Beschlussvorlage - B/18/1238
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Fußgängerüberwegs und Entsieglung auf der Försterstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Janine Poeppel
- Verantwortung:
- Herr Dr. Knauff, Hr. Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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10.09.2026
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung beschließt die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Försterstraße in Höhe der Hausnummern 30/32 und stimmt der geplanten Entsieglung des Gehwegs auf nördlicher Straßenseite zu.
Finanzielle Mittel in Höhe von 136.500 EUR sind für die HH-Planung 2027 wie folgt angemeldet worden:
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Bezeichnung |
Finanzposition |
Bezeichnung |
2027 |
|
|
560012010104601 |
Verkehrssicherungsmaßnahmen |
7852.00 |
Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen |
485.000 EUR |
Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 129.500 EUR sind Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansätze für 2027.
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanzposition |
Bezeichnung |
2027 |
|
560012010120000 |
Straßenbeleuchtung |
7852.00 |
Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen |
4.750.000 EUR |
Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 7.000 EUR sind Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansätze für 2027.
Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A/17/6277 beauftragt zu prüfen, an welcher Stelle im Zuweg zur Grundschule Alsfeld eine sichere Querungsmöglichkeit über die Försterstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kindergarten- und Schulkinder sowie Eltern mit Kinderwagen, geschaffen werden kann.
Im Bereich der Kreuzung Försterstraße/Forsthofstraße waren im Zuge von Baumaßnahmen bis einschließlich 2025 provisorische Fußgängerüberwege eingerichtet. Diese wurden von den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere auf dem Weg zur Grundschule Alsfeld und zur Kita Löwenzahn, sehr gut angenommen und intensiv genutzt.
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Einrichtung eines dauerhaften Fußgängerüberwegs (FGÜ) auf der Försterstraße möglich. Dieser wird in Höhe der Hausnummern 30/32 in einer Breite von 4 m ausgeführt, ist aus beiden Fahrtrichtungen ausreichend beschildert sowie beleuchtet und wird barrierefrei ausgestaltet (inklusive taktiler Elemente). Die vorgesehene Lage des Fußgängerüberwegs orientiert sich am Querungsbedarf der Schülerinnen und Schüler sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Kindertagesstätte. Die Anordnung entspricht den Anforderungen der StVO und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Eine Positionierung im Bereich des Schultores wurde seitens der Verwaltung ausgeschlossen, da dies die Gefahr birgt, dass Schülerinnen und Schüler direkt auf die Fahrbahn treten und der Verkehrsablauf im Eingangsbereich zur Schule in Kombination mit der Querungsmöglichkeit unübersichtlich ist.
Im Rahmen der vorgesehenen Einrichtung des Fußgängerüberwegs ist es sinnvoll zunächst die Fahrbahndecke zu erneuern um die Fahrbahnmarkierung nachhaltig gewährleisten zu können. Im Zuge der notwendigen Arbeiten im Gehwegbereich wird mit der Herstellung des FGÜ ein Teil des derzeitigen Gehweges angepasst und entsiegelt. Neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit stellt die Entsiegelung des schulseitigen Bereichs zugleich eine klimatisch und städtebaulich sinnvolle Maßnahme dar und führt zu einer deutlichen Aufwertung des Straßenraums. In der gesamten Försterstraße sind bislang keine städtischen Begrünungsflächen vorhanden. Die derzeit zur Sicherung der Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich aufgestellten acht sogenannten „Elefantenfüße“ markieren eine Fläche von rund 52 m², die künftig entsiegelt und begrünt wird. Die erforderlichen Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich bleiben hierbei uneingeschränkt erhalten. Aufgrund der dort verlaufenden Wasserleitung sind Baumpflanzungen in den geplanten Begrünungsflächen nicht möglich. Die konkrete Ausgestaltung der Grünfläche erfolgt in Abstimmung mit RWW und SBO.
Eine Vorplanung der vorgesehenen Maßnahmen ist in Anlage 1 dargestellt. Die Planung sieht konkret einen Fußgängerüberweg mit einer Markierungsbreite von 4,00 m vor, der durch taktile Leitelemente nach DIN 32984 ergänzt wird, um eine barrierefreie Führung mobilitätseingeschränkter Personen zu gewährleisten. Im Bereich des Überwegs weist der Seitenraum wohnseitig eine Gehwegbreite von ca. 2,30 m auf schulseitig 5,20 m mit Elefantenfüßen. Zur Sicherstellung der Sichtbarkeit wird der FGÜ beidseitig durch jeweils eine Leuchte ausgeleuchtet. Die Kennzeichnung erfolgt durch das Verkehrszeichen 350 StVO, welches mit blauen Piktogrammschildern beidseitig am Beginn des Überwegs positioniert ist und durch Reflektoren im unteren Bereich der Pfosten unterstützt wird. Dem vorangestellt wird die Fahrbahndecke ab Hausnummer 30 bis zum Anfang der Kreuzung durch die Forsthofstraße auf circa 30 m erneuert. Dies ergibt eine Gesamtfläche von 165,5 qm für die Fahrbahnerneuerung. Die Entsiegelungsmaßnahme, welche den FGÜ schulseitig umfasst wird auf zwei Beete von jeweils circa 2,40 m in der Tiefe und 9 m sowie 14 m in der Breite ausgeführt, wobei eine Entwässerung gewährleistet wird. Aufgrund der barrierefreien differenzierten Querungsstelle und der Entsiegelung wird der Gehweg schulseitig auf 32 m Länge erneuert.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 136.500 EUR (brutto).
Finanzielle Mittel in Höhe von 136.500 EUR (brutto) sind für den Haushalt 2027 wie folgt eingeplant worden:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanz-position |
Bezeichnung |
2027 |
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560012010104601 |
Verkehrssicherungs maßnahme |
7852.00 |
Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen |
129.500 EUR |
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanz-position |
Bezeichnung |
2027 |
|
560012010120000 |
Straßenbeleuchtung |
785200 |
Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen |
7.000 EUR |
Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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341,6 kB
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