Beschlussvorlage - B/18/1062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgende von Herrn Oberbürgermeister Thorsten Berg und dem Ratsmitglied Frau Simone-Tatjana Stehr am 22.06.2026 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Thorsten Berg o. V. i. A. und das Ratsmitglied Simone-Tatjana Stehr gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Beschluss:

Die Einreichung der als Anlage beigefügten Projektskizze zur „Sanierung des Hallenbads Oberhausen unter Einbeziehung der technischen und energetischen Optimierung mit dem Zwecke der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zum nachhaltigen Erhalt des Bades in Rahmen der Daseinsvorsorge“ im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder) wird ausdrücklich gebilligt.

Oberhausen, 22.06.2026                                Oberhausen, 22.06.2026

gez. Thorsten Berg                                       gez. Simone-Tatjana Stehr     

Oberbürgermeister                                                       Ratsmitglied

 

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Bezug

DS B/18/1010 vom 22.06.2026

 

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Sachverhalt

Am 22.06.2026 haben Herr Oberbürgermeister Thorsten Berg und das Ratsmitglied Frau Simone-Tatjana Stehr nach § 60 (1) S. 2 GO NRW die als Anlage dieser Drucksache beigefügte Dringlichkeitsentscheidung B/18/1010 getroffen. Hinsichtlich der Begründung sowie der wirtschaftlichen und klimatischen Konsequenzen wird auf diese Anlage verwiesen.

Gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Rat der Stadt in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Anlagen

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