Berichtsvorlage - M/18/1151

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Beratungsfolge

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Bezug

 

A/18/0579 Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Sterkrade gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Schulwegsicherung an der Friesenstraße

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, inwieweit der bestehende Schulweg entlang der Friesenstraße zur Gesamtschule Weierheide im Hinblick auf die Verkehrssicherheit verbessert werden kann.

 

Bei der Gesamtschule Weierheide handelt es sich um eine weiterführende Schule mit rund 900 Schülerinnen und Schülern. Der Schulstandort befindet sich an der Egelsfurthstraße mit einer Dependance an der Fichtestraße. Diese ist über die Haltestellen Buschhausen-Mitte sowie Friesen-/Beerenstraße an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.

 

Für Schülerinnen und Schüler, die über die Haltestelle Buschhausen-Mitte anreisen, besteht die Möglichkeit, die Friesenstraße im Bereich der Kreuzung Mecklenburger Straße / Thüringer Straße / Friesenstraße über gesicherte Querungsstellen (Lichtsignalanlage sowie Fußgängerüberweg) zu überqueren.

 

Sollte der Bus bereits zuvor an der Haltestelle Friesen-/Beerenstraße verlassen werden, so steht in Höhe der Krimhildstraße eine ungesicherte Querungshilfe in Form einer Mittelinsel zur Verfügung, bei dem die Schülerinnen und Schüler wartepflichtig gegenüber dem motorisierten Verkehr sind. In dem betreffenden Abschnitt der Friesenstraße darf nur mit Tempo 30 gefahren werden. Fahrzeuge können an der Mittelinsel frühzeitig in beide Fahrtrichtungen erkannt werden und es gibt ausreichend zeitliche Lücken um die Fahrbahn zu überqueren.


 

Nach Bewertung der Verwaltung ist der Schulweg zur Gesamtschule Weierheide unter Berücksichtigung der vorhandenen Verkehrsanlagen als ausreichend verkehrssicher einzustufen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern einer weiterführenden Schule in der Regel um Kinder und Jugendliche ab einem Alter von etwa zehn Jahren handelt, bei denen eine altersgerechte Verkehrskompetenz und ein eigenverantwortliches Verhalten im Straßenverkehr vorausgesetzt werden können.

 

Wie auch an anderen Schulen üblich wird zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Autofahrer vor der Mittelinsel in Höhe der Hausnr. 70 das Verkehrszeichen 136 „Achtung, Kinder!“ gemäß § 40 Straßenverkehrsordnung angeordnet. Weitere Maßnahmen werden seitens der Verwaltung als nicht notwendig erachtet.

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