Antragsvorlage - A/18/1115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Nach § 14 wird folgender § 15 eingefügt:

§ 15 Evaluation der Elternbeiträge

(1) Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum 30.06.2027 ein Konzept zur schrittweisen Senkung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule vorzulegen.

(2) Ziel des Konzeptes ist die langfristige Beitragsfreiheit der Offenen Ganztagsschule.

(3) Hierbei sind insbesondere

  • die Erfahrungen anderer Ruhrgebietsstädte, insbesondere der Stadt Duisburg,
  • mögliche Finanzierungsanteile des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes,
  • sowie die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

darzustellen.

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Bezug

B/18/1049

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Sachverhalt

 Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gewinnt die Offene Ganztagsschule weiter an Bedeutung.

Bildung und Betreuung sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die finanzielle Belastung der Familien sollte daher so gering wie möglich gehalten werden.

Die Stadt Duisburg hat die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule bereits zum 01.08.2025 vollständig abgeschafft. Eltern zahlen dort lediglich die Kosten für das Mittagessen. Damit zeigt eine vergleichbare Ruhrgebietsstadt, dass eine stärkere Entlastung von Familien politisch gewollt und umsetzbar sein kann.

In Oberhausen werden dagegen weiterhin Elternbeiträge von bis zu 150 Euro monatlich erhoben.

Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung beauftragt werden, dem Rat ein Konzept vorzulegen, wie Familien auch in Oberhausen schrittweise entlastet und die Voraussetzungen für eine langfristige Beitragsfreiheit geschaffen werden können.

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