Beschlussvorlage - B/16/1291-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellort für die Concordia Skulptur
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Alt-Oberhausen
- Bearbeitung:
- Norbert Dostatni
- Verantwortung:
- V. Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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02.12.2015
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Sachverhalt
Begründung
In der Sitzung am 03.12.2014 hat die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschlossen, die Skulptur „Concordia“ aufstellen zu lassen – unter der Voraussetzung, dass der Verein „Concordia e.V.“ die Finanzierung für die Skulptur sicherstellen kann. Die Verwaltung wurde in der Sitzung beauftragt, die zwei von der Bezirksvertretung favorisierten Standorte auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen.
Standort 1 ist die Position mitten im Kreisverkehr am „Concordia-Haus“. Standort 2 liegt direkt vor dem „Concordia-Haus“ am Rande des Kreisverkehrs. Die Aufstellung der Skulptur ist an beiden Standorten grundsätzlich umsetzbar.
Bei Standort 2 ergibt sich allerdings das Problem, dass die Zukunft des „Concordia-Hauses“ unklar ist. Aufgrund des Consens-Gutachtens für die Sozial- und Jugendverwaltung besteht die Notwendigkeit, die unterschiedlichen Standorte zusammenzuführen. Darüber hinaus ist das Gebäude im jetzigen Zustand nur noch für einen Übergangszeitraum als Verwaltungsgebäude nutzbar. Entweder wird die Sozial- und Jugendverwaltung am gleichen Standort mit neuem Gebäudekomplex oder an einem anderen Standort zusammengeführt. In beiden Fällen wird eine Überplanung des Grundstücks erforderlich werden, um den eigenen Bedürfnissen oder im Falle der Veräußerung denen eines Kaufinteressenten gerecht zu werden.
Aus diesem Grunde kann über die Verfügbarkeit des Standortes vor dem „Concordia-Haus“ (Standort 2) frühestens nach Abschluss eines solchen Planungsverfahrens entschieden werden. Er steht also, wenn überhaupt, erst mittelfristig zur Verfügung. Wenn die Realisierung der Skulptur „Concordia“, wie von der Bezirksvertretung beschlossen realisiert werden soll, dann kann dies in den nächsten 1-3 Jahren nur im Kreisverkehr geschehen.
Ein anderer alternativer Standort im Stadtgebiet ist wie aus der Sitzungsvorlage B/16/0490-01 zu entnehmen, nicht denkbar und nicht mit den künstlerischen Vorstellungen vereinbar. Auf eine weitere inhaltliche Darstellung wird verzichtet und auf die diese Sitzungsvorlage verwiesen.
