Beschlussvorlage - B/18/0796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Betriebsausschuss beschließt gemäß § 5 Zif. 2 lit. a) der Betriebssatzung der Stadt Oberhausen für den Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen vom 21.12.2020, der Betriebsleitung der SBO für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
  2. Der Rat der Stadt stellt gemäß § 4 lit. c) Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den aus
    1.         Bilanz
    2.         Gewinn- und Verlustrechnung
    3.         Anlagennachweis und Anhang

bestehenden Jahresabschluss 2025 und den Lagebericht 2025 der SBO Servicebetriebe Oberhausen fest.

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 4 lit. c) EigVO NRW
    1.         den Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 1.107.679,11 Euro mit den bestehenden Gewinnvorträgen zu verrechnen sowie
    2.         dem Betriebsausschuss der SBO Servicebetriebe Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NW in Verbindung mit § 15 der Betriebssatzung der SBO Servicebetriebe Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Entsprechend des Beschlusses des Betriebsausschusses – Sitzung am 16.09.2025, Drucksache-Nr. B/17/6961 – wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Trost Rudoba & Partner mbB, Wuppertal, auf Grundlage des § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt und beauftragt, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 in entsprechender Anwendung der §§ 316ff. HGB zu prüfen. Ferner erfolgte eine Beauftragung zur Prüfung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).

Für den Eigenbetrieb finden gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigO) NRW) die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften (§267 Abs. 3 und 4 HGB) sinngemäß Anwendung.

Die Prüfung wurde nach Vorprüfungen im Wesentlichen im Februar 2026 in den Geschäftsräumen der SBO durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte im Büro der Trost Rudoba & Partner mbB.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 11.03.2026 erteilt.

Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2025 und den Lagebericht 2025 gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen.

Das Wirtschaftsjahr 2025 wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.107.679,11 Euro abgeschlossen. Die Betriebsleitung regt an, den Jahresfehlbetrag 2025 mit den bestehenden Gewinnvorträgen aus Vorjahren (9.205.365,35 Euro zum 31.12.2025) zu verrechnen.

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Anlagen

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