Beschlussvorlage - B/18/0502

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans (RDBP) der Stadt Oberhausen in der als Anlage beigefügten Fassung.

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Bezug

B/17/2645-01 vom 06.02.2023 und B/17/6024 vom 16.12.2024

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Sachverhalt

Der Rettungsdienst der Stadt Oberhausen wird gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer - RettG NRW - vom 24.11.1992, GV. NRW S 458, in der Fassung vom 01.01.2016, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Grundlage für die Vorhaltung und Organisation des Rettungsdienstes ist der Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Oberhausen aus dem Jahr 2023, welcher fortzuschreiben ist, sobald strukturelle Anpassungen erforderlich werden.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, flächendeckend Telenotarztsysteme (TNA-Systeme) einzuführen. Im März 2025 haben die Städte Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen hierzu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung einer Trägergemeinschaft geschlossen. Die Stadt Essen fungiert als Kernträger. Der Telenotarzt wird in den Räumlichkeiten der Leitstelle der Feuerwehr Essen eingerichtet.

 

Ziel dieser Fortschreibung ist die verbindliche Einführung des Telenotarztsystems MEO in die rettungsdienstliche Versorgung der Städte Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Mit dem Telenotarztsystem wird die notärztliche Versorgung durch eine telemedizinische Struktur ergänzt, die eine schnelle, flexible und patientenorientierte Notfallversorgung sicherstellt.

 

Gemäß § 12 Abs. 2 RettG NRW wurde der Entwurf des Bedarfsplanes mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der örtlichen Gesundheitskonferenz vor Beschlussfassung zur Stellungnahme zugeleitet. Dabei wurden diese aufgefordert, bei Bedarf zu allen Inhalten des Entwurfs schriftlich Stellung zu nehmen sowie Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge einzureichen. Negative Rückmeldungen sowie Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum übersandten Entwurf sind in der gesetzten Frist jedoch nicht eingegangen.

 

Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen haben bereits per Email vom 30.01.2026 ihr Einvernehmen zum vorliegenden Entwurf der Teilfortschreibung des RDBP's mitgeteilt.

 

Das Beteiligungsverfahren nach dem LGG und LPVG wurde durchgeführt. Dem Entwurf der Teilfortschreibung wurde zugestimmt.

 

Sobald mit den Krankenkassenverbänden die konkreten Finanzierungsmodalitäten abschließend vereinbart wurden, wird umgehend mit der Umsetzung des TNA-Systems begonnen.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand prognostiziert die Trägergemeinschaft eine Einigung bezüglich der Refinanzierung des TNA-Systems für das Jahr 2026. Auf dieser Grundlage ließen sich erste Testphasen voraussichtlich für Ende 2027 beziehungsweise Anfang 2028 terminieren. Die Trägergemeinschaft weist jedoch darauf hin, dass weiterführende Planungsschritte sowie erforderliche Investitionen erst nach der abschließenden Sicherung der Refinanzierung forciert werden. 

 

Entsprechende Haushaltsmittel wurden bereits bei den Haushaltsplanungen 2026 ff bei der Auftragsnummer 610002160105 – TNA-System berücksichtigt. Zum Beschluss B/17/6024 für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Implementierung und zum Betrieb eines Telenotarztsystems haben sich bis heute keine Änderungen zu den finanziellen Auswirkungen ergeben. Ansonsten wird bezüglich möglicher finanzieller Konsequenzen auf den Rettungsdienstbedarfsplan aus dem Jahr 2023 (B17/2645-01) verwiesen.

 

Die im Rahmen des TNA-Systems entstehenden Aufwendungen sollen nach der Umsetzung des TNA-Systems im Rahmen der Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes berücksichtigt werden.

 

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Anlagen

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