Berichtsvorlage - M/18/1206
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderung – Bericht zur Programmveröffentlichung STEP 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sophia Jagusch
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
08.09.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
09.09.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
10.09.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtplanungs- und Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
16.09.2026
|
Sachverhalt
Einordnung in den Gesamtzusammenhang
Mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2026 (STEP 2026) stellt das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund insgesamt rund 356 Mio. Euro für 139 Einzelvorhaben in 117 Kommunen bereit. Für Oberhausen stehen im Programmjahr 2026 insgesamt rund 15,2 Mio. Euro Städtebaufördermittel zur Verfügung. Damit erhält Oberhausen die zweithöchste Fördersumme aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Die Fördermittel verteilen sich auf die beiden Städtebaufördergebiete „Brückenschlag“ in Alt-Oberhausen mit rund 10,5 Mio. Euro und „Sterkrade“ mit rund 4,7 Mio. Euro.
Sachstand
Im Fördergebiet „Brückenschlag“ fließen die Fördermittel insbesondere in die weitere Planung des Umbaus der Marktstraße, die Revitalisierung des Altmarkts sowie in private Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes. Für den Umbau der Marktstraße sind im STEP 2026 rund 10 Mio. Euro vorgesehen. Bereits im STEP 2024 waren hierfür rund 2,2 Mio. Euro insbesondere für Planungs- und weitere projektbegleitende Leistungen bewilligt worden.
Im Fördergebiet „Sterkrade“ stehen im STEP 2026 rund 4,7 Mio. Euro zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht insbesondere der klimaresiliente Umbau der Bahnhofstraße.
Für beide Fördergebiete wurden bereits im September 2025 die 1. Fortsetzungsanträge für die Städtebauförderung eingereicht. Aufgrund des späten Programmaufrufs für das STEP 2026 konnten die Anträge im Jahr 2026 nachqualifiziert und bis zum 03.06.2026 final eingereicht werden.
Ausblick
Die Städtebauförderung wird in den kommenden Jahren für die weitere Umsetzung der Einzelmaßnahmen in den Oberhausener Programmgebieten von zentraler Bedeutung bleiben.
Für die Fördergebiete „Brückenschlag“ und „Osterfeld“ werden gemäß Vorgabe bis zum 30.10.2026 die 2. Fortsetzungsanträge für das STEP 2027 eingereicht. Im Rahmen des 2. Fortsetzungsantrags für den „Brückenschlag“ sollen dabei erstmals Baugelder für den Umbau der Marktstraße sowie für die Revitalisierung des Altmarktes auf Grundlage der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beantragt werden.
Für das Städtebaufördergebiet in Osterfeld werden insbesondere die weiter qualifizierten baulich-investiven Maßnahmen der Schulhofumgestaltung der Gesamtschule Osterfeld (GSO) sowie die Umgestaltung der Westfälischen Straße beantragt. Zudem erfolgt die Berücksichtigung der voraussichtlichen Planungs- und Baukosten auf Basis der Ergebnisse des wettbewerblichen Verfahrens zur Aufwertung der Osterfelder Innenstadt.
Für das mögliche Städtebaufördergebiet Holten ist beabsichtigt, auf Grundlage des aktualisierten ISEK Holten im Rahmen des STEP 2027 einen Erstantrag zu stellen. Zudem ist für das Programmgebiet von „Schöner Ankommen in NRW“, das sich mit Einzelmaßnahmen auf das Empfangsgebäude der Deutschen Bahn sowie das Bahnhofsumfeld in Alt-Oberhausen bezieht, die Einreichung eines Förderantrages auf Basis eines ISEK im Jahre 2027 geplant.
