Beschlussvorlage - B/18/0933

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemäß Anlage 1 (Kurzvorstellung Kiosk) die SBO mit der Umsetzung der Baumaßnahme Neuerrichtung Kiosk Großer Markt Sterkrade sowie mit der Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel gemäß Anlage 2 (Projektkosten).

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Bezug

 

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Sachverhalt

Die Aufwertung des Großen Marktes Sterkrade durch Niederlegung des ehem. Kiosks als städtebaulicher Missstand ist von besonderer Bedeutung für die Stärkung des Bezirkszentrums und von stadtentwicklungspolitischer Relevanz (vgl. A/17/5681 vom 05.09.24). Aufgrund der vorliegenden Bestandssituation, ist durch die SBO das Büro Meier-Ebbers mit der Planung eines neuen Kiosks mit WC-Anlage beauftragt worden. Die neue Setzung erfolgt an exponierter Stelle vis a vis zur Ecksituation Eugen-zur-Nieden-Ring / Steinbrinkstraße. An dieser Stelle ist eine vitale Fußgängerfrequenz zu verzeichnen, sodass der neue Kiosk eine funktionierende Mikrolage zum Eiscafe etc. schafft.   

 

Ankernutzung ist ein gastronomischer Betrieb im Pachtverhältnis. Der gastronmisch erfahrene Pächter wird auch für die öffentliche Nutzung und Säuberung der WC-Anlage verpflichtet. Neben einem regulären Bistrobetrieb, beabsichtigt der zukünftige Pächter auch ein spezielles Angebot für Markttage und abendliche Launches sowie Spezialevents, wie z.B. After-Work-Formate, Tapas-Wochen, einen Sonntagsbrunch oder kleinere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der STIG durchzuführen. In Absprache mit dem Marktmeister soll auch der Außenbereich genutzt werden und insbesondere in der Sommersaison den Platz beleben. „Die Vision der Pottperle (Namensentwurf der Gastronomie) soll ein Aushängeschild für modernen Ruhrgebiets-Lifestyle werden: Ein Ort, an dem man guten Geschmack feiert – mit Freunden, Musik, gutem Essen und ehrlicher Atmosphäre“, so der Pächter. Das städtische Objekt soll auch durch öffentliche Versammlungen multifunktional nutzbar sein (z.B. Sitzung der STIG, Stadtteilbeirat, Musikschule etc.); siehe Anlage 1. 

 

Bei den Baukosten in Höhe von ca. 795.000 EUR brutto sind die Abrisskosten sowie die Herstellung der Außenanlagen inkludiert (zuzüglich Planungshonorar: 25 %, insg. ca. 994.000 EUR); siehe Anlage 2. Für das Haushaltjahr 2026 ist bei der Finanzstelle 400001130102018 (Kiosk Großer Markt Sterkrade), Finanzpositionen 7851.00  (AiBHochbaumaßnahmen) und 7851.01 (AiB Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen) im Deckungsring D01139904 ein Auszahlungsbudget in Höhe von 125.000 EUR für die Abbruchkosten des Bestands und die Planung des Neubaus angemeldet. Die Gesamtkosten wurden bisher bei der Haushaltsanmeldung nicht berücksichtigt und müssen im Zuge der Haushaltsanmeldung 2027 ff. wie folgt angemeldet werden:

Finanzstelle 400001130102018 (Kiosk Großer Markt Sterkrade), Finanzpositionen 7851.00 (AiB Hochbaumaßnahmen)

HH-Jahr 2026

HH-Jahr 2027

HH-Jahr 2028

HH-Jahr 2029 

 0 €

401.675,72 € brutto

393.507,17 € brutto

 0 €

 

 

 

 

Finanzstelle 400001130102018 (Kiosk Großer Markt Sterkrade), Finanzpositionen 7851.01 (AIB Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen)

HH-Jahr 2026

HH-Jahr 2027

HH-Jahr 2028

HH-Jahr 2029

73.554,42 € brutto

95.421,95 € brutto

29.819,36 € brutto

 0 €

 

 

 

 

Eine Kompensation erfolgt als Deckungsvorschlag im Bereich 5-6. Eine Umsetzung erfolgt daher unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2027ff. und einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Bei der Haushaltsplanung werden vorsorglich Puffer und potentielle Indexsteigerungen in Höhe von 20 - 25 % als Sicherung temporär hinterlegt.

