Beschlussvorlage - B/18/1139

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Sachverhalt

Baumbereisung vom 16.06.2026

 

1.)   Waghalsstr. 9-11

 

Antrag:               Fällung von 2 Feldahornen

Ergebnis:           Zustimmung

Maßnahme:        Fällung und Ersatz durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Der zuständige Fachbereich für Verkehrsunterhaltung beantragt die Fällung der beiden Feldahorne. Der Gehweg auf der Waghalsstraße wird in dem Bereich, in dem die Bäume stehen, sehr schmal. Die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,5 m ist nicht mehr gegeben. Die Baumscheibe nimmt die gesamte Gehwegbreite in Anspruch. Das Wurzelwerk der Bäume ist zudem so ausgeprägt, dass es nicht mehr überbaut werden kann. Um den Gehweg instand setzen zu können, ist die Entnahme der Bäume die einzige Möglichkeit.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt vor Ort geschildert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich mehrheitlich für die Fällung der beiden Bäume aus. Die Standorte sollen reguliert und erneuert werden. Hierbei ist – soweit möglich – TTE®-Pflaster zu verwenden. Als Ersatz sind zwei neue Laubbäume in der Qualität 20-25 cm zu pflanzen. Die Baumart ist von den Servicebetrieben vorzugeben.

 

 

2.)   Vestische Straße (zwischen Hertastraße und Hügelstraße)

 

Antrag:               Fällung von 8 Roteichen und 1 Schnurbaum

Ergebnis:           Zustimmung

Maßnahme:        Fällung und Ersatz durch Antragsteller im Rahmen der Baumaßnahme

 

Sachverhalt

Im Herbst beginnt der zweite Bauabschnitt des Straßen- und Kanalbaus auf der Vestischen Straße. Hierzu wird die Vestische Straße von Sterkrade kommend zu einer Einbahnstraße. Auf der Seite der ungeraden Hausnummern wird die Fahrbahn verlaufen. Auf der Seite der geraden Hausnummern wird die Baustraße errichtet. Der Kanal wird in der Mitte der Straße verlegt. Hierfür ist der Einsatz von einem großen Bagger notwendig, dessen Schwenkradius zu einem massiven Rückschnitt der Roteichen führen würde. Aufgrund der Vorschädigung der Roteichen durch einen Pilzbefall würde die Reststandzeit erheblich beeinträchtigt. Auch kann im Rahmen der Bautätigkeiten nicht gewährleistet werden, dass die Bäume in ihrem Wurzelwerk nicht geschädigt werden. Daher wird die Fällung der Bäume beantragt.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt vor Ort geschildert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich, auf der Grundlage der zugesicherten Kompensationsmaßnahmen, mehrheitlich für die Fällung der Bäume aus. Als Ersatz sollen im Rahmen der Baumaßnahme ausreichend große neue Baumstandorte geschaffen werden. Die Baumarten werden von den Servicebetrieben vorgegeben und sind in der Qualität 20-25 cm zu pflanzen. Des Weiteren ist die Schaffung weiterer Standorte sowie die Bepflanzung des angrenzenden Parks nach Abschluss der Bautätigkeiten einzuplanen.

 

 

3.)   Liste der abgängigen und geschädigten Bäume der SBO

 

Antrag:               Fällung von abgängigen und geschädigten Bäumen

Ergebnis:           Es liegen keine Einwände vor

Maßnahme:        1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen.

 

Ergebnis

Gegen die Fällung der in der Anlage aufgelisteten Bäume liegen keine Einwände vor. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.

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Anlagen

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