Beschlussvorlage - B/18/1156

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss beschließt die Durchführung der Kanalbaumaß­nahme Osterfelder Straße von Bottroper Straße bis Waghalsstraße.

 

Finanzmittel für die Kanalerneuerung (Gesamtkosten: 2.910.123,40 Euro brutto) sind für den Haushalt 2027 ff. im Kanalbauprogramm unter der

 

Finanzstelle: 560011030100000 – Kanalbauprogramm

Finanzposition: 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

als Auszahlungsbudget (12 Mio. EUR) und auch als Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE) (6,7 Mio. EUR, kassenwirksam 2028) eingeplant worden.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

 

 

 

Reduzieren

Bezug

 

B/17/6021, Straßen- und Wegekonzept 2025 - 2029

B/18/0087, Straßen- und Wegekonzept 2026 - 2030

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2025 bis 2029 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:

 

Osterfelder Straße von Waghalsstraße bis Bottroper Straße,

 

  • I. BA (von Waghalsstraße bis Arminstraße lfd. Nr. 347),
  • II. BA (von Arminstraße bis DB-Brücke Nord lfd. Nr. 525),
  • III. BA (von DB-Brücke Nord bis Bottroper Straße lfd. Nr. 1274)

 

des Straßen- und Wegekonzeptes.

 

In der Osterfelder Straße von Waghalsstraße bis Bottroper Straße (Bauabschnitte I, II, III) ist der Kanal zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2025 und 2026 beschlossen.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Beton. Der Bestandskanal wurde zwischen 1912 bis 1918 als Kreisprofil in der Nennweite DN 800 bis DN 1000 mit Sohltiefen zwischen ca. 2,40 m und ca. 5,00 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgut­achten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die Erneuerung des vorhandenen Mischwasserkanals erfolgt auf der Grund­lage des Schadensbildes. Die Erneuerung erfolgt in den Durchmesser von DN 1200 aus Stahlbeton. Zur Vermeidung von Überstauereignissen erfolgt die Erneuerung des Kanals in geänderter Tiefe von ca. 3,30 m bis ca. 5,30 m. Durch die Kanalerneuerung wird die hydrau­lische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisa­tionsnetzes verbessert.

 

Die bauliche Umsetzung der Bauabschnitte II. BA und III. BA erfolgt, auf der Grundlage der städtischen bzw. Planungen der WBO GmbH, durch die DB InfraGO AG. Durch dieses Vor­gehen ist ein Bau des Kanals parallel zum jeweiligen Brückenbau möglich. Der Bau des I. BA erfolgt ebenfalls innerhalb der Bauzeit der DB Brücken durch die WBO GmbH.

 

Nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme ist der Vollausbau der Straße im II. BA und III. BA vorgesehen. Im I. BA ist eine Fahrbahnerneuerung vorgesehen.

 

Der Beginn der Brückenbaumaßnahme und damit verbundene Vollsperrungen der Oster­felder Straße sind nach aktuellem Stand im Januar 2027 vorgesehen. Die Gesamtbaumaß­nahmen zur Herstellung der neuen Brückenbauwerke inkl. Kanalbau und Straßenbau sollen bis Mitte 2030 abgeschlossen sein.

 

Während der Bauphase ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Es wird eine ent­sprechende Umleitung für den motorisierten Verkehr über die Wittekindstraße von der Arminstraße bis zur Bottroper Straße eingerichtet. Der Fuß- und Radverkehr wird über die Unterführung auf Höhe der Waghalsstraße umgeleitet. Im Rahmen der Kanalbaumaßnahme I. BA muss die Umleitung zusätzlich über die Waghalsstraße erfolgen, da die Osterfelder Straße zwischen Waghalsstraße und Arminstraße nicht befahrbar ist. Hierzu werden Anpas­sungsarbeiten im Knotenpunktbereich Osterfelder Straße/Waghalsstraße erforderlich, die das Einfahren von der Osterfelder Straße in die Waghalsstraße ermöglicht.

 

Finanzmittel für die Kanalerneuerung (Gesamtkosten: 2.910.123,40 Euro brutto) sind für den Haushalt 2027 ff. im Kanalbauprogramm unter der

 

Finanzstelle: 560011030100000 – Kanalbauprogramm

Finanzposition: 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

als Auszahlungsbudget (12 Mio. EUR) und auch als Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE) (6,7 Mio. EUR, kassenwirksam 2028) eingeplant worden.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...