Beschlussvorlage - B/18/1080
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Theater Oberhausen: Förderprogramm des Bundes „Sport, Jugend, Kultur (SJK)“, hier: Herstellung von Barrierefreiheit und Öffnung ins Quartier
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Theater Oberhausen
- Bearbeitung:
- Matthias Frerix
- Verantwortung:
- Herr Frerix, Frau Mädler, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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13.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
- Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss.
- Die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026 für investive Leistungen wie folgt:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanzposition |
Bezeichnung |
Betrag in EUR |
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950015040100018 |
Theater ohne Grenzen |
7851.00 |
AiB - Hochbaumaßnahmen |
870.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Keine Deckung für einen nachträglichen Personenaufzug, welcher im Rahmen der Barrierefreiheit in Höhe von 255.000,00 EUR eingebaut wird. Daher Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die vorgesehene Kreditobergrenze der BZR Düsseldorf wird beachtet.
Die für die weiteren Hochbaumaßnahmen benötigten Mittel in Höhe von 615.000,00 EUR stehen Einsparungen wie folgt zur Verfügung:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanzposition |
Bezeichnung |
Betrag in EUR |
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950015040100019 |
Theater Oberhausen |
7831.00 |
Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen > 800€ |
280.000,00 |
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830004040200100 |
Lernzentrum Bert-Brecht-Haus |
7851.00 |
AiB - Hochbaumaßnahmen |
335.000,00 |
Die Kompensation bei der Finanzstelle 950015040100019 (Theater Oberhausen) Finanzposition 7831.00 (Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen > 800€) erfolgt durch Einsparungen in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 in Höhe von 140.000 EUR/Jahr. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2027 ff. wird das Auszahlungsbudget entsprechend angepasst.
Sachverhalt
Das Theater Oberhausen baut aktuell im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung kommunaler Einrichtungen Sport, Jugend und Kultur (SJK) das Große Haus um. Hierzu wurde ein Fördervolumen in Höhe von 3,3 Mio. € vom Bund bewilligt. Die Schwerpunkte liegen auf der Barrierefreiheit für die Hauptspielstätte des Theaters sowie energetische Verbesserungen und die Öffnung in das Quartier. Die Fördermaßnahme soll planmäßig bis Anfang Dezember 2026 abgeschlossen sein. Das Containerdorf, welches als Interimsspielstätte angemietet wurde, wird in diesem Jahr zurückgebaut.
Die Kosten für das Sanierungsprojekt haben sich durch das nachträgliche Hinzufügen eines Personenaufzuges, der erstmals Barrierefreiheit für Besucher/Besucherinnen und Mitarbeitende in den oberen Etagen des Theaters ermöglicht, zum Projektumfang und den damit verbundenen baulichen Maßnahmen um 255.000 EUR erhöht. Dies führt zu einer Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die vorgesehene Kreditobergrenze der BZR Düsseldorf wird beachtet.
Außerdem wurden im Zuge der Abbruch- und Rohbaumaßnahmen zahlreiche unvorhergesehene Bauzustände im Theater vorgefunden, die ungeplante Maßnahmen und Nachträge z.B. für statische Ertüchtigungsmaßnahmen oder das Verlegen von Heizungs-, Trinkwasser-, Abwasser- oder Lüftungsleitungen zur Folge haben.
Hinzu kommen ungünstige Ausschreibungsergebnisse, bei denen das wirtschaftlich günstigste Angebot teilweise erheblich über der Ausschreibung zu Grunde liegenden Kostenberechnung der Objekt- bzw. Fachplaner lagen.
Kompensiert werden die Mehrkosten über Einsparungen bei den investiven Mittel für den Erwerb beweglicher Sachanlagen des Theaters in der Jahren 2027 und 2028 in Höhe von 280.000 EUR. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2027 ff. wird das Budget entsprechend angepasst. Bereits im Jahr 2026 wurde das Budget um 126.000 EUR für das Theater gekürzt.
Eine weitere Kompensation erfolgt durch Minderausgaben beim Bert-Brecht-Haus im laufenden Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 335.000 EUR.
Eine Nachfrage beim Fördermittelgeber hatte zum Ergebnis, dass die Mehrkosten - auch jene Kosten, welche in direktem Zusammenhang mit der Barrierefreiheit (Personenaufzug) stehen - nicht förderfähig sind, da die Fördersumme auf 3,3 Mio. EUR gedeckelt ist.
Im Februar 2026 gab es Gespräche zwischen dem Kämmerer, der SBO und der Theaterleitung in denen bereits diverse Einsparungen beschlossen wurden um Mehrkosten aufzufangen bzw. einzugrenzen. Hierbei wurden Maßnahmen in Höhe von 483.000 EUR im Bereich der Technik und Ästhetik identifiziert und aus dem Vorhaben gestrichen. Die hier genannten Mehrkosten können nicht weiter eingekürzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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