Berichtsvorlage - M/18/1158
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr:
Information über Verfahrensbeschlüsse zu den GFNP-Änderungen im Zeitraum Juli bis Oktober außerhalb von Oberhausen:
66 MH Brunshofstraße – Flughafen Essen / Mülheim in Mülheim an der Ruhr
68 E Norbertstraße / Beckmannsbusch (ehem. Polizeischule) in Essen
69 BO Sodinger Straße / Hiltroper Volkspark in Bochum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sophia Jagusch
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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16.09.2026
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Sachverhalt
Aufstellungs- und Beteiligungsbeschlüsse zu den Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr werden nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP im gemäß kommunaler Regelungen zuständigen Gremium der jeweiligen Belegenheitskommune gefasst. Die Fachausschüsse der anderen Kommunen erhalten die Unterlagen zur Kenntnis. Dies erfolgt mit dieser Berichtsvorlage gebündelt. Zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss bedürfen die GFNP-Änderungen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Folgende Verfahrensbeschlüsse zu den laufenden GFNP-Änderungen werden im Zeitraum vom 07. Juli bis 01. Oktober 2026 in den jeweiligen Belegenheitskommunen gefasst:
Aufstellungsbeschluss 68 E Norbertstraße/Beckmannsbusch (ehem. Polizeischule)
in Essen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 68 E Norbertstraße/Beckmannsbusch (ehem. Polizeischule) zum GFNP und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens.
Mit der Aufgabe der Polizeidienststelle an der Theodor-Althoff-Straße im Essener Stadtteil Bredeney im Jahr 2020 liegt das Gelände der ehemaligen Polizeischule brach. 2023 wurde das Areal durch eine Entwicklungsgesellschaft erworben, die als Vorhabenträgerin die Entwicklung eines neuen zentralen Stadtquartiers und die Integration des bislang insulär genutzten Standorts in das Stadtgefüge beabsichtigt. Entstehen soll ein urbanes, klimaresilientes und nachhaltiges Quartier mit einer großen Nutzungsvielfalt aus Wohnen, Gewerbe und kulturellen, sozialen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
Der 9,6 ha große Änderungsbereich umfasst neben der erschließenden Norbertstraße maßgeblich das Gelände der ehemaligen Polizeischule, dass für rund 90 Jahre als Ausbildungsstätte der Polizei genutzt wurde. Bestandteile der Gesamtanlage waren unter anderem Wohn-, Schulungs- und Verwaltungsgebäude, Werkstätten, Reiterstaffeln und ein Sanitätshaus sowie ergänzende Freiraumnutzungen. Da der bestehende Standort nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Polizei entsprach, wurde die Polizeidienststelle aufgegeben.
Im Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Städteregion Ruhr ist der Änderungsbereich derzeit als Gewerbliche Bauflächen dargestellt. Um die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Plangebietes zu schaffen, soll die Darstellung in Gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen geändert werden. Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Änderungsplan und dem Begründungsvorentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.
Aufstellungsbeschluss 69 BO Sodinger Straße / Hiltroper Volkspark in Bochum
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke der Stadt Bochum beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 69 BO Sodinger Straße / Hiltroper Volkspark zum GFNP und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens.
Die Stadt Bochum hatte ursprünglich geplant, im Bochumer Norden mit der Baulandentwicklung „Wohnen am Hillerberg“ ein neues Wohngebiet mit ca. 340 Wohneinheiten zu schaffen und hierfür das GFNP-Änderungsverfahren 51 BO Wohnen am Hillerberg eingeleitet. U.a. sollte im Zuge dieser Entwicklung die bestehende Sportanlage des BV Hiltrop „Am Hillerberg“ auf eine Fläche östlich der Sodinger Straße verlagert und um weitere Gebäude und Sportflächen ergänzt werden. Von diesen Überlegungen wurde aufgrund erheblicher Kostensteigerungen Abstand genommen. Stattdessen wird die Sportanlage am bestehenden Standort saniert und erweitert.
Aus diesem Grund wurde das städtebauliche Konzept „Wohnen am Hillerberg“ grundlegend überarbeitet. Die wohnbauliche Entwicklung wird nun auf den nördlichen und südlichen Bereich des ursprünglichen Rahmenplangebiets fokussiert. Im nördlichen Bereich wird hierbei u.a. die zunächst für eine Verlagerung der Sportanlage „Am Hillerberg“ vorgesehene Fläche östlich der Sodinger Straße in die wohnbaulichen Überlegungen einbezogen. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang die Trasse der ehemals geplanten Westumgehung „Gerthe-West“ zurückgenommen und zum ganz überwiegenden Teil als Grünfläche dargestellt.
Vor diesem Hintergrund wird das GFNP-Änderungsverfahren 51 BO Wohnen am Hillerberg nicht fortgeführt, sondern ein neues Verfahren mit dem Namen 69 BO Sodinger Straße / Hiltroper Volkspark begonnen. Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Änderungsplan und dem Begründungsentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.
Beteiligungsbeschluss 66 MH Brunshofstraße - Flughafen Essen/Mülheim in Mülheim an der Ruhr
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der Stadt Mülheim an der Ruhr nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis und beschließt die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren 66 MH Brunshofstraße - Flughafen Essen/Mülheim.
Der 2,6 ha umfassende Änderungsbereich befindet sich im Mülheimer Stadtteil Menden-Holthausen, südlich der Brunshofstraße und westlich der Stadtgrenze zu Essen. Die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr möchten angesichts des in beiden Städten vorherrschenden Gewerbeflächenmangels im nordwestlichen Randbereich des Verkehrslandeplatzareals einen attraktiven Gewerbestandort mit besonderer infrastruktureller Ausstattung und Lagegunst entwickeln. Der bestehende Büro- und Gewerbepark am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim soll nach Süden und Westen entsprechend erweitert werden.
Essen und Mülheim an der Ruhr erkennen den Verkehrslandeplatz auch mit Blick auf künftige Entwicklungen in der Luftfahrt als wichtige Infrastruktur sowie infrastrukturellen Standortvorteil für beide Städte an. Der Flugbetrieb soll entgegen einer früheren Beschlusslage unbefristet fortgeführt werden. Die Räte der Städte haben die zugehörigen Beschlüsse am 28.08.2024 (Essen) und am 04.07.2024 (Mülheim) gefasst. Die entsprechenden Ratsbeschlüsse der beiden Städte zur Aufgabe des Flugbetriebes (Essen vom 28.03.1990, Mülheim vom 08.07.2010) wurden gleichzeitig vom jeweiligen Rat der Stadt aufgehoben.
Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht grundlegend geändert. Weitere Informationen zum Änderungsverfahren sind den Anlagen zu entnehmen.
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung mit dem gleichlautenden Feststellungsbeschluss durch die Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft beendet und im Anschluss zur Genehmigung beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) eingereicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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810,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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612,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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749,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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