Beschlussvorlage - B/18/0895

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den von der Betriebsleitung des Theater Oberhausen aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026/27 gemäß Anlage.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Betriebsleitung des Theater Oberhausen legt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026/27 vor (§ 14 EigVO NRW). Dieser ist nach § 5 EigVO NRW vom Betriebsausschuss des Eigenbetriebes vorzuberaten und nach § 4 EigVO NRW vom Rat zu beschließen.

Finanzielle Konsequenzen

Der Wirtschaftsplan mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 11.520.396 EUR berücksichtigt den vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.09.2025 beschlossenen Theaterpakt für die Jahre 2025 – 2030 (Drucksache B/17/6966), wonach die tarifbedingten Personalkostensteigerungen (2,8 % ab Mai 2026 sowie die Erhöhung der Jahressonderzahlung) von der Stadt übernommen werden.

Das Jahresbudget im Haushaltsplan der Stadt Oberhausen für den Zuschuss an das Theater Oberhausen (s. Finanzcheck) ergibt sich aus der anteiligen Berücksichtigung des Zuschusses gem. Wirtschaftsplan. Aufgrund des abweichenden Wirtschaftsjahres des Theaters (01.08. – 31.07) errechnen sich die Anteile für das Jahresbudget 2026 aus 7/12 des Zuschusses gem. Wirtschaftsplan 2025/26 und 5/12 des Zuschusses gem. Wirtschaftsplan 2026/27. Die Budgets der Jahre 2027 ff. werden entsprechend ermittelt.

 

Die HSK-Maßnahme 2 e1 ist bei Erstellung des Wirtschaftsplans berücksichtigt worden.

 

 

 

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Anlagen

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