Beschlussvorlage - B/18/1238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung beschließt die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Förster­straße in Höhe der Hausnummern 30/32 und stimmt der geplanten Entsieglung des Geh­wegs auf nördlicher Straßenseite zu.

 

Finanzielle Mittel in Höhe von 136.500 EUR sind für die HH-Planung 2027 wie folgt ange­meldet worden:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz­position

Bezeichnung

2027

560012010104601

Verkehrssicherungs­maßnahmen

7852.00

Auszahlung für Tiefbaumaßnah­men

485.000 EUR

Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 129.500 EUR sind Bestandteil der oben dar­gestellten Haushaltsansätze für 2027.

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz­position

Bezeichnung

2027

560012010120000

Straßenbeleuchtung

7852.00

Auszahlung für Tiefbaumaßnah­men

4.750.000 EUR

Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 7.000 EUR sind Bestandteil der oben darge­stellten Haushaltsansätze für 2027.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

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Bezug

 

A/17/6277 Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Sterkrade gemäß § 2 der Ge­schäftsordnung – Querungshilfe Grundschule Alsfeld

 

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A/17/6277 beauftragt zu prüfen, an welcher Stelle im Zuweg zur Grundschule Alsfeld eine sichere Querungsmöglichkeit über die Försterstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kindergarten- und Schulkinder sowie Eltern mit Kinderwagen, geschaffen werden kann.

 

Im Bereich der Kreuzung Försterstraße/Forsthofstraße waren im Zuge von Baumaßnahmen bis einschließlich 2025 provisorische Fußgängerüberwege eingerichtet. Diese wurden von den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere auf dem Weg zur Grundschule Alsfeld und zur Kita Löwenzahn, sehr gut angenommen und intensiv genutzt.

Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Einrichtung eines dauerhaften Fußgängerüberwegs (FGÜ) auf der Försterstraße möglich. Dieser wird in Höhe der Hausnummern 30/32 in einer Breite von 4 m ausgeführt, ist aus beiden Fahrtrichtungen ausreichend beschildert sowie beleuchtet und wird barrierefrei ausgestaltet (inklusive taktiler Elemente). Die vorgesehene Lage des Fußgängerüberwegs orientiert sich am Querungsbedarf der Schülerinnen und Schüler sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Kindertagesstätte. Die Anordnung entspricht den Anforderungen der StVO und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgän­gerüberwegen (R-FGÜ). Eine Positionierung im Bereich des Schultores wurde seitens der Verwaltung ausgeschlossen, da dies die Gefahr birgt, dass Schülerinnen und Schüler direkt auf die Fahrbahn treten und der Verkehrsablauf im Eingangsbereich zur Schule in Kombina­tion mit der Querungsmöglichkeit unübersichtlich ist.

 

Im Rahmen der vorgesehenen Einrichtung des Fußgängerüberwegs ist es sinnvoll zunächst die Fahrbahndecke zu erneuern um die Fahrbahnmarkierung nachhaltig gewährleisten zu können. Im Zuge der notwendigen Arbeiten im Gehwegbereich wird mit der Herstellung des FGÜ ein Teil des derzeitigen Gehweges angepasst und entsiegelt. Neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit stellt die Entsiegelung des schulseitigen Bereichs zugleich eine klima­tisch und städtebaulich sinnvolle Maßnahme dar und führt zu einer deutlichen Aufwertung des Straßenraums. In der gesamten Försterstraße sind bislang keine städtischen Begrü­nungsflächen vorhanden. Die derzeit zur Sicherung der Sichtbeziehungen im Kreuzungs­bereich aufgestellten acht sogenannten „Elefantenfüße“ markieren eine Fläche von rund 52 m², die künftig entsiegelt und begrünt wird. Die erforderlichen Sichtbeziehungen im Kreu­zungsbereich bleiben hierbei uneingeschränkt erhalten. Aufgrund der dort verlaufenden Wasserleitung sind Baumpflanzungen in den geplanten Begrünungsflächen nicht möglich. Die konkrete Ausgestaltung der Grünfläche erfolgt in Abstimmung mit RWW und SBO.

 

Eine Vorplanung der vorgesehenen Maßnahmen ist in Anlage 1 dargestellt. Die Planung sieht konkret einen Fußgängerüberweg mit einer Markierungsbreite von 4,00 m vor, der durch taktile Leitelemente nach DIN 32984 ergänzt wird, um eine barrierefreie Führung mobi­litätseingeschränkter Personen zu gewährleisten. Im Bereich des Überwegs weist der Sei­tenraum wohnseitig eine Gehwegbreite von ca. 2,30 m auf schulseitig 5,20 m mit Elefanten­füßen. Zur Sicherstellung der Sichtbarkeit wird der FGÜ beidseitig durch jeweils eine Leuchte ausgeleuchtet. Die Kennzeichnung erfolgt durch das Verkehrszeichen 350 StVO, welches mit blauen Piktogrammschildern beidseitig am Beginn des Überwegs positioniert ist und durch Reflektoren im unteren Bereich der Pfosten unterstützt wird. Dem vorangestellt wird die Fahrbahndecke ab Hausnummer 30 bis zum Anfang der Kreuzung durch die Forsthof­straße auf circa 30 m erneuert. Dies ergibt eine Gesamtfläche von 165,5 qm für die Fahr­bahnerneuerung. Die Entsiegelungsmaßnahme, welche den FGÜ schulseitig umfasst wird auf zwei Beete von jeweils circa 2,40 m in der Tiefe und 9 m sowie 14 m in der Breite aus­geführt, wobei eine Entwässerung gewährleistet wird. Aufgrund der barrierefreien differen­zierten Querungsstelle und der Entsiegelung wird der Gehweg schulseitig auf 32 m Länge erneuert.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 136.500 EUR (brutto).

 

Finanzielle Mittel in Höhe von 136.500 EUR (brutto) sind für den Haushalt 2027 wie folgt eingeplant worden:

 

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-position

Bezeichnung

2027

560012010104601

Verkehrssicherungs­ maßnahme

7852.00

Auszahlung für Tiefbaumaßnah­men

129.500 EUR

 

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-position

Bezeichnung

2027

560012010120000

Straßenbeleuchtung

785200

Auszahlung für Tiefbaumaßnah­men

7.000 EUR

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

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Anlagen

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