Beschlussvorlage - M/18/1163
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer begrünten Querungshilfe im Kreuzungsbereich Lipperheidstraße/ Schillerstraße/ Martin-Luther-Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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09.09.2026
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die Errichtung einer Querungsstelle auf der Lipperheidstraße im Kreuzungsbereich der Schillerstraße und Martin-Luther-Straße.
Finanzielle Mittel in Höhe von 52.000 EUR werden im Zuge der Haushaltsanmeldung 2027 ff. wie folgt eingeplant:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanzposition |
Bezeichnung |
2027 |
|
560012010104601 |
Verkehrssicherungsmaßnahmen |
7852.00 |
Ausz. für Tiefbaumaßnahmen |
500.000 EUR |
Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 52.000 EUR sind Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansätze für 2027.
Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt
Der Kreuzungsbereich auf der Lipperheidstraße ist aktuell eine vollständig asphaltierte Fläche, die zwei Straßeneinmündungen (parallele „T-Kreuzungen“) zur Schillerstraße und Martin-Luther-Straße miteinander verbindet. Diese Fläche unterbricht die bestehende Baumallee der Lipperheidstraße. Bei der Ortsbegehung wurde mehrfach festgestellt, dass sowohl Pkw als auch Personen zu Fuß diese Fläche in beide Richtungen diagonal kreuzen, um in die Schillerstraße und Martin-Luther-Straße zu gelangen. Durch das in unmittelbarer Nähe liegende Heinrich-Heine-Gymnasium, nutzen auch Schülerinnen und Schüler diesen Weg der Straßenquerung. Das Potenzial von Gefahrensituationen ist daher grundsätzlich vorhanden. Eine Anfrage bei der Führungsstelle der Polizei ergab keine Unfälle oder Geschwindigkeitsverstöße in den vergangenen 3 Jahren in diesem Kreuzungsbereich.
Der bestehende nördliche Kreuzungspunkt für Fußgängerinnen und Fußgänger entspricht außerdem nicht mehr den Anforderungen für mobilitätseingeschränkte Personen. Hier kann es trotz geringer Verkehrsbelastung zu Gefahrensituationen kommen, die durch Sichteinschränkungen begünstigt werden. Während der ersten Ortsbegehung war die Querung an dieser Stelle durch Müllablagerungen erschwert.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags war die Begrünung bzw. Fortführung der vorhandenen Baumbepflanzung als Allee. In diesem Zusammenhang wurde das Thema Hitze und Entsiegelung der Fläche genauer betrachtet. Auffällig war bei der Ortsbegehung, dass im Umfeld des Kreuzungsbereichs trotz der umliegend vorhandenen Baumallee und einhergehenden Verschattung die gefühlte Lufttemperatur als unangenehm war genommen wurde. Über Thermalaufnahmen wurde festgestellt, dass trotz moderater Lufttemperatur von 20°C der Kreuzungsbereich über 45°C Oberflächentemperatur aufwies (Abbildung 1). Im Bereich der vorhandenen Bäume wurde lediglich eine Differenz von 5-10°C gemessen. Eine Verschattung über Bäume analog zur vorhandenen Baumallee oder eine generelle Begrünung der Freifläche ist daher zielführend, um der lokalen Hitzeentwicklung entgegenzuwirken.

Abbildung 1: Thermalaufnahmen des Kreuzungsbereichs
Aufgrund der oberflächlich sichtbaren Leitungen im Kreuzungsbereich (Zugangsschächte und Kontrollpunkte) sind im Rahmen der Vorplanung Leitungsauskünfte eingeholt worden. In der Lipperheidstraße ist eine Gashochdruckleitung der Open Grid Europe (OGE) vorhanden. In Absprache mit der OGE hat ein Ortstermin am 24.06.2026 stattgefunden. An diesem Ortstermin wurde festgestellt, dass die Arbeiten den Schutzstreifen der OGE-Leitung betreffen und daher bei zukünftigen Arbeiten eine Arbeitsgenehmigung von der OGE einzuholen ist. Grundsätzlich spreche jedoch nichts gegen eine Entsiegelung oder Begrünung der geplanten Fläche, solange es nicht in unmittelbarer Nähe (1,50 m) der Leitung selbst geschieht.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung sieht bei diesem Sachverhalt einen wesentlichen Bedarf, die Fläche zu entsiegeln.
Daher ist vorgesehen, diesen Kreuzungsbereich mit einer begrünten Querungshilfe auszustatten. Diese entsiegelt die Fläche und verbessert gleichzeitig die Situation für den Fußverkehr spürbar. Es sollen Bäume gepflanzt werden, die langfristig für eine Verschattung der Umgebung sorgen und sich in das Bild der vorhandenen Baumallee integrieren.
Hierfür wird eine Mittelinsel mit einer Gesamtlänge von 13,00 m und einer Breite von 5,00 m hergestellt. Die barrierefreie Querungsstelle innerhalb der Mittelinsel weist eine Breite von 4,00 m auf. Die Insel erhält beidseitig begrünte Inselköpfe mit Baumpflanzungen. Im Bereich der Querungsstelle werden barrierefreie Bordabsenkungen sowie taktile Leitelemente (Rippen- und Noppenplatten gemäß DIN 32984) angeordnet. Dies ermöglicht das sichere Queren der Fahrbahn und dient gleichzeitig der Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs.
Zur Freihaltung der Querungsstelle und zur Gewährleistung ausreichender Sichtbeziehungen werden beidseitig Grenzmarkierungen angeordnet. Durch die Maßnahme entfallen auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Stellplätze (insgesamt vier Stellplätze).
Kosten
Finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 52.000 EUR sind für den Haushalt 2027 ff. wie folgt eingeplant worden:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanzposition |
Bezeichnung |
2027 |
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560012010104601 |
Verkehrssicherungsmaßnahmen |
7852.00 |
Ausz. für Tiefbaumaßnahmen |
500.000 EUR |
Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 52.000 EUR sind Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansätze für 2027.
Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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635,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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