweise 40 Arbeitstage betragen. Die Baukostenschätzung beläuft sich derzeit auf rund 285.000 € brutto.

 

Die Straßenbauarbeiten im 2. BA werden unter einer Vollsperrung erfolgen.

 

Der Busverkehr wird auf zwei Buskurse aufgeteilt. Aus der östlichen Fahrtrichtung kann die Glückaufstraße als Wendemöglichkeit genutzt werden.

 

Für die Gegenrichtung erfolgt die bekannte Umleitung über die Sühlstraße.

 

Die Abrechnung erfolgt nach KAG (Kommunalabgabengesetz für das Land NRW). Bei Fra­gen bezüglich der Regelung nach KAG steht die Stadtverwaltung Oberhausen (FB 5-6-30) zur Verfügung.

 

Die Anwohnerinnen und Anwohner und die Eigentümerinnen und Eigentümer werden vor Baubeginn durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen über die Maßnahme informiert.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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