Antragsvorlage - A/18/1092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Oberhausen gemäß Anlage 1 mit Wirkung zum 01.08.2026 mit folgenden Änderungen:

1. § 1 Abs. 2 der Entgeltordnung (Anlage 1) wird wie folgt geändert:

„(2) Das Entgelt wird als monatliche Pauschale erhoben und beträgt 68,00 EUR 58,00 EUR.“

2. § 1 Abs. 4 der Entgeltordnung (Anlage 1) wird wie folgt geändert:

„(4) Die Pauschale wird jährlich zum Beginn des Kindergartenjahres entsprechend der durch das Statistische Bundesamt ermittelten jährlichen Steigerungsrate des Verbraucherpreisindex für Waren und Dienstleistungen des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres angepasst (auf- oder abgerundet auf volle Euro-Beträge).

 

Die Verwaltung legt dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen künftig jährlich, rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres, einen Vorschlag zur Anpassung der Pauschale zur Beschlussfassung vor.

Grundlage des Vorschlags sind die tatsächliche Preisentwicklung der Verpflegungskosten sowie die Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Waren und Dienstleistungen.“

    

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Verwaltung legt in der Vorlage dar, dass sich durch die Neuvergabe des Catering-Auftrags der Preis pro Mittagessen von bisher 7,81 EUR auf 7,55 EUR reduziert. Bereits durch diesen gesunkenen Einkaufspreis steigt der Kostendeckungsgrad leicht von 37,1 % auf 38,4 %, ohne dass die Eltern stärker belastet werden.

Vor diesem Hintergrund halten wir es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für geboten, den Elternbeitrag zu erhöhen. Eine Anhebung der Pauschale von 58,00 EUR auf 68,00 EUR ist bei sinkenden Beschaffungskosten sachlich nicht zu begründen.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Umstellung von der aufwändigen Spitzabrechnung auf ein Pauschalmodell unterstützen wir ausdrücklich, da sie den Verwaltungsaufwand für Eltern und Stadtverwaltung gleichermaßen reduziert.

Die automatische, jährliche Dynamisierung der Pauschale entsprechend dem  Verbraucherpreisindex lehnen wir hingegen ab. Über künftige Erhöhungen soll der Rat auf Grundlage konkreter, von der Verwaltung vorzulegender Preissteigerungen bei Bedarf  jährlich neu entscheiden, statt sie durch einen Automatismus vorwegzunehmen.     

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