Beschlussvorlage - B/18/0950
Grunddaten
- Betreff:
-
Beauftragung der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) mit der Ausschreibung von 2 Einsatzleitwagen Typ 1 (ELW 1) für den Bereich 6-1/ Feuerwehr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Herr Brandenburg, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts- und Ordnungsausschuss
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Vorberatung
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24.06.2026
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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06.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den SBO den Auftrag zur Ausschreibung von 2 Einsatzleitwagen Typ 1 (ELW 1) für den Bereich 6-1/ Feuerwehr zu erteilen (Finanzstelle 610002150100000 – Feuerschutz, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- Euro). Die Fahrzeuge sollen im Jahr 2026 ausgeschrieben werden, eine Lieferung jedoch erst im Jahr 2028 erfolgen.
Für die Beschaffung der Fahrzeuge wurde bei der Haushaltsplanung 2026 in der mittelfristigen Finanzplanung Auszahlungsbudgets wie folgt angemeldet:
Finanzstelle 610002150100000 – Feuerschutz / Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- Euro
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HH-Jahr 2026 |
HH-Jahr 2027 |
HH-Jahr 2028 |
HH-Jahr 2029 |
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3.487.500 |
4.541.000 |
4.613.000 |
3.286.000 |
Neben den Auszahlungsbudgets stehen auch Verpflichtungsermächtigungsbudgets (VE) in Höhe von 7,3 Mio. EUR (3,8 Mio. EUR kassenwirksam in 2027 und 3,5 Mio. EUR kassenwirksam in 2028) zur Verfügung.
Sachverhalt
Ein Einsatzleitwagen (ELW) ist ein Einsatzfahrzeug, das der Führung und Koordination von taktischen Einheiten der Feuerwehr dient. Die Aufgaben eines Einsatzleitwagens hängen vom konkreten Einsatz ab. Im Wesentlichen besteht seine Aufgabe jedoch in der Leitung eines Einsatzes oder Einsatzabschnittes und in der Abwicklung von Funkverkehr an der Einsatzstelle und zwischen der Einsatzstelle und einer höheren Führungseinrichtung. Der ELW ist demnach mit umfangreichen Kommunikationsmitteln und anderen feuerwehrtechnischen Ausrüstungsgegenständen ausgestattet.
Die Feuerwehr Oberhausen hat den ELW in ihrer Alarm- und Ausrückeordnung als Führungsfahrzeug des Löschzugs vorgesehen. Die Abschreibungszeit für einen ELW beträgt nach der NKF-Rahmentabelle 6 bis 8 Jahre und wurde für die Stadt Oberhausen auf 8 Jahre festgesetzt.
2 ELW 1 haben das Abschreibungsalter überschritten bzw. werden dieses in Kürze erreichen.
Der Beschaffungszeitraum eines ELW 1 beträgt von der Ausschreibung bis zur Auslieferung derzeit ca. 18 bis 24 Monate.
Um eine Auslieferung der Fahrzeuge sowie einen Mittelanfluss im Jahr 2028 sicherstellen zu können, ist es aus o.g. Gründen erforderlich, bereits im Jahr 2026 mit dem Vergabeverfahren zu beginnen.
Da die Beschaffungen der Stadt Oberhausen durch die SBO durchgeführt werden, ist es daher erforderlich, die SBO mit der Ausschreibung/ Vergabe der benötigten ELW 1 zu beauftragen.
Für die Beschaffung der Fahrzeuge wurde bei der Haushaltsplanung 2026 ein Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 700.000,- Euro berücksichtigt (kassenwirksam im Jahr 2028) (Finanzstelle 61000215010000 – Feuerschutz, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- Euro).
Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird jährlich eine pauschale Zuwendung für Ausgaben des Feuerschutzes gewährt, welche anteilmäßig für die Beschaffung der Fahrzeuge verwendet werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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