Beschlussvorlage - B/18/1141

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Sachverhalt

 Baumbereisung vom 18.06.2026

 

 

1.)   Vestische Straße (zwischen Teutoburger Straße und Tonderner Straße)

 

Antrag:               Fällung von 7 Ahornen

Ergebnis:           Zustimmung

Maßnahme:        Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Im Herbst beginnt der zweite Bauabschnitt des Straßen- und Kanalbaus auf der Vestischen Straße. Hierzu wird die Vestische Straße von Sterkrade kommend zu einer Einbahnstraße. Auf der Seite der ungeraden Hausnummern wird die Fahrbahn verlaufen. Auf der Seite der geraden Hausnummern wird die Baustraße errichtet. Der Kanal wird in der Mitte der Straße verlegt. Hierfür ist der Einsatz von einem großen Bagger notwendig, dessen Schwenkradius zu einem massiven Rückschnitt der Ahorne führen würde. Die Ahorne weisen eine zum Teil kleine Krone auf, die durch diese Rückschnitte gänzlich zerstört würde. Des Weiteren sind einige der Bäume bereits jetzt in einem vital mäßigen bis schlechten Zustand. Auch kann im Rahmen der Bautätigkeiten nicht gewährleistet werden, dass die Bäume in ihrem Wurzelwerk nicht geschädigt werden. Daher wird die Fällung der Bäume beantragt.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt vor Ort geschildert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich, auf der Grundlage der zugesicherten Kompensationsmaßnahmen, mehrheitlich für die Fällung der Bäume aus. Als Ersatz sollen im Rahmen der Baumaßnahme ausreichend große neue Baumstandorte geschaffen werden. Die Baumarten werden von den Servicebetrieben vorgegeben und sind in der Qualität 20-25 cm zu pflanzen. Des Weiteren ist die Schaffung weiterer Standorte geplant.

 

 

2.)   Liste der toten und abgängigen Bäume der SBO

 

Antrag:               Fällung von toten, abgängigen und stark geschädigten Bäumen

Ergebnis:           Es liegen keine Einwände vor

Maßnahme:        1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen. Fragen wurden nicht geäußert.

 

Ergebnis

Gegen die Fällung der aufgelisteten Bäume liegen keine Einwände vor. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.

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Anlagen

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