Antragsvorlage - A/18/1099
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Linke Liste Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zur Drucksache B/18/0921
- Antragsteller/-in:
-
LINKE.LISTE Fraktion
Heike Hansen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.07.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
1. Die Neuaufstellung des Landschaftsplans für das gesamte Stadtgebiet auf Grundlage von § 11 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie gemäß § 14 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in den jeweils geltenden Fassungen, um die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern, die Stadt klimaresilient weiterzuentwickeln und die Lebensqualität für zukünftige Generationen zu stärken.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans einzuleiten, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände -sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 15 und 16 LNatSchG NRW vorzubereiten und durchzuführen, erforderliche Fachgutachten zu beauftragen sowie die politischen Gremien regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neuaufstellung des Landschaftsplans insbesondere den Schutz ökologisch wertvoller Frei- und Grünflächen, die Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung und Entsiegelung zu berücksichtigen.
5. Die Verwaltung berichtet dem Stadtplanungs- und Umweltausschuss einmal jährlich über den Stand des Verfahrens sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Die benötigten Finanzmittel wurden bereits im Bereich 2-2 / Umwelt unter dem Auftrag: 220013020190 / Landschaftsentwicklung und Artenschutz, Kostenart: 529100 - Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen / Fortführung Landschaftsplan eingeplant.
Sachverhalt
Die Neuaufstellung des Landschaftsplans wird grundsätzlich begrüßt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre und insbesondere der letzten Hitzeperioden verdeutlichen die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auch in Oberhausen. Der Erhalt und die Entwicklung von Grün- und Freiflächen sind daher von zentraler Bedeutung für den Klima- und Naturschutz sowie für die Lebensqualität der Bevölkerung.
Der Schutz ökologisch wertvoller Flächen, die Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung und Entsiegelung sollten deshalb als wesentliche Ziele im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Eine regelmäßige Berichterstattung an den Stadtplanungs- und Umweltausschuss gewährleistet zudem Transparenz und eine kontinuierliche politische Begleitung des Verfahrens.