 

 

Übertragung der Reinigungsleistung auf den Betreiber und Mietzins

 

Mit Blick auf die unmittelbare Nachbarschaft zwischen der Gastronomie und der öffentlichen Toilettenanlage ist beabsichtigt und mit dem Betreiber/Pächter abgestimmt, dass dieser grundsätzlich die Reinigung der öffentlichen Toilettenanlage übernimmt. Hiervon ausgenommen sind die Ruhetage und sonstigen Schließungstage (Betriebsferien). Auf Basis der aktuellen Reinigungskosten in Höhe von 11.800,00 € verbleibt somit ein jährlicher Reinigungsaufwand von rund 3.200,00 € (100 Reinigungstage) bei der Stadt. Der vom Betreiber zu übernehmende Reinigungsaufwand beläuft sich dementsprechend auf 8.600,00 € (265 Reinigungstage). Die Reinigungsleistung soll letztlich neben dem Mietzins von 13,00 € einen Teil der mietvertraglichen (Zusatz-)Leistung darstellen, sodass ein entsprechender kalkulatorischer Aufschlag auf den Mietzins gerechtfertigt ist und somit die Vermietung mit einem Überschuss von 3.030,00€ p.a. endet. 

Bei der Mietfläche ist eine Größe von 100 qm anzuhalten, da der TGA-Raum beiden Einheiten dient und somit bei der Feststellung der Mietfläche nur zur Hälfte berücksichtigt werden kann. Auf Grundlage einer, auf das konkrete Mietobjekt zugeschnittene, Mietzinsberechnung durch den Fachbereich 5-2-40 Bewertungsstelle im März 2026 wurde festgestellt, dass der beabsichtigte Mietzins von 13,00 € pro qm unter Berücksichtigung der zusätzlich zu erbringenden Reinigungsleistung durch den Mieter / Pächter etwas zu hoch angesetzt ist. Unter Umständen könnte im Bedarfsfall und vorbehaltlich der abschließenden Vermietungsgespräche eine Inkludierung der Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie in den Sommermonaten einen Ausgleich schaffen.

 

 

Attraktivierung Innenstadt Sterkrade

 

Die Sterkrader Innenstadt wird im Bereich der nördlichen Steinbrinkstraße durch das zusätzliche gastronomische Angebot deutlich an Aufenthaltsqualität gewinnen und verstärkt zum Verweilen animieren. Gleichzeitig trägt das Projekt zu einer Attraktivierung des zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarktes in der Sterkrader Innenstadt bei und wird somit auch zur Stabilisierung der Nutzungsentgelte des Marktes – Auftrag 240002050100 – Märkte, Kostenart 432100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte– dienen. In den Haushaltsjahren 2027 ff. wurden dort folgende Ansätze angemeldet: 2027 bis 2028: 150.000 EUR; Ansatz 2029: 152.400 EUR; Ansatz 2030: 154.690 EUR; Ansatz 2031: 157.010 EUR. In diesem Zusammenhang stellt der Ersatzbau für die aktuell unzureichende Toilettenanlange einen wesentlichen Baustein zur funktionalen und qualitativen Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich der Sterkrader Innenstadt dar.

Der Neubau einer öffentlichen Toilettenanlage als „Solobau“ würde bei einer funktional notwendigen Größe von ca. 20 m² Bruttogrundfläche voraussichtlich Investitionskosten in einer Größenordnung von etwa 150.000 € bis 175.000 € brutto verursachen. Durch die Kombination der Toilettenanlage mit dem geplanten Kioskgebäude ergeben sich sowohl funktionale als auch wirtschaftliche Effekte. Die unmittelbare räumliche Nähe ermöglicht insbesondere die Einbindung des Betreibers in die laufende Reinigung und Kontrolle der Anlage, wodurch ein dauerhaft angemessenes Qualitätsniveau sichergestellt werden kann. Vor dem Hintergrund dieser Kosten sowie der betrieblichen Anforderungen ist der Einsatz einer modularen Bauweise als wirtschaftlich und funktional sinnvolle Lösung zu bewerten. Modullösungen ermöglichen eine vergleichsweise kosteneffiziente Umsetzung. Im vorliegenden Konzept wird die Toilettenanlage bewusst in das Gesamtvorhaben integriert.

 

 

Klimarelevanz

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatzbau. Die Fläche ist bereits befestigt. Durch die perspektivische Außengastronomie und einzelnen Pflanzelemente wird tendenziell Verschattung bei Hitzestress ermöglicht. Im weiteren Vollzug ist zu prüfen, wie die Bestandsbäume einbezogen werden können. Aktuell überplant der Ersatzbau funktionsbedingt fünf Baumstandorte. Die Baumqualität aller Platzbäume ist im Weiteren fachlich zu bewerten. Über das Ergebnis der fachlichen Bewertung und über den Umgang mit den Gehözen, insbesondere der aktuell überplanten Bäume, ist zu berichten. 

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Anlagen

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