Berichtsvorlage - M/18/1189

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Beratungsfolge

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Bezug

 

A/17/3430

 

 

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Sachverhalt

 

Mit dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN (A/17/3430) der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wurde die Verwaltung beauftragt die Möglichkeit der Verkehrsberuhigung für den gesamten Straßenverlauf und die Entbindung der Benutzungspflicht des beidseitig befahrbaren Hochbordradweges auf der Langemarkstraße zu prüfen.

 

Die Langemarkstraße verbindet den Friedensplatz mit der Helmholtzstraße und verläuft parallel zur Fußgängerzone Elsässer Straße. Sie ist als Einbahnstraße von der Helmholtzstraße Richtung Norden befahrbar und erschließt den Friedensplatz. In ihrem Verlauf befindet sich zahlreiche Parkflächen für Kraftfahrzeuge. Westlich des Friedensplatzes mündet die Langemarkstraße als Einbahnstraße in die Paul-Reusch-Straße.

 

Der südliche Abschnitt wurde gemeinsam mit dem Platz an der Paul-Reusch-Straße umgestaltet und als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Einbahnstraße ist in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet.

 

Im weiteren Verlauf liegt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 10 vor. Weiterhin ist ein Hochbordradweg auf der östlichen Seite vorhanden, welcher jedoch nicht benutzungspflichtig ist und nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

 

Eine Benutzungspflicht des beidseitig befahrbaren Hochbordradwegs liegt nicht vor. Das vorhandene Verkehrszeichen 241 auf Höhe der Hausnummer 20 ist nicht bindend, da keine Überleitung von der Straße auf den Radweg ermöglicht wird. Aus der Gegenrichtung ist keine Benutzungspflicht beschildert, die Einbahnstraße ist in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben. Eine Demontage des Verkehrszeichens 241 ist beauftragt.


 

Die bauliche Infrastruktur des Radweges besteht weiterhin, eine freiwillige Benutzung bleibt weiterhin möglich.

 

Eine komplette Ausweisung der Langemarkstraße als Verkehrsberuhigter Bereich setzt einen Rückbau des Hochbordes voraus. Parkflächen müssen besser in das Straßenbild integriert werden, sodass der gesamte Straßenraum als ein Bereich verstanden werden kann.

 

Um eine vollständige Verkehrsberuhigung des Abschnittes, eine konsistente und durchgängige Führung des Radverkehrs sowie eine Aufwertung für den Fußverkehr in den Seitenräumen zu schaffen wäre eine durchgängige Umgestaltung des Straßenraumes analog zu dem Abschnitt am Platz an der Paul-Reusch-Straße notwendig.

 

Ein Umbau des Abschnittes der Langemarkstraße ist aktuell nicht im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen vorgesehen. Der Straßenzustand ist gut und es besteht kein Handlungsbedarf die Straße zu erneuern.

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