Beschlussvorlage - B/18/1050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 2,0 Planstellen im Bereich 5-6 / Mobilität

 

Mit der Einrichtung der vorgenannten Stellen entstehen Personalkosten in Höhe von 243.100,- EUR (Tarifangestellte) bzw. 290.360,- EUR (Beamte) pro Jahr. Die entsprechenden Personalkosten wurden im Hinblick auf die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. im Deckungsring D00000001 – DR Personal, Produkt 120105 - Parkplätze, Parkleitsystem und Erlaubnisse, in vollständiger Höhe eingeplant.

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Sachverhalt

Der Bereich 5-6 / Mobilität ist seit mehreren Jahren mit einer kontinuierlichen Ausweitung seiner Aufgaben sowie einer zunehmenden Komplexität der zu bearbeitende Vorgänge konfrontiert. Insbesondere die steigende Anzahl von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum führt zu wachsenden Anforderungen an die Genehmigung, Koordinierung, Überwachung und Kommunikation von Baustellen im Stadtgebiet.

 

Neben den eigenen Infrastrukturmaßnahmen der Stadt Oberhausen prägen derzeit umfangreiche Projekte der Deutschen Bahn, der Autobahn GmbH, der Ver- und Entsorgungsträger sowie Maßnahmen zum Ausbau der digitalen und energetischen Infrastruktur das Stadtgebiet. Die Vielzahl parallellaufender Maßnahmen erfordert eine intensive Abstimmung zwischen den beteiligten Baulastträgern und eine frühzeitige Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen auf Anwohnende, Gewerbetreibende und den Wirtschaftsverkehr.

 

Die kürzlich im Bereich 5-6 / Mobilität durchgeführte Organisationsuntersuchung hat bestätigt, dass sich insbesondere im Verkehrs- und Baustellenmanagement ein deutlicher Aufgabenzuwachs vollzogen hat. Die Untersuchung weist für diesen Aufgabenbereich eine hohe Bearbeitungsdichte mit jährlich rund 2.400 Baustellenvorgängen und mehr als 4.700 Prüfungen nach. Gleichzeitig wurden Defizite bei der Wahrnehmung einzelner Aufgaben, insbesondere im Bereich der Koordination, der Außendiensttätigkeiten, der Baustellenkontrolle sowie der Vertretungssicherheit festgestellt. Darüber hinaus kommt die Organisationsuntersuchung zu dem Ergebnis, dass die Steuerungs- und Koordinierungsanforderungen im Bereich 5-6 / Mobilität insgesamt deutlich zugenommen haben. Die hohe Zahl beteiligter Akteure, die wachsende Bedeutung der Bürgerkommunikation, zusätzliche politische Anforderungen sowie die zunehmende Komplexität von Infrastrukturprojekten führen zu einem steigenden Bedarf an fachlicher Steuerung und organisatorischer Koordination.

 

Vor diesem Hintergrund soll das Baustellenmanagement organisatorisch weiterentwickelt und personell gestärkt werden. Hierzu ist die Einrichtung einer Planstelle „Baustellenkoordinator/in“ vorgesehen, die neben der fachlichen und organisatorischen Leitung des Aufgabenbereiches insbesondere zur Optimierung der Steuerungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb des Fachbereiches beiträgt.

 

Die Aufgaben der Stelle gliedern sich im Wesentlichen wie folgt:

 

Gesamtkoordination und Steuerung von Baumaßnahmen (40 %)

  •           Fachübergreifende Koordination der geplanten und genehmigten Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Stadtgebiet einschließlich Priorisierung, Terminsteuerung sowie Abstimmung der Bauabläufe unter Berücksichtigung technischer, verkehrlicher und finanzieller Rahmenbedingungen.

 

Abstimmung und Koordination mit externen Baulast- und Versorgungsträgern (10 %)

  •           Führung und Moderation von Abstimmungsprozessen mit externen Beteiligten (insbesondere Baulastträgern, Leitungs- und Versorgungsträgern) zur Sicherstellung einer integrierten und konfliktarmen Bauausführung im öffentlichen Raum.


Bewertung und Steuerung verkehrlicher Auswirkungen (5 %)

  •           Fachliche Beurteilung der Auswirkungen von Baumaßnahmen auf den Verkehrsfluss sowie Ableitung und Abstimmung geeigneter verkehrslenkender und verkehrssichernder Maßnahmen.

 

Vertretung städtischer Belange in internen/externen Abstimmungsprozessen (10 %)

  •           Wahrnehmung der städtischen Interessen gegenüber internen Organisationseinheiten sowie externen Projektbeteiligten, einschließlich Mitwirkung in Arbeitsgruppen, Koordinierungsrunden und Gremien.

