Antragsvorlage - A/18/1093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Neufassung der „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Ferienangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ mit Wirkung zum 01.09.2026.

Gleichzeitig tritt die bisher gültige „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Ferienangebote im Offenen Ganztag“ vom 05.02.2024 außer Kraft.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen zum Schuljahr 2027/2028 eine überarbeitete Beitragssatzung samt einkommensgestaffelter Beitragstabelle zur Beschlussfassung vorzulegen und hierfür die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Neuregelung ist so auszugestalten, dass sie für den städtischen Haushalt insgesamt ertragsneutral erfolgt.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Für die Elternbeiträge des offenen Ganztags werden bereits seit einigen Jahren einkommensabhängig gestaffelte Beiträge erhoben. Die dafür erforderlichen Einkommensdaten liegen der Verwaltung bereits vor, da alle von den Ferienangeboten der OGS betroffenen Kinder auch am regulären offenen Ganztag teilnehmen und dort bereits einkommensabhängige Beiträge entrichten.

Die mit dieser Vorlage vorgesehene einheitliche Pauschaltabelle für die Ferienangebote berücksichtigt diese Einkommensunterschiede bislang nicht. Damit zahlen Familien mit geringem Einkommen denselben Beitrag wie Familien mit deutlich höherem Einkommen – mit Ausnahme des reduzierten Eigenanteils für MyCard-Empfänger*innen. Dazwischen bleibt die Spanne unberücksichtigt.

Wir halten es daher für sachgerecht, auch für die Ferienangebote eine einkommensgestaffelte Beitragsstruktur einzuführen, die sich an der Systematik der bestehenden OGS-Beitragstabelle orientiert, aber mit weniger Stufen einfacher gehalten werden kann, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

Bei der Ausgestaltung ist auf Ertragsneutralität für den städtischen Haushalt zu achten: Mindereinnahmen durch die Entlastung einkommensschwacher Familien sind durch entsprechend höherer Beiträge einkommensstärkerer Familien zu kompensieren, sodass sich am prognostizierten Gesamtertrag der Vorlage nichts ändert.

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