Berichtsvorlage - M/18/0929

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Beratungsfolge

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Geschäftsanweisung zur Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung wurde angepasst. Gem. § 32 (1) S. 3 KomHVO ist diese nunmehr dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben.

 

Die Änderungen erfolgten aufgrund der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen.

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Anlagen

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