Berichtsvorlage - M/18/0986
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2026 ff.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Beteiligt:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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06.07.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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13.07.2026
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Sachverhalt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 26. Mai 2026 das Haushaltssicherungskonzept 2026 ff. in der vom Rat der Stadt am 9. Februar 2026 beschlossenen Fassung gemäß § 76 (2) Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt.
Die vom Rat der Stadt am 9. Februar 2026 beschlossene und durch Beschluss vom 18. Mai 2026 geänderte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 darf somit gemäß § 80 (5) Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf weist im Rahmen der Genehmigung darauf hin, dass der Haushaltsausgleich nach der aktuellen Planung erst im Jahr 2033 erreicht wird und sich damit gegenüber den bisherigen Planungen weiter verschoben hat. Kritisch bewertet werden insbesondere die gegenüber dem ursprünglichen HSK geringeren Konsolidierungsbeträge sowie die steigenden Personal- und Transferaufwendungen. Hervorgehoben werden dabei die Anpassungen der Maßnahme Nr. 11 (Einsparungen im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe), die zeitliche Verschiebung der Maßnahme Nr. 19 (Energiesparmaßnahmen in der Gesamtverwaltung) sowie die Maßnahme Nr. 23 (Personalstellenabbau). Es wird eine fortlaufende Darstellung der Umsetzungsschritte sowie ein frühzeitiges und konsequentes Controlling der Maßnahmen gefordert.
Als weitere wesentliche Herausforderung benennt die Bezirksregierung die Erwirtschaftung des globalen Minderaufwandes. Darüber hinaus werden Risiken in der mittelfristigen Finanzplanung, insbesondere aufgrund steigender Personal- und Sozialaufwendungen, hervorgehoben. Alle Finanzverantwortlichen aus Politik und Verwaltung werden aufgefordert, die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen konsequent umzusetzen, deren Entwicklung fortlaufend zu kontrollieren und zusätzliche Konsolidierungspotentiale zu erschließen.
Wie in vorangegangenen Haushaltsgenehmigungen gilt für die Stadt Oberhausen weiterhin grundsätzlich der Vorrang der Entschuldung. Das bedeutet, dass neue freiwillige Leistungen durch den Verzicht auf bestehende freiwillige Leistungen mindestens zu kompensieren sind.
Das verbindliche Haushaltsausgleichsziel im Jahr 2033 und die Sicherstellung einer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Oberhausen ist mit aller Kraft zu verfolgen.
Näheres ist der als Anlage beigefügten Verfügung zu entnehmen, die der Rat der Stadt hiermit zur Kenntnis nimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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