 

Sicherstellung der internen und externen Kommunikation (5 %)

  •           Steuerung und Sicherstellung eines strukturierten Informationsflusses innerhalb der Verwaltung sowie gegenüber Auftragnehmern, Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Stakeholdern im Zusammenhang mit Baumaßnahmen.

 

Wahrnehmung von Vertretungs- und Führungsaufgaben (30 %)

  •           Wahrnehmung der Sachgebietsleitung und Unterstützung bzw. Vertretung der Fachbereichsleitung zur Sicherstellung der kontinuierlichen Handlungsfähigkeit und Führungsstruktur des Fachbereiches.

 

Für die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben ist eine Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 13 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 13 h. D. LBesG vorgesehen.

 

Im Bereich des Baustellenmanagements ist darüber hinaus die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle vorgesehen, die die bestehenden Aufgaben der Baustellenkontrolle fachlich und organisatorisch unterstützt. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Anforderungen an die Überwachung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum – insbesondere infolge weiterentwickelter technischer Regelwerke sowie umfangreicher Dokumentationspflichten – ist eine personelle Verstärkung erforderlich.

 

Die neue Stelle soll die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten im Rahmen von Baustellenkontrollen unterstützen, Feststellungen strukturiert dokumentieren sowie die Bearbeitung hieraus resultierender ordnungsbehördlicher Maßnahmen mitbearbeiten. Zugleich wird hierdurch eine verlässliche Vertretungsregelung für die bestehende Kontrollfunktion geschaffen und eine effizientere sowie zeitnähere Abarbeitung festgestellter Mängel innerhalb des Baustellenmanagements sichergestellt.

 

Für die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben ist eine Bewertung der Stelle nach Entgeltgruppe 10 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 LBesG vorgesehen.

 

Die Organisationsuntersuchung hat zudem aufgezeigt, dass bereits heute zusätzliche externe Ressourcen eingesetzt werden müssen, um bestehende Aufgaben wahrnehmen zu können. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Baustellenkontrollen. Die dauerhafte Sicherstellung hoheitlicher Aufgaben erfordert jedoch eine ausreichende eigene personelle Ausstattung der Verwaltung. Mit der Einrichtung der beiden Planstellen „Baustellenkoordinator/in“ und „Baustellenkontrolle“ wird den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung Rechnung getragen und eine organisatorische Grundlage geschaffen, um den gestiegenen Anforderungen im Bereich 5-6 / Mobilität dauerhaft gerecht zu werden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für eine verbesserte Baustellenkoordination, eine höhere Verkehrssicherheit, eine stärkere Bürgerorientierung sowie eine verlässliche Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt Oberhausen geschaffen.

 

Ohne die vorgesehenen Personalverstärkungen besteht die Gefahr, dass bestehende Belastungssituationen weiter zunehmen, notwendige Koordinierungs- und Kontrollaufgaben nur eingeschränkt wahrgenommen werden können und sich hieraus sowohl organisatorische als auch haftungsrechtliche Risiken für die Stadt Oberhausen ergeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 08/2025):

 

1,0 VZÄ Baustellenkoordinator/in

 

 

Kostenarten

EG 13 TVöD

A 13 h. D. LBesG

Personalkosten

98.900,-

121.800,-

Sachkosten

9.700,-

9.700,-

Gemeinkosten (20 % der PK)

19.780,-

24.360,-

Gesamt

128.380,-

155.860,-

1,0 VZÄ SB Baustellenmanagement

 

 

Kostenarten

EG 10 TVöD

A 11 LBesG

Personalkosten

87.500,-

104.000,-

Sachkosten

9.700,-

9.700,-

Gemeinkosten (20 % der PK)

17.500,-

20.800,-

Gesamt

114.700,-

134.500,-

Eine Refinanzierung der Stellen ist nicht gegeben. Innerhalb des Bereiches 5-6 / Mobilität sowie im Dezernat 5 sind aktuell keine Kompensationen vorhanden. Für die Einrichtung der o. g. Planstellen ist somit die Ausweitung des Stellenplans um insgesamt 2,0 VZÄ erforderlich.

 

Mit der Einrichtung der vorgenannten Stellen entstehen Personalkosten in Höhe von 243.100,- EUR (Tarifangestellte) bzw. 290.360,- EUR (Beamte) pro Jahr. Die entsprechenden Personalkosten wurden im Hinblick auf die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. im Deckungsring D00000001 – DR Personal, Produkt 120105 - Parkplätze, Parkleitsystem und Erlaubnisse, in vollständiger Höhe eingeplant.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Anlage beigefügte Finanzcheck die gesamten Personalkosten im Deckungsring D00000001 – DR Personal, Produkt 120105 - Parkplätze, Parkleitsystem und Erlaubnisse, abbildet, in welchen die mit den hier zu beschließenden Stelleneinrichtungen einhergehenden Personalkosten inkludiert sind.

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Anlagen

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