Antragsvorlage - A/18/1114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, 

1. (wie vor)

2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne mit Bürgerversammlung);

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit Ziffer 3.2 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.

3. (wie vor)

4. (wie vor)

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Bezug

 

B/18/0924

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Sachverhalt

 

Bei dem Beschlußvorschlag B/18/0924 zum Bebauungsplan Nr. 764 – Grünflächen Westfälische Straße – handelt es sich um einen massiven Eingriff in eine der letzten innerstädtischen Grünflächen im Osterfelder Stadtgebiet und damit um eine Planung von erheblicher Bedeutung.

Ein solches Bauvorhaben, welches eine massive Veränderung für den Osterfelder Stadtkern bedeutet, muß von Anfang an vom Bürger akzeptiert werden. Den Bürger jetzt vor vollendete Tatsachen zu stellen, fördert nicht die Akzeptanz eines solchen Projektes. Auch wenn es bereits eine Bürgerversammlung gegeben hat, kann es nicht sein, daß alle weiteren Entscheidungen ohne direkte Beteiligung der Bürger getroffen werden.

Nur Transparenz bei solchen Großprojekten schafft Vertrauen!

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