Beschlussvorlage - B/18/1142

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Sachverhalt

Baumbereisung vom 17.06.2026

 

 

1.)   Straßburger Straße / Ecke Rolandstraße

 

Antrag:               Fällung von 1 Platane

Ergebnis:           Ablehnung

Maßnahme:        weitere Prüfung zur Regulierung

 

Sachverhalt

Der Anwohner stellt einen Antrag auf Fällung einer Platane, da diese unmittelbar in der Zufahrt zu den Garagen steht.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von der Situation machen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich einstimmig gegen die Fällung des Baumes aus. Es soll geprüft werden, ob die Baumscheibe und auch die Überfahrt mittels TTE®-Pflaster reguliert und verbessert werden kann. Eine vorgefundene Adventivwurzel könnte gegebenenfalls entnommen werden. Ein Gutachter ist hinzuzuziehen, um die Wurzelentnahme zu beurteilen.

 

 

2.)   Fröbelplatz

 

Antrag:               Fällung von 2 Bergahornen und 1 Feldahorn

Ergebnis:           Zustimmung

Maßnahme:        Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Am Fröbelplatz wird die STOAG im Rahmen des Ladeinfrastrukturen-Konzeptes die Haltestellen erneuern. Auf der einen Seite wird eine Aufladestation für Elektrobusse verwirklicht. Da zwei Busse hintereinander an dieser Stelle halten müssen, muss die derzeitige Situation verändert werden. Hierzu ist die Verlegung des Gehweges notwendig. Die in Rede stehenden Bäume stehen im zukünftigen Gehwegbereich und werden daher zur Fällung beantragt.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt von einem Vertreter des Fachbereiches Verkehrsplanung erläutert.

Die beiden Bergahorne weisen bereits große Stammschäden auf, die nicht kompensiert werden können. Die Reststandzeit der Bäume ist hierdurch stark beeinträchtigt. Der zur Fällung beantragte Feldahorn zeigt sich in einem vital guten Zustand.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich einstimmig für die Fällung der Bäume aus. Als Ersatz erwarten Sie mindestens 3 Laubbaumhochstämme mit einem Mindeststammumfang von 20-25 cm. Die Baumarten werden von den Servicebetrieben bestimmt. Hier sollen Baumarten mindestens der 3. Ordnung verwendet werden.  Die Baumkommission bat darum, die Ersatzpflanzungen in die zukünftige Gehwegsituation einzuplanen und den umliegenden Gehweg entsiegelt, z. B. mit TTE®-Pflaster herzustellen.

 

 

3.)   Alleestraße

 

Antrag:               Fällung von 11 Ahornen

Ergebnis:           Zustimmung

Maßnahme:        Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Der Bereich 5-6 plant den Vollausbau der Alleestraße. Hierbei sollen der Straßenbelag und die Gehwegsituationen angepasst werden. Für die Regulierung und Erneuerung der Gehwege ist die Fällung von insgesamt 11 Bäumen notwendig.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Ausbauplan vor Ort erläutert. Die Ahorne zeigen sich fast alle in einer mäßigen bis schlechten Vitalität. Der Ausbau der Straße würde – auch unter intensiven Schutzmaßnahmen – ins Wurzelwerk eingreifen, sodass weitere Vitalitätsschwächungen zu befürchten sind.

 

Im Rahmen der Ausbauplanung könnten größere und nachhaltigere Standorte für Baumpflanzungen geschaffen werden. Des Weiteren werden zusätzliche Baumstandorte geschaffen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission konnten die vorgebrachten Erläuterungen nachvollziehen. Sie sprachen sich, auf der Grundlage der zugesicherten Kompensationsmaßnahmen, einstimmig für die Fällung der Bäume aus. Wie seitens der Fachverwaltung zugesichert, sollen im Rahmen der Baumaßnahme die Baumscheiben verbessert und vorhandene Scheiben vergrößert werden. Zusätzlich befürworteten sie die Schaffung neuer Baumstandorte ausdrücklich. Die Ersatzbäume sollen in der Qualität 20-25 cm gepflanzt werden. Die Baumarten sind mit den Servicebetrieben abzustimmen.

 

 

4.)   Liste der abgängigen und geschädigten Bäume der SBO

 

Antrag:               Fällung von toten, abgängigen und stark geschädigten Bäumen

Ergebnis:           Es liegen keine Einwände vor

Maßnahme:        1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen. Fragen wurden nicht geäußert.

 

Ergebnis

Gegen die Fällung der aufgelisteten Bäume liegen keine Einwände vor. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.

 

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Anlagen

